Offen DHL-Paket angeblich verschwunden

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
Hallo zusammen, es geht darum, dass ein Kunde behauptet, sein Paket nicht bekommen zu haben. Das Paket ging am 12.01.2015 raus und wurde laut Sendungsverfolgung + Unterschrift am 13.01.2015 in einem Backshop (auch Paket- Shop von DHL) zwei Hausnummern weiter vom Empfänger abgegeben, da dieser nicht anzutreffen war. Ich habe bei dem Paket-Shop angerufen und gefragt, ob der Herr, der behauptet die Sendung nicht bekommen zu haben da war und das Paket geholt hat. Laut aussage des Shop-Betreibers war er in der letzten Zeit 2 x da um Pakete abzuholen, ob meines dabei war wusste er leider nicht. Er bestätigte mir, dass Sendungen nur gegen Vorlage des Ausweises ausgehändigt werden. Bei DHL habe ich einen Nachforschungsauftrag gestellt. Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Wenn nun DHL sagt: das Paket wurde abgeholt der Kunde aber: er habe nichts abgeholt Vielen Dank schon mal!
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Also:
Wenn der Kunde unter Vorlage des Ausweises beim Backshop unterschrieben hat, dann muss der Backshop dies auch beweisen können.
Sollte der Backshop es nicht beweisen können, dass der Kunde das Paket erhalten hat, ist er derjenige, der dir gegenüber regresspflichtig ist.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Also:
Wenn der Kunde unter Vorlage des Ausweises beim Backshop unterschrieben hat, dann muss der Backshop dies auch beweisen können.
Sollte der Backshop es nicht beweisen können, dass der Kunde das Paket erhalten hat, ist er derjenige, der dir gegenüber regresspflichtig ist.

Super, vielen Dank!

Heißt also erst mal dem Kunden das Geld erstatten, und den Rest dann mit DHL und dem Paketshop klären?
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.089
84
Schwarzach a Main
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Zitat: Heißt also erst mal dem Kunden das Geld erstatten, und den Rest dann mit DHL und dem Paketshop klären

Hast du schon von DHL Bestätigung das das Paket auch verloren ist?
Bei uns werden immer wieder Pakete gefunden und dann ausgeliefert.
Wenn du es vor ab auszahlst und der Kunde bekommt es dann?
Der letzte Kunde bei dem es so bei uns passierte hat sich bis heute nicht gemeldet und wir sitzen auf fast 50,00 Euro Schaden.
Grüße
Paul
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
9
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Ich würde auch erst mal den Nachforschungsauftrag von DHL abwarten und den Kunden völlig sachlich darauf hinweisen, dass nach bisheriger Auskunft des Paketshops die Sendung abgeholt wurde und eine Aushändigung nur gegen Vorlage des Personalausweises an den Empfänger erfolgt.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Zitat: Heißt also erst mal dem Kunden das Geld erstatten, und den Rest dann mit DHL und dem Paketshop klären

Hast du schon von DHL Bestätigung das das Paket auch verloren ist?

Nein, die ist nicht da.
Der Nachforschungsauftrag wurde erst heute gestellt.


Bei uns werden immer wieder Pakete gefunden und dann ausgeliefert.

Das ist mittlerweile 1 Monat her, ob da noch was auftaucht?

Wenn du es vor ab auszahlst und der Kunde bekommt es dann?
Der letzte Kunde bei dem es so bei uns passierte hat sich bis heute nicht gemeldet und wir sitzen auf fast 50,00 Euro Schaden.
Grüße
Paul

Bei mir geht es um 70 €
Was sagt man da dem Kunden am besten?
Er soll warten bis DHL Bescheid gibt?
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Ich würde auch erst mal den Nachforschungsauftrag von DHL abwarten und den Kunden völlig sachlich darauf hinweisen, dass nach bisheriger Auskunft des Paketshops die Sendung abgeholt wurde und eine Aushändigung nur gegen Vorlage des Personalausweises an den Empfänger erfolgt.

So habe ich es sogar geschrieben, ich habe ein wenig geflunkert und dem Kunden mitgeteilt, dass laut DHL die Sendung von ihm abgeholt wurde.

Er schrieb dann, dass er nichts bekommen hat.

Ich werde ihm nun mitteilen, dass ich nochmals einen Weiteren Nachforschungsantrag gestellt habe, und mich nach einer Antwort sofort bei ihm melden werde.


Danke euch erst mal !
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Der Paketshop wird, ob mit oder ohne Personalausweis, die Sendung nur gegen Unterschrift aushändigen.

Diese Auslieferbestätigung muß ja irgendwo auffindbar sein.

