Neu eigene Rechnungskorrektur bei Amazon Rechnungstellung?

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.019
131
Hallo,

wie funktioniert das bei der Rechnungserstellung durch Amazon, wenn sich ein Kunde wegen eines beschädigten Artikels meldet, den man dann gutschreiben/erstatten will? Kann man die Rechnungskorrekturen selber in der Wawi erstellen und dann ganz normal via Amazon erstatten oder muss man erst via Amazon erstatten und Ama erstellt die Gutschrift dazu automatisch?

Das Amazon auch Gutschriften zu den Rechnungen erstellt, habe ich gelesen aber das funktioniert doch sicher nur, wenn der Kunde einen Rücksendeantrag stellt oder?

Chao
 

beeke

Aktives Mitglied
12. September 2013
42
1
Hallo Deliman,
ich wollte nachfragen ob Du dazu schon eine Info hast bzw. aus eigener Erfahurng weisst wie der Ablauf funktioniert.
Interessieren würde mich auch wie der Ablauf bei Amazon Business ist wenn ein Kunden eine Mwst. freie Rechnung erhält (IGL). Prüft Amazon diese auf Richtigkeit? Wir die USTID des Kunden in die Wawi übermittelt? Bestätigt Amazon dem Händler die Richtigkeit der USTID?

Ganz vielen Dank für Deine Hilfe.
 

Japsa

Sehr aktives Mitglied
14. August 2011
1.029
79
Schleusegrund
Firma
Suflix
Hallo,
wenn Ihr eine Gutschrift habt - dann erstattet Ihr in Amazon den Betrag und Amazon erstellt dann eine Gutschrift. Diese Gutschrift wird dann zum Auftrag in die WAWI geladen.
Ihr selbst dürft bei VCS Nutzung weder eine Rechnung, noch eine Gutschrift erstellen - auch keine eigenen Änderungen vornehmen (was technisch eh nicht geht in der WAWI wenn VCS eingeschaltet ist).

Ich nutze VCS mit der WAWI seit knapp 1 Jahr und es funktioniert erstaunlich gut :)
 

wortek

Offizieller Servicepartner
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1. Juli 2016
1.534
319
Landsberg am Lech
Hallo,

wie funktioniert das bei der Rechnungserstellung durch Amazon, wenn sich ein Kunde wegen eines beschädigten Artikels meldet, den man dann gutschreiben/erstatten will? Kann man die Rechnungskorrekturen selber in der Wawi erstellen und dann ganz normal via Amazon erstatten oder muss man erst via Amazon erstatten und Ama erstellt die Gutschrift dazu automatisch?

Das Amazon auch Gutschriften zu den Rechnungen erstellt, habe ich gelesen aber das funktioniert doch sicher nur, wenn der Kunde einen Rücksendeantrag stellt oder?

Chao

Eine eigene Rechnungskorrektur kannst du dazu nicht erstellen. Eigentlich sollte gleich bei dem Versuch eine Meldung aufgehen dass das nicht geht, weil es sich um eine externe Rechnung handelt. Einfach den Betrag bei Amazon erstatten. Die Rechnungskorrektur wird dann genauso wie die Rechnung von Amazon erstellt und an die Wawi übertragen (kann manchmal aber ein paar Tage dauern)
 

beeke

Aktives Mitglied
12. September 2013
42
1
Moin,
erstmal vielen Dank für die superschnellen Antworten, toll das Ihr positive Erfahrungen gemacht habt. Heisst für uns, wir erstellen die Retoure im WMS wie gehabt und erstatten den Betrag anhand der Retoure im Seller Central.
Hört sich gut an.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Prüfung der USTID durch Amazon bei einer IGL?

Und vielleicht noch die nächste Frage hinterher: Konntet Ihr durch den Umstieg auf Business und VCS Umsatzsteigerungen erkennen?
 

wortek

Offizieller Servicepartner
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1. Juli 2016
1.534
319
Landsberg am Lech
Heisst für uns, wir erstellen die Retoure im WMS wie gehabt und erstatten den Betrag anhand der Retoure im Seller Central

Genau. Retoure ganz normal anlegen, aber eben keine Rechungskorrektur erstellen. Erstattung im Seller Central durchführen. Hier aber undbedingt aufpassen: Sollten Ihr in den Retouren einen Workflow haben, der automatisch eine Rechnungskorrektur erstellt, funktioniert der trotzdem. So hättet ihr dann eine selbsterstellte ReKor, und sobald Amazon seine sendet führt das zu Problemen. Hier müsste dann der Workflow angepasst werden (einfach bei Bedingungen Plattform Name enthält nicht Amazon hinzufügen).

