styloo
Aktives Mitglied
- 9. Januar 2010
- 76
- 3
Hi leute
ich habe da ein Problem mit einem Kunden. Der Kunde hat am 01.02.2013 einen Kaffeevollautomaten gekauft. Am 11.04.2013 funktionierte etwas nicht mehr und wurde dann zum Hersteller in die Garantie geschickt. Es wurde repariert. Am 05.07.2013 trat der gleiche Fehler erneut auf und wurde dann wieder in die Garantie geschickt. Es wurde jetzt zum 2ten mal repariert. Wir erhielten dann am 22.10.2013 einen Brief des Kunden inkl. der 2 Reparaturscheine des Herstellers. In dem schreiben wird erwähnt, dass die Maschine 2 mal repariert wurde und der Fehler jetzt erneut auftrat. Er möchte deshalb vom Kauf zurücktreten. Wir haben daraufhin den Kunden geschrieben, er solle die Maschine zu uns schicken und wir prüfen dies. Wir haben die Maschine jetzt 1 Woche lang getestet und der genannte Fehler trat nicht auf. Ich habe dem Kunden geschrieben, dass alles in Ordnung sei. Der Kunde möchte aber unbedingt vom Kauf zurücktreten mit der Begründung es sei sein Recht da es 2 mal repariert wurde und er nicht wolle, dass der Fehler erneut auftritt. Er droht mir jetzt mit rechtlichen schritten.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? es ist ja jetzt nicht mehr innerhalb der 6 Monate Gewährleistungsfrist...
Den Fehler konnten wir nach der 2ten Reparatur bei unserem 1 Wöchigen Test nicht feststellen. Hat der Kunde da überhaupt noch das Recht auf Rückgabe?
Wie sieht die Rechtslage genau aus wenn eine Maschine zum 2. mal repariert wurde?
Danke für eure Antworten.
Mfg
ich habe da ein Problem mit einem Kunden. Der Kunde hat am 01.02.2013 einen Kaffeevollautomaten gekauft. Am 11.04.2013 funktionierte etwas nicht mehr und wurde dann zum Hersteller in die Garantie geschickt. Es wurde repariert. Am 05.07.2013 trat der gleiche Fehler erneut auf und wurde dann wieder in die Garantie geschickt. Es wurde jetzt zum 2ten mal repariert. Wir erhielten dann am 22.10.2013 einen Brief des Kunden inkl. der 2 Reparaturscheine des Herstellers. In dem schreiben wird erwähnt, dass die Maschine 2 mal repariert wurde und der Fehler jetzt erneut auftrat. Er möchte deshalb vom Kauf zurücktreten. Wir haben daraufhin den Kunden geschrieben, er solle die Maschine zu uns schicken und wir prüfen dies. Wir haben die Maschine jetzt 1 Woche lang getestet und der genannte Fehler trat nicht auf. Ich habe dem Kunden geschrieben, dass alles in Ordnung sei. Der Kunde möchte aber unbedingt vom Kauf zurücktreten mit der Begründung es sei sein Recht da es 2 mal repariert wurde und er nicht wolle, dass der Fehler erneut auftritt. Er droht mir jetzt mit rechtlichen schritten.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? es ist ja jetzt nicht mehr innerhalb der 6 Monate Gewährleistungsfrist...
Den Fehler konnten wir nach der 2ten Reparatur bei unserem 1 Wöchigen Test nicht feststellen. Hat der Kunde da überhaupt noch das Recht auf Rückgabe?
Wie sieht die Rechtslage genau aus wenn eine Maschine zum 2. mal repariert wurde?
Danke für eure Antworten.
Mfg