AW: Nährwertangaben - Wie handhabt ihr diese Information auf eurer Seite?
@Dagoberto:
Schau mal hier // Wir haben uns wie gesagt Attirbute angelegt die wir auslesen. Kann dir am Montag gerne Screener aus unserer
WAWI machen.
@deepblue: Prinzipiell muss es vom Hersteller, bzw. deinem Großhändler zu allen Produkten Infos geben. Ob elektronisch oder schriftlich ist wieder so seine Sache. Die LMIV 1169/2001 (
findest du hier) schreibt die Kennzeichnung am Artikel vor. Im Online Bereich - soweit ich weiß - nur für Letztverbraucher, wobei Großverbraucher (wie zB Gastronomie) ab sofort auch zu den letztverbrauchern zählen.
So, nun um Konkreter zu werden: Gummibärchen und Kekse als auch Tee, haben ganz Klar Zutatenlisten, die ersten beiden auch Nährwertlisten! Nährwerte sind aber erst ab 13.12.
2016 verpflichtend anzugeben (Siehe LMIV Link Seite: 24 Artikel 55).
Kaffe kann nie eine Zutatenliste haben, weil er nur aus Kaffeebesteht (ganze Bohnen oder diese vermahlen). Es muss dann aber verpflichtend ein Herkunftsland angegeben werden! Die LMIV sieht auch ausnahmen bei Nährwertdeklarationen vor, diese findest du in der Verordnugn auf Seite 30. Ich denke, dass hier Tee ausgenommen wurde.
Der Hinweis von dir mit "Beachte die Angaben auf der Verpackung": Das kann dein Großhändler schon machen, wenn du selbst Händler bist. Denn hier ist er nicht verpflichtet dir die Info weiterzugeben.
ABER: Jeden Händler trifft die Sorgfaltspflicht seinen Letztverbraucher (Privatkunden oder auch Gastronomie, kann aber auch eine Firma sein, wenn es nicht zur Handelsware gehört, zB. Bedarf für Kaffeeküche) die Informationen auf der Verpackung bereitzustellen, bzw. diese im Fernabsatz vor Kaufabschluss bereitszustellen (im Katalog oder Online-
Shop).
Was meine ich damit:
a) dein Großhändler muss zwar dafür sorge tragen, dass die Verpackung ordnugnsgemäß gekennzeicht wird (auch nicht überklebt usw), muss dir die Infos aber nicht anderwertig zur Vefügung stellen, da du Händler bist. (sprich auf der Verpackung reicht)
b) du wiederrum musst, wenn du weiterverkaufst auch darauf achten, dass ordentlich gekennzeichnet ist (dich trifft die Schuld, nicht deinen Lieferanten) und auch deinen Kunden (nehmen wir mal Privatkunden an) diese Infos auch Online zur Verfügung stellen.
Welche Infos sind das:
Verkehrsbezeichnung (Achtung, dass muss nicht immer der Artikelname sein!!)
Zutaten oder Herkunftsland
Allergene
Nährwerte (ab 2016)
Verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Die Firma, die die Ware zuletzt in die Abgabeeinheit abfüllt oder der Hersteller)
Artikelgewicht
Vieleicht etwas ausschwiefend meine Antwort, aber ich hoffe es hilft.
Bitte beachtet, dass ich a) meine Angaben aufgrund der LMIV gemacht habe und des Österr. Rechts. b) keine Haftung für die vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen kann.
Ich empfehle euch: Informiert euch bei euren örtlichen, oder Bundesbehörden (Lebensmittelamt, Marktamt, Ministerium) oder euren Wirtschaftsvertretern/verbänden oder zur Not bei den Instituten Fresenius oder ähnlichen. Und ein Tipp aus eigener Erfahrung: Holt immer 2 Meinungen ein, und wenn ihr euch unsicher seit, bitte lässt es auch schriftlich bestätigen, nur das hilft bei Kontrollen.