Offen DHL-Paket angeblich verschwunden

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Wenn du auf den Kosten nicht sitzen bleiben willst -> Anwalt...
Ihre AGB zum Thema "Ersatzempfänger" dürfte äußerst fragwürdig sein - wenn sie überhaupt gültig wird (da sie den Sinn einer Zustellung gegen Empfangsnachweis ja ad absurdum führt - zumal der "Ersatzempfänger" nicht durch die Post sondern lediglich durch den Empfänger selbst festgelegt werden darf [u.a. wegen dem Postgeheimnis]).

Vielleicht wäre eine Antwort à la
"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie uns mitgeteilt haben, haben Sie das Paket an einen Ersatzempfänger ausgeliefert.
Da Sie jedoch nicht nachweisen können, dass der durch uns bezeichnete Empfänger die Sendung erhalten hat und Sie uns keine separate Vollmacht des Empfängers zur Auslieferung an den Ersatzempfänger vorgelegt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bzw. der durch Sie bestimmte Ersatzempfänger als Ihr Erfüllungsgehilfe, nicht ihrer/seiner Pflicht zur Auslieferung der Ware an den Empfänger nachgekommen sind/ist.

Sofern Sie uns nicht ENTWEDER die Vollmacht des Empfängers über die Ablieferung beim Ersatzempfänger ODER die Auslieferungsbestätigung an den durch uns benannten Empfänger nachweisen können, müssen wir davon ausgehen, dass das Paket durch Sie verloren/nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der durch Sie verwiesene Passus der AGB über die Zustellung bei einem Ersatzempfänger für die durch uns angefragte Auslieferungsbestätigung an den adressierten Empfänger keinerlei Relevanz hat.

Sofern Sie die o.g. Schriftstücke (Vollmacht oder Auslieferungsbestätigung) nicht bis zum XX.XX.XXXX vorweisen können -oder- den Untergang der Sendung in Ihrem Einflussbereich anerkennen, sehen wir uns gezwungen, weitere rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.

MfG,

..."

Ggfs. solltest du mal im Netz suchen, m.W. existieren schon Urteile, dass die Abstellung bei Nachbarn ohne separate Vollmacht den Nachbarn zum Erfüllungsgehilfen des Paketdienstes macht (und somit der Paketdienst dir gegenüber auch dann haftet, wenn der Nachbar das Paket verschlampt/beschädigt. Das der Paketdienst ggfs. auf den Nachbarn zurückgreift, ist ja nicht mehr dein Bier ;) ).

Super geschrieben, vielen Dank!
In der Art werde ich das an DHL schreiben, und mich hier nochmals melden, sobald ich mehr weiß.

Viele Grüße
Handelwandel
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

So mal wieder ich, von Seiten DHL erfolgte absolut keine Reaktion.

Kennt jemand einen Anwalt, der sich solchen Dingen annimmt?
Auf den Kosten für den Anwalt bleibe ich wohl sitzen?
Falls ich mit Anwalt erfolgreich war, geht es dann in Zukunft leichter zu seinem Recht zu kommen bei denen?

Danke euch!
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Die Anwaltskosten wirst du vorstrecken müssen - wenn DHL jedoch die Leistung nicht erbracht hat (und danach sieht es aus), wird DHL neben dem Schaden auch deine Anwaltskosten übernehmen müssen.
Ganz zur Not bleibt nur der Klageweg offen...
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
432
55
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Ich denke auch, dass man zum Anwalt gehen sollte. Anwälte gibt es im Internet genug. So eine einfache Sache packt jedes Anwalt. Bei uns sind jetzt auch viele Pakete seit Wochen unterwegs. Wegen dem DHL Streik gibt es echt viel Stress.
 

PSchmidt

Aktives Mitglied
3. Juni 2015
7
0
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Hallo handelwandel,

musst dein Kunde in dem Backshop etwas unterschreiben, damit er das besagte Paket in Empfang nehmen konnte?

Viele Grüße
Peter
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Hallo handelwandel,

musst dein Kunde in dem Backshop etwas unterschreiben, damit er das besagte Paket in Empfang nehmen konnte?

Viele Grüße
Peter
Das ist nicht das Problem vom Händler, sondern das alleinige Problem von DHL ;)
Wenn DHL behauptet, dass der Empfänger das Paket entgegengenommen hat, sind sie beweispflichtig.
Sollten sie diesen Beweis nicht erbringen können (z.B. weil der Backshop sich hat keine Unterschrift geben lassen), ist DHL für den Verlust der Sendung verantwortlich.
Das DHL dann ggfs. die Kosten an den Backshop weitergibt, ist nicht mehr Problem des Versenders, da der Versender ja keinerlei Geschäftsbeziehung mit dem Backshop unterhält.
Und ob sich der Backshop ggü. DHL vertragswidrig verhalten hat (z.B. ohne Ausweiskontrolle oder ohne Unterschrift), kann dir als Versender auch ziemlich egal sein...
 

turino

Aktives Mitglied
4. Juni 2015
10
0
AW: DHL-Paket angeblich verschwunden

Also:
Wenn der Kunde unter Vorlage des Ausweises beim Backshop unterschrieben hat, dann muss der Backshop dies auch beweisen können.
Sollte der Backshop es nicht beweisen können, dass der Kunde das Paket erhalten hat, ist er derjenige, der dir gegenüber regresspflichtig ist.

Ja, genauso ist es richtig und so verlief es bei uns auch schon!
 
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