Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

styloo

Aktives Mitglied
9. Januar 2010
68
3
Hi leute

ich habe da ein Problem mit einem Kunden. Der Kunde hat am 01.02.2013 einen Kaffeevollautomaten gekauft. Am 11.04.2013 funktionierte etwas nicht mehr und wurde dann zum Hersteller in die Garantie geschickt. Es wurde repariert. Am 05.07.2013 trat der gleiche Fehler erneut auf und wurde dann wieder in die Garantie geschickt. Es wurde jetzt zum 2ten mal repariert. Wir erhielten dann am 22.10.2013 einen Brief des Kunden inkl. der 2 Reparaturscheine des Herstellers. In dem schreiben wird erwähnt, dass die Maschine 2 mal repariert wurde und der Fehler jetzt erneut auftrat. Er möchte deshalb vom Kauf zurücktreten. Wir haben daraufhin den Kunden geschrieben, er solle die Maschine zu uns schicken und wir prüfen dies. Wir haben die Maschine jetzt 1 Woche lang getestet und der genannte Fehler trat nicht auf. Ich habe dem Kunden geschrieben, dass alles in Ordnung sei. Der Kunde möchte aber unbedingt vom Kauf zurücktreten mit der Begründung es sei sein Recht da es 2 mal repariert wurde und er nicht wolle, dass der Fehler erneut auftritt. Er droht mir jetzt mit rechtlichen schritten.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? es ist ja jetzt nicht mehr innerhalb der 6 Monate Gewährleistungsfrist...

Den Fehler konnten wir nach der 2ten Reparatur bei unserem 1 Wöchigen Test nicht feststellen. Hat der Kunde da überhaupt noch das Recht auf Rückgabe?

Wie sieht die Rechtslage genau aus wenn eine Maschine zum 2. mal repariert wurde?



Danke für eure Antworten.

Mfg
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Endkunden bei Neu-Artikel 2 JAHRE (und nicht 6 Monate, das ist LANGE her).

Was heute "in den ersten 6 Monaten" betrifft, ist die "Umkehr der Beweislast":
Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war. Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.

Innerhalb dieser 2 Jahre bist DU als Verkäufer der unmittelbare Ansprech-/Regresspartner für den Kunden und nicht der Hersteller, denn du hast mit Kunden einen vertrag geschlossen (und den monetären gegenwert kasiert).
Ob der Hersteller parallel eine (ggfls. auch länger laufende) Garantie anbietet ist völlig irrelevant!

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln - dejure.org

Das die Maschine (nachweislich) bereits 2x einen Mangel hatte, ist ja durch die Reparturberichte des Herstellers unstreitig.

Soweit mir die gängige Rechtsprechung bekannt, kann ein Kunde nach 2maliger Reparatur durchaus vom ursprünglichen Kaufvertrag zurück treten.

- keine Rechtsberatung
 

ram1

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2009
1.116
7
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Knackpunkt hier ist wohl, das styloo als Verkäufer noch gar nicht die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben wurde, da die Maschine, soweit ich das verstehe, direkt vom Käufer an den Hersteller geschickt wurde.

Dem letzten Satz von casim schliesse ich mich an :)
 

styloo

Aktives Mitglied
9. Januar 2010
68
3
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

wie ist das denn wenn die maschine nach der 2ten Reparatur wieder voll funktionstüchtig ist? so wie ich das verstehe, hat der Kunde erst dann das Recht auf Rückgabe, wenn der Fehler nach der 2ten Reparatur immer noch auftritt. Der Kunde meint zwar der Fehler tritt immer noch auf aber nach unseren Testdurchlauf, konnten wir keinen Fehler/defekt entdecken. Die Maschine läuft einwandfrei.

Habe ich eigentlich auch das Recht dem Kunden eine Ersatzmaschine zu schicken?...wir haben das gleiche Gerät noch auf Lager.

Falls es zu einer Rückgabe kommen sollte, muss ich dem Kunden den Vollen Kaufpreis zurückerstatten oder kann ich Wertminderung geltend machen?
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Deine konkreten Fragen setzen eine dezidierte Prüfung deines Einzelfalls in Verbindung mit deinen AGB, dem Zustande gekommenen Kaufvertrag, dem bisherigen "Werdegang" des Vorgangs, etc. etc. voraus.

Dies sind Dinge, die wir hier im Forum nicht leisten können/dürfen.

Wende dich hierzu an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Genau, ab zum Rechtsanwalt.

Die Sache ist schwierig, der Fehler tritt nach Aussage des Kunden zum dritten Mal auf, somit hat er ein Recht auf Wandlung, also Rücktritt vom Kaufvertrag. Laut Deiner Aussage funktioniert die Maschine jedoch einwandfrei, hier würde vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen, momentan seid Du und Dein Kunde jeweils im Recht.

Wertersatz in solch einer Situation ist schwierig, klar kann man annehmen, dass der Kunde Wertersatz für die Nutzung der Maschine zu leisten hat, jedoch hat er laut Kaufvertrag und Gesetz ein Recht auf eine Maschine ohne Mängel und die Maschine ist leider nicht mängelfrei.

Wertersatz wäre auch wieder eine Sache, die vor Gericht landen würde.