Zwecks VCS und Umsatz habe ich bisher keine Statistik gesehen. Allerdings glaube ich kaum, dass das wirklich einen Unterschied macht. Mir würde da auch kein Grund einfallen warum. Ob das genutzt wird oder nicht, bekommt man als Kunde so oder so seine Rechnung. Auf welchen Weg wird den meisten wohl egal sein.
Ob Amazon Business wiederum einen Vorteil bringt hängt natürlich stark von deiner Branche, den Produkten, und am Ende natürlich auch deinen Business-Preisen ab ;)
 

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.019
131
Hallo,

wie oben schon geschrieben, in der Wawi passiert nichts mehr in Bezug auf Rechnun/Gutschrift. Bei Amazon eine Erstattung einreichen und die Gutschrift wird dann automatisch von Amazon dazu erstellt. Wie Japsa schon schrieb, klappt das ganz gut.
 

beeke

Aktives Mitglied
12. September 2013
42
1
Ok, Danke für Eure Hilfe.
Auf die Frage bzgl. der USTID Prüfung habt Ihr Euch alle aber bedeckt gehalten. Habt Ihr da Mut zur Lücke oder Prüft Ihr die USTID selbst nochmal um eine Bestätigung vom Bundeszentralamt für Steuern zu erhalten damit Ihr die Richtigkeit im Prüfungsfall nachweisen zu können?
Werden die USTID mit VCS in das Wawi Kundenkonto übermittelt?
 

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.019
131
Da wir immer wieder Anfragen zu Rechnungskorrekturen (trotz VCS Service) und gerade eine besonders "penetrante" Kundin aus ES haben, habe ich dazu einen Fall bei Amazon aufgemacht und gerade folgende Antwort erhalten (kann man auch in den VCS-Bedingungen nachlesen - wer hat das shcon komplett gemacht und seine Schlüsse daraus gezogen?):

"Die Anschrift der automatisch erstellten Rechnungen kann man leider in Seller Central nicht nachträglich korrigieren.

Beachten Sie bitte folgende Hilfeseite über den Service:
Methode des Umsatzsteuer-Berechnungsservice
https://sellercentral-europe.amazon...116810?referral=A2SXTZYIZ0AY42_A3IAUH5DUMBCEM

Der Service hat keine Funktion der Rechnungskorrekturen.

2. Übersicht
Verkäufer so wie die Kunden sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Angaben und Einstellungen zu jedem Zeitpunkt korrekt und aktuell sind. Wir garantieren nicht, dass die Umsatzsteuerberechnungen oder die von unseren Services erstellten Umsatzsteuerrechnungen immer korrekt sind oder dass sie immer rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde gemeldet werden (sofern die Services eine solche Berichterstellung beinhalten) und wir sind nicht dazu verpflichtet, die vom Verkäufer oder vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder zu korrigieren (können dies jedoch nach eigenem Ermessen tun). Insbesondere übernimmt Amazon keine Haftung für Umsatzsteuerrechnungen, die aufgrund von ungenauen oder unvollständigen Angaben des Verkäufers oder des Kunden falsch sind.

Wenn Sie also eine Anfrage von einem Kunde bekommen, dass er die Anschrift der Rechnung ändern möchte, brauchen Sie selbst die Rechnung korrigieren. Wir empfehlen deshalb sich mit einem Steuerberater über die Korrektur zu beraten. In Seller Central gibt es jedenfalls keine Möglichkeit die Rechnung zu korrigieren."

1. Alles ist Händler-Problem, nicht Amazons
2. Ob und was Amazon bei den Kundendaten prüft (speziell korrekte VAT-Nummern) weis man nicht.
3. Rechnungsänderung wie bisher (Rechnung stornieren - Auftrag dublizieren - neue Rechnung erstellen) geht nicht, da Amazon ja die 1. Rechnung nicht storniert außer man storniert den ganzen Auftrag bei Amazon, was aber einer Kompletterstattung an den Kunden gleichkommt.
4. Wenn man die VAT-Nr. aus der Wawi heraus prüft und feststellt, das z.B. die Adressdaten nicht stimmen, kann man den Versand ja nicht einfach zurückhalten, da meist schon versendet bzw. bei FBA kann man ja nur nachträglich "stornieren/erstatten", was einem aber dann die Ware/das Geld auch nicht zurückbringt.