Also würde ich bei DHL dieses Formular anfordern und gucken, wer unterschrieben hat.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Theoretisch ist es so, dass sobald der Kunde behauptet, er hätte etwas nicht erhalten, Du eine sofortige Ersatzlieferung veranlassen musst, die Transportgefahr generell und die Gefahr des Untergangs liegt immer beim Händler, streiten musst Du Dich mit DHL als Deinem Erfüllungsgehilfe.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.089
84
Schwarzach a Main
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Zitat: Theoretisch ist es so, dass sobald der Kunde behauptet, er hätte etwas nicht erhalten, Du eine sofortige Ersatzlieferung veranlassen musst, die Transportgefahr generell und die Gefahr des Untergangs liegt immer beim Händler, streiten musst Du Dich mit DHL als Deinem Erfüllungsgehilfe. :+)

Praktisch ist es aber so das der Kunden den Nachforschungsauftrag machen muss- es muss der Empfänger machen. (Siehe DHL AGB).
Den laut Datenschutz hast du die Adresse pro Bestellung an den Versender abgegeben und wenn du die jetzt nochmal angibts muss der Kunde zustimmen.

Grüße
Paul
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Zitat: Theoretisch ist es so, dass sobald der Kunde behauptet, er hätte etwas nicht erhalten, Du eine sofortige Ersatzlieferung veranlassen musst, die Transportgefahr generell und die Gefahr des Untergangs liegt immer beim Händler, streiten musst Du Dich mit DHL als Deinem Erfüllungsgehilfe. :+)

Praktisch ist es aber so das der Kunden den Nachforschungsauftrag machen muss- es muss der Empfänger machen. (Siehe DHL AGB).
Den laut Datenschutz hast du die Adresse pro Bestellung an den Versender abgegeben und wenn du die jetzt nochmal angibts muss der Kunde zustimmen.

Grüße
Paul

Du zitierst die Privatkunden-AGB, wenn Du jedoch Geschäftspartner von DHL bist, ist es ganz alleine Dein Bier, wie gesagt, die Transportgefahr liegt bei Dir und die Deinige Pflicht der erfolgreichen Zustellung schließt auch einen Nachforschungsauftrag mit ein.
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
52
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Schreib dem Kunden schon mal, dass er später eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben muss, dass er das Paket NICHT erhalten hat. In den meisten Fällen werden die Pakete dann sofort gefunden :). Im schlimmsten Fall, wenn er es unterschreibt und wirklich nicht erhalten hat, kann man das Geld von DHL verlangen. Ich habe jetzt so ein ähnliches Fall. Kunde aus Zypern, meint das Paket nicht erhalten zu haben, obwohl ich sehe, dass es zugestellt wurde nur an jemanden anderen. Ich denke, dass der Kunde mich besch....n möchte, weil zuerst er das Paket nicht erhalten hat und dann wo ich ihm gesagt habe, dass es bei der Post liegt, zwei Stunden später sehe, dass die Sendung zugestellt wurde und eine Unterschrift von jemandem anderen. Woher soll ich wissen, ob das Paket nicht sein Freund abgeholt bzw. angenommen hat. Ich habe ihm auch gesagt, dass er eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben muss. Bis jetzt keine Antwort erhalten. Leider ist das ein eBay Kunde. :( Naja, muss jetzt abwarten. Leider gibt es immer wieder schwarze Schaffe die mit allen Mitteln versuchen zu besch....en!
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

So es kam jetzt ne Antwort von DHL die sie sich eigentlich sparen konnten (Anhang)

Habe jetzt an die Geschäftskunden Mail geschrieben, dass mir das nicht weiter geholfen hat, da der Kunde behauptet die Ware nicht bekommen zu haben und was nun das weitere Vorgehen ist.

Wer haftet denn nun am Ende?
DHL müsste doch beweisen, dass der Kunde die Ware bekommen hat, ansonsten ist der Schaden von DHL zu begleichen?

Ich danke euch schon mal.

P.s. wenn es wirklich so einfach ist zu behaupten, das man kein Paket bekommen hat, obwohl es im Paketshop abgegeben wurde...
Heißt falls man es darauf abgesehen hat lässt man die Pakete an die Nachbarn zustellen (nicht Zuhause) und behauptet man hat nichts bekommen?
 

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reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Weise DHL nochmal freundlich darauf hin, dass sie dir -da es ja angeblich ein Empfangsberechtigter ist- die Vollmacht vorzeigen sollen.
Für die Abgabe beim Nachbarn oder auch Paketshop um die Ecke haftet noch immer DHL...

Solange DHL nicht nachweisen kann, dass sie das Paket ordnungsgemäß an den Empfänger oder einen durch ihn benannten Bevollmächtigten (Vollmacht muss vorliegen oder es muss zumindest eindeutig sein, dass der Empfänger mit dem Abholer in direkter Beziehung steht, wie bspw. Ehepartner oder Kinder/Eltern, die im gleichen Haushalt leben) zugestellt haben, hat DHL die Leistung nicht vollständig erbracht und haftet dir gegenüber für den Untergang der Sendung. Da sie es hier ja nicht nachweisen können, dürfte DHL für deinen Schaden einstehen müssen - jedoch kann es sein, dass du das anwaltlich oder sogar gerichtlich klären lassen musst.

