Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich den von Amazon erstellten Rechnungen.
Ich verstehe Sie, dass Sie mit den erstellten Rechnungen nicht zufrieden sind.
Das System von Amazon wendet nur die Steuervorschriften der EU an.
Diese besagen laut der folgenden Seite:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/eu-dr
"Schwellenwerte für den Fernabsatz werden durch ein allgemeines Steuerprinzip am Bestimmungsort für alle B2C-E-Commerce-Lieferungen von Waren ersetzt, d.h. die Mehrwertsteuer ist im Zielland der EU fällig."
Ebenfalls ist auf der folgenden Hifelseite zu lesen:
https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/G202084570?referral=AEQDFLKGQWI4_A32OY26MB0X67X
"Die Schwellenwerte für Fernverkäufe, die im jeweiligen EU-Mitgliedstaat festgelegt sind, werden abgeschafft. Stattdessen gilt das Prinzip des allgemeinen Steuersatzes am Bestimmungsort für alle grenzüberschreitenden B2C-Warenlieferungen, d. h. Mehrwertsteuer ist in dem EU-Land fällig, in das die Waren versandt werden. Daher müssen Sie möglicherweise in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie B2C-Fernverkäufe durchführen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Es gibt eine Ausnahme von der oben genannten Regel für 34 Kleinstunternehmen. Wenn grenzüberschreitende Fernverkäufe, die von Ihrem Hauptgeschäftssitz versandt werden, 10 000 € pro Jahr nicht überschreiten, können Sie in dem Land, in dem Sie Ihre Bestellung versenden (d. h. Ihr Hauptgeschäftssitz), Umsatzsteuer berechnen und erheben. Bestellungen, die von anderen Ländern aus versandt werden, profitieren von dieser Ausnahme nicht und werden im Zielland besteuert.
Anmerkung: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon bietet Verkäufern, die für sich die Ausnahme für Kleinstunternehmen beantragen, keinen Support an."
Wenn Sie die Rechnung ändern möchten liegt dies in Ihrer Verantwortung. Sie können eine Gutschrift erstellen und diese inklusive der neuen Rechnung dem Käufer zukommen lassen.
Verkäufer sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Informationen und Einstellungen, einschließlich der Versandorte, in Seller Central jederzeit korrekt und aktuell sind (wenn dies erforderlich ist). Amazon garantiert nicht, dass die Umsatzsteuerberechnungen oder die vom Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon erstellten Umsatzsteuerrechnungen immer korrekt sind oder dass sie immer rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde gemeldet werden (sofern die Services eine solche Berichterstellung beinhalten) und wir sind nicht dazu verpflichtet, die vom Verkäufer oder vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder zu korrigieren (können dies jedoch nach eigenem Ermessen tun).
Wenn Sie weitere Fragen haben, sollten Sie Ihren persönlichen Steuerberater konsultieren.