Da wir immer wieder Anfragen zu Rechnungskorrekturen (trotz VCS Service) und gerade eine besonders "penetrante" Kundin aus ES haben, habe ich dazu einen Fall bei Amazon aufgemacht und gerade folgende Antwort erhalten (kann man auch in den VCS-Bedingungen nachlesen - wer hat das shcon komplett gemacht und seine Schlüsse daraus gezogen?):
"Die Anschrift der automatisch erstellten Rechnungen kann man leider in Seller Central nicht nachträglich korrigieren.
Beachten Sie bitte folgende Hilfeseite über den Service:
Methode des Umsatzsteuer-Berechnungsservice
https://sellercentral-europe.amazon...116810?referral=A2SXTZYIZ0AY42_A3IAUH5DUMBCEM
Der Service hat keine Funktion der Rechnungskorrekturen.
2. Übersicht
Verkäufer so wie die Kunden sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Angaben und Einstellungen zu jedem Zeitpunkt korrekt und aktuell sind. Wir garantieren nicht, dass die Umsatzsteuerberechnungen oder die von unseren Services erstellten Umsatzsteuerrechnungen immer korrekt sind oder dass sie immer rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde gemeldet werden (sofern die Services eine solche Berichterstellung beinhalten) und wir sind nicht dazu verpflichtet, die vom Verkäufer oder vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder zu korrigieren (können dies jedoch nach eigenem Ermessen tun). Insbesondere übernimmt Amazon keine Haftung für Umsatzsteuerrechnungen, die aufgrund von ungenauen oder unvollständigen Angaben des Verkäufers oder des Kunden falsch sind.
Wenn Sie also eine Anfrage von einem Kunde bekommen, dass er die Anschrift der Rechnung ändern möchte, brauchen Sie selbst die Rechnung korrigieren. Wir empfehlen deshalb sich mit einem Steuerberater über die Korrektur zu beraten. In Seller Central gibt es jedenfalls keine Möglichkeit die Rechnung zu korrigieren."
1. Alles ist Händler-Problem, nicht Amazons
2. Ob und was Amazon bei den Kundendaten prüft (speziell korrekte VAT-Nummern) weis man nicht.
3. Rechnungsänderung wie bisher (Rechnung stornieren - Auftrag dublizieren - neue Rechnung erstellen) geht nicht, da Amazon ja die 1. Rechnung nicht storniert außer man storniert den ganzen Auftrag bei Amazon, was aber einer Kompletterstattung an den Kunden gleichkommt.
4. Wenn man die VAT-Nr. aus der
Wawi heraus prüft und feststellt, das z.B. die Adressdaten nicht stimmen, kann man den Versand ja nicht einfach zurückhalten, da meist schon versendet bzw. bei
FBA kann man ja nur nachträglich "stornieren/erstatten", was einem aber dann die Ware/das Geld auch nicht zurückbringt.
Selbst wenn man vom Kunden noch korrekte Daten bekommt, ist es eine Grauzone und nachträglich die deutsche MwSt. abrechnen/einfordern zu wollen ist wohl in den meisten Fällen aussichtlos bzw. wird einem wohl eher Ärger mit Amazon einbringen, wenn sich die Kunden dann beschweren.
Bislang gab es noch kein Problem aber seit VCS Nutzung wurde auch noch keine Umsatzsteuerprüfung durchgeführt. Wir werden jetzt mal stichprobenartig einige Amazon-Aufträge auf die Gültigkeit der Nummern prüfen und dann weitersehen...