Gegenüber dem Kunden gilt das hier schon oft genannte: Solange der Kunde keine Ware erhalten hat, musst du entweder eine Ersatzlieferung veranlassen (am Besten mit Zusatzdienst "Eigenhändig") -oder- dem Kunden das Geld erstatten.
 

TheOggy

Sehr aktives Mitglied
6. Oktober 2009
957
38
Berlin
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Man muss dann aber auch wieder schauen, ob der Kunde irgendeine Vereinbarung mit der DHL oder dem Backshop hat, bzw. gibt es auch Kunden die mit der DHL eine Vereinbarung haben ein Paket irgendwo auf dem Hof zu hinterlegen. Wenn dem so ist, ist der Kunde selbst schuld.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Man muss dann aber auch wieder schauen, ob der Kunde irgendeine Vereinbarung mit der DHL oder dem Backshop hat, bzw. gibt es auch Kunden die mit der DHL eine Vereinbarung haben ein Paket irgendwo auf dem Hof zu hinterlegen. Wenn dem so ist, ist der Kunde selbst schuld.
Wenn der Kunde eine entsprechende Vereinbarung mit DHL oder dem Backshop hat, dann ist dies eine Vollmacht! Und eben jene Vollmacht(!) muss DHL auf Verlangen auch vorzeigen können, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. In dem Fall wäre übrigens auch der Absender aus der Verantwortung, weil durch Erteilung der Vollmacht der Empfänger dem Versandunternehmen mitgeteilt hat, dass das Paket ab diesem Zeitpunkt in den Einflussbereich des Empfängers übergeganten ist.

Deshalb ist es ja auch so wichtig, ob der Nachbar mit oder ohne Vollmacht annimmt.
Sollte der Nachbar eine Vollmacht haben, so fängt mit Entgegennahme durch den Nachbarn die Widerrufsfrist an, während ohne Vollmacht erst durch Übergabe vom Nachbarn an den eigentlichen Empfänger die Frist anfängt. Insbesondere bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) kann das schon entscheidend sein, ob der Widerruf noch fristgerecht oder nicht mehr fristgerecht erfolgte.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Hallo mal wieder,

ich habe zu dem Thema vor einer Weile nochmals eine Antwort bekommen.

Soll ich mich so einfach abspeisen lassen, oder ist nun der nächste Schritt ein Anwalt?

Vielen Dank schon mal!
 

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reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Wenn du auf den Kosten nicht sitzen bleiben willst -> Anwalt...
Ihre AGB zum Thema "Ersatzempfänger" dürfte äußerst fragwürdig sein - wenn sie überhaupt gültig wird (da sie den Sinn einer Zustellung gegen Empfangsnachweis ja ad absurdum führt - zumal der "Ersatzempfänger" nicht durch die Post sondern lediglich durch den Empfänger selbst festgelegt werden darf [u.a. wegen dem Postgeheimnis]).

Vielleicht wäre eine Antwort à la
"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie uns mitgeteilt haben, haben Sie das Paket an einen Ersatzempfänger ausgeliefert.
Da Sie jedoch nicht nachweisen können, dass der durch uns bezeichnete Empfänger die Sendung erhalten hat und Sie uns keine separate Vollmacht des Empfängers zur Auslieferung an den Ersatzempfänger vorgelegt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bzw. der durch Sie bestimmte Ersatzempfänger als Ihr Erfüllungsgehilfe, nicht ihrer/seiner Pflicht zur Auslieferung der Ware an den Empfänger nachgekommen sind/ist.

Sofern Sie uns nicht ENTWEDER die Vollmacht des Empfängers über die Ablieferung beim Ersatzempfänger ODER die Auslieferungsbestätigung an den durch uns benannten Empfänger nachweisen können, müssen wir davon ausgehen, dass das Paket durch Sie verloren/nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der durch Sie verwiesene Passus der AGB über die Zustellung bei einem Ersatzempfänger für die durch uns angefragte Auslieferungsbestätigung an den adressierten Empfänger keinerlei Relevanz hat.

Sofern Sie die o.g. Schriftstücke (Vollmacht oder Auslieferungsbestätigung) nicht bis zum XX.XX.XXXX vorweisen können -oder- den Untergang der Sendung in Ihrem Einflussbereich anerkennen, sehen wir uns gezwungen, weitere rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.

MfG,

..."

Ggfs. solltest du mal im Netz suchen, m.W. existieren schon Urteile, dass die Abstellung bei Nachbarn ohne separate Vollmacht den Nachbarn zum Erfüllungsgehilfen des Paketdienstes macht (und somit der Paketdienst dir gegenüber auch dann haftet, wenn der Nachbar das Paket verschlampt/beschädigt. Das der Paketdienst ggfs. auf den Nachbarn zurückgreift, ist ja nicht mehr dein Bier ;) ).
 
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