handelwandel
Gut bekanntes Mitglied
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden
Super geschrieben, vielen Dank!
In der Art werde ich das an DHL schreiben, und mich hier nochmals melden, sobald ich mehr weiß.
Viele Grüße
Handelwandel
Wenn du auf den Kosten nicht sitzen bleiben willst -> Anwalt...
Ihre AGB zum Thema "Ersatzempfänger" dürfte äußerst fragwürdig sein - wenn sie überhaupt gültig wird (da sie den Sinn einer Zustellung gegen Empfangsnachweis ja ad absurdum führt - zumal der "Ersatzempfänger" nicht durch die Post sondern lediglich durch den Empfänger selbst festgelegt werden darf [u.a. wegen dem Postgeheimnis]).
Vielleicht wäre eine Antwort à la
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie uns mitgeteilt haben, haben Sie das Paket an einen Ersatzempfänger ausgeliefert.
Da Sie jedoch nicht nachweisen können, dass der durch uns bezeichnete Empfänger die Sendung erhalten hat und Sie uns keine separate Vollmacht des Empfängers zur Auslieferung an den Ersatzempfänger vorgelegt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bzw. der durch Sie bestimmte Ersatzempfänger als Ihr Erfüllungsgehilfe, nicht ihrer/seiner Pflicht zur Auslieferung der Ware an den Empfänger nachgekommen sind/ist.
Sofern Sie uns nicht ENTWEDER die Vollmacht des Empfängers über die Ablieferung beim Ersatzempfänger ODER die Auslieferungsbestätigung an den durch uns benannten Empfänger nachweisen können, müssen wir davon ausgehen, dass das Paket durch Sie verloren/nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der durch Sie verwiesene Passus der AGB über die Zustellung bei einem Ersatzempfänger für die durch uns angefragte Auslieferungsbestätigung an den adressierten Empfänger keinerlei Relevanz hat.
Sofern Sie die o.g. Schriftstücke (Vollmacht oder Auslieferungsbestätigung) nicht bis zum XX.XX.XXXX vorweisen können -oder- den Untergang der Sendung in Ihrem Einflussbereich anerkennen, sehen wir uns gezwungen, weitere rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.
MfG,
..."
Ggfs. solltest du mal im Netz suchen, m.W. existieren schon Urteile, dass die Abstellung bei Nachbarn ohne separate Vollmacht den Nachbarn zum Erfüllungsgehilfen des Paketdienstes macht (und somit der Paketdienst dir gegenüber auch dann haftet, wenn der Nachbar das Paket verschlampt/beschädigt. Das der Paketdienst ggfs. auf den Nachbarn zurückgreift, ist ja nicht mehr dein Bier ).
Super geschrieben, vielen Dank!
In der Art werde ich das an DHL schreiben, und mich hier nochmals melden, sobald ich mehr weiß.
Viele Grüße
Handelwandel