Selbst wenn man vom Kunden noch korrekte Daten bekommt, ist es eine Grauzone und nachträglich die deutsche MwSt. abrechnen/einfordern zu wollen ist wohl in den meisten Fällen aussichtlos bzw. wird einem wohl eher Ärger mit Amazon einbringen, wenn sich die Kunden dann beschweren.

Bislang gab es noch kein Problem aber seit VCS Nutzung wurde auch noch keine Umsatzsteuerprüfung durchgeführt. Wir werden jetzt mal stichprobenartig einige Amazon-Aufträge auf die Gültigkeit der Nummern prüfen und dann weitersehen...
 

wortek

Offizieller Servicepartner
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1. Juli 2016
1.534
319
Landsberg am Lech
Ah hier ging es also um was anderes. Normalerweise meinen wir hier mit Rechnungskorrektur das Dokument an sich, aus der Erstattung des Betrags.

Was du hier mit Rechnungskorrektur meinst, ist ja eine Änderung der Rechnungsanschrift an sich.

Wie du selbst schon geschrieben hast, ist das auch ohne VCS schon sehr umständlich. Die meisten Händler die wir kennen machen das daher grundsätzlich nicht. Letztlich weigern Sie sich aus dem gleichen Grund wie Amazon. Der Kunde ist dafür verantwortlich, mit welchen seiner Daten er die Bestellung tätigt. Der Aufwand ist den meisten im Nachhinein einfach zu groß.

Die meisten der Händler die wir kennen sagen den Kunden einfach, dass das nachträglich bei Amazon nicht möglich ist, oder dass Sie sich an den Amazon-Kundenservice wenden sollen. Letztlich bekommen die Kunden da auch nur die gleiche Auskunft.
 

beeke

Aktives Mitglied
12. September 2013
42
1
Mmmhh, lohnt sich auch eurer Sicht die Umstellung auf Amazon Business + VCS im Hinblick auf:

Weniger Aufwand für Euch durch den VCS
Mehr Umsatz durch amazon Business?
 
12. September 2020
4
1
Hallo da draußen,

wie nutzen Amazon Business + VCS und danke eurer Hilfe habe ich erfahren, wie das mit den automatisch erstellten Rechnungskorrekturen läuft, wenn man die Erstattung über Amazon Seller Central durchführt.

Dies hat bei einigen Retouren gut funktioniert. Bei einer habe ich folgendes Problem:

Die Rechnung des Kunden wird als fällig und nicht bezahlt markiert, obwohl ich eine Erstattung durchgeführt hatte und die Rechnungskorrektur erstellt wurde. Wenn ich eine Zahlung setzen will, geht dies nicht, weil es sich um eine externe Rechnung handelt.

Weiß jemand, was da vielleicht schief gelaufen ist und kann mir sagen, wie ich das fixen kann?

Vielen Dank!
 

CM Tronic

Aktives Mitglied
6. Februar 2018
36
12
Hallo, ich habe ein Problem.... Ich hatte dummerweise einmal den VCS aktiviert und nun knapp 20 Bestellungen für welche ich keine Rechnungskorrekturen aufgrund VCS erstellen kann. Leider kamen die Retouren bzw Gutschriften erst nach deaktivierung des VCS zustande... wie kann ich das nun lösen, damit meine Buchhaltung stimmt?
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
2.105
320
Einmal in der Wawi auf VCS umstellen und einen Manuellen Abgleich starten, dann sollten die RK ins System kommen
Natürlich müssen vorher die Ersttungen bei Amazon durchgeführt worden sein
 

wortek

Offizieller Servicepartner
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1. Juli 2016
1.534
319
Landsberg am Lech
Einmal in der Wawi auf VCS umstellen und einen Manuellen Abgleich starten, dann sollten die RK ins System kommen
Natürlich müssen vorher die Ersttungen bei Amazon durchgeführt worden sein
ICh denke es wird nicht so einfach sein.
Wenn VCS in der Wawi mit Seller Central nicht übereinstimmt, kommt es in der Regel zu Unstimmigkeiten in der Datenbank. JTL hat extra jemanden dafür der das bereinigt. Ein JTL Entwickler hat mir mal gesagt, dass eine monatliche Bereinigung wenn man VCS nutzt sogar sinnvoll ist, weil Amazon manchmal auch falsche Daten schickt.

Ich empfehle die daher in jedem Fall ein Ticket aufzumachen.
 
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