Ich sehe die Sache aus 2 Blickwinkeln, einerseits hatte der Kunde natürlich Streß mit der Hin- und Herschickerei der Maschine zur Reparatur (sofern der Hersteller nicht selbst abgeholt hat) und ich kann seinen Rückgabewunsch verstehen, andererseits kommt es mir so vor, als ob der Kunde sich lieber ein moderneres Gerät kaufen möchte und die bisher eingetretenen Mängel dafür zu seinen Gunsten nutzt...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.076
1.729
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Ich als Kunde: Wenn ich die Maschine zur Arbeit benötigen würde und der Ablauf wäre so gewesen, dann wäre ich ordentlich unzufrieden und würde sie auch nicht mehr haben wollen.
Ich als Lieferant: Was sagt der Hersteller dazu ? Gibt´s da einen Rückgriff auf diesen ?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Die Frage, die zu klären wäre, ist überhaupt, ob der Mangel weiterhin besteht -oder etwa durch Gerätetausch behoben wurde und jetzt an einem Austauschgerät von neuem entsteht.
Weiterhin ist auch zu klären, ob das Gerät innerhalb der "normalen" Betriebsparameter betrieben wurde [bspw. ob die Wartung gemäß der Anleitung vom Hersteller in den richtigen Intervallen vorgenommen wurde].
Auch gibt es z.B. bei Druckern Angaben über das monatliche Druckvolumen - sollte also eine Maschine für privaten Gebrauch (mit wenigen Tassen pro Tag als Standardbenutzung) im Dauereinsatz sein, so dürfte ein Mangel, der aus übermäßigem Gebrauch resultiert, ebenfalls kein Mangel sein, der dem Verkäufer anzulasten ist [-> Beweislastumkehr].

Und: War es überhaupt die Maschine von euch, die beim Hersteller in der Reparatur war? Sprich: Sind die Seriennummern im Bericht des Herstellers diejenigen der durch euch verkauften Maschine?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Rückgabe innerhalb der Gewährleistungssfrist - 2 mal repariert....

Und: War es überhaupt die Maschine von euch, die beim Hersteller in der Reparatur war? Sprich: Sind die Seriennummern im Bericht des Herstellers diejenigen der durch euch verkauften Maschine?

Genau das wollte ich auch noch anmerken. Bei höherwertigen Elektronikartikeln sind Seriennummern ja zum Glück standard, bei Klamotten sieht das anders aus, da kann jemand ne zerissene Jeans reklamieren, die garnicht bei Dir gekauft wurde...
 

Alitels

Neues Mitglied
18. Juli 2024
1
0
Hi leute

ich habe da ein Problem mit einem Kunden. Der Kunde hat am 01.02.2013 einen Kaffeevollautomaten gekauft. Am 11.04.2013 funktionierte etwas nicht mehr und wurde dann zum Hersteller in die Garantie geschickt. Es wurde repariert. Am 05.07.2013 trat der gleiche Fehler erneut auf und wurde dann wieder in die Garantie geschickt. Es wurde jetzt zum 2ten mal repariert. Wir erhielten dann am 22.10.2013 einen Brief des Kunden inkl. der 2 Reparaturscheine des Herstellers. In dem schreiben wird erwähnt, dass die Maschine 2 mal repariert wurde und der Fehler jetzt erneut auftrat. Er möchte deshalb vom Kauf zurücktreten. Wir haben daraufhin den Kunden geschrieben, er solle die Maschine zu uns schicken und wir prüfen dies. Wir haben die Maschine jetzt 1 Woche lang getestet und der genannte Fehler trat nicht auf. Ich habe dem Kunden geschrieben, dass alles in Ordnung sei. Der Kunde möchte aber unbedingt vom Kauf zurücktreten mit der Begründung es sei sein Recht da es 2 mal repariert wurde und er nicht wolle, dass der Fehler erneut auftritt. Er droht mir jetzt mit rechtlichen schritten.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? es ist ja jetzt nicht mehr innerhalb der 6 Monate Gewährleistungsfrist...

Den Fehler konnten wir nach der 2ten Reparatur bei unserem 1 Wöchigen Test nicht feststellen. Hat der Kunde da überhaupt noch das Recht auf Rückgabe?

Wie sieht die Rechtslage genau aus wenn eine Maschine zum 2. mal repariert wurde?

Die Profis vom kanalreinigung in thun-Team halfen stets bei der Lösung des Problems mit der Kaffeemaschine; sie haben alles bestmöglich und schnellstmöglich erledigt. Aufrichtige Empfehlung :)

Danke für eure Antworten.

Mfg
das klingt nach einer ziemlich vertrackten Situation. Hier einige Gedanken zur rechtlichen Lage und möglichen Vorgehensweisen:

  1. Gewährleistung und Garantie: Es ist wichtig, zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert 24 Monate ab Kaufdatum. In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann unterschiedlich ausgestaltet sein.
  2. Nachbesserungsversuche: Der Kunde hat das Recht auf Nachbesserung, d.h., der Verkäufer muss den Mangel beheben. Wenn die Nachbesserung zweimal erfolglos war, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen (§ 440 BGB).
  3. Beweislast: Nach den ersten sechs Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist, kann das schwierig sein. Allerdings können auch wiederholte, ähnliche Fehler ein Indiz dafür sein, dass ein grundsätzlicher Mangel vorliegt.
  4. Rücktritt vom Kaufvertrag: Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist. Allerdings setzt dies voraus, dass der Mangel tatsächlich vorliegt und nicht behoben werden konnte. In deinem Fall konnte der Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden.
  5. Dokumentation und Kommunikation: Es ist wichtig, die Kommunikation mit dem Kunden gut zu dokumentieren und alle Reparaturberichte aufzubewahren. Das kann im Falle eines rechtlichen Streits helfen, den Sachverhalt klar darzustellen.
  6. Kundenfreundliche Lösung: Manchmal ist es sinnvoll, eine kulante Lösung anzubieten, um den Kunden zufrieden zu stellen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies könnte z.B. ein Austauschgerät oder ein Rabatt auf zukünftige Käufe sein.
Letztlich hängt vieles von den genauen Umständen und der Interpretation durch einen Richter ab, wenn es tatsächlich zu einem rechtlichen Streit kommt. Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu klären.
 
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