Abmahnung bekommen und mehr

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
Na das würde sich ja schon anders anhören, besonders wo ich für Ihn keine Gefahr darstelle. Er ist Hauptunternehmer während es für mich nur Hobby/ Nebengewerbe ist, wo ich froh bin wenn am Ende des Jahres ein schönes Abendessen als Gewinn übrig bleibt.

Nun muss ich den Anwalt der Gegenseite davon nur noch überzeugen
 

ducky

Gut bekanntes Mitglied
24. September 2006
340
2
Iserlohn-Letmathe
ist es denn imho net so, dass diese Regelung nur für Privatpersonen gelten ?
denn bei Gewerblichen ist das Urteil nicht gesprochen worden.
Korrigiert mich, wenn ich mich irren sollte.

Gruß ducky
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
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Ich sollte aufhören so viel im Internet zu stöbern, denn nun bin ich vollkommen verunsichert. Überall steht das man sich bloß nicht direkt mit der Gegenstelle unterhalten soll.

Was soll ich bloß tun
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von 1A-Arbeitshandschuhe:
Ich sollte aufhören so viel im Internet zu stöbern, denn nun bin ich vollkommen verunsichert. Überall steht das man sich bloß nicht direkt mit der Gegenstelle unterhalten soll.

Was soll ich bloß tun

Ich habe mich heute auch telef. mit der Gegenstelle unterhalten, sehe ich persönlich kein Problem drin. Ich habe den Anwalt sogar zweimal angerufen 🙂

Gehe zu deiner IHK und erkundige dich dort.
So habe ich es gemacht. Ich schicke denen heute alle Unterlagen, schreibe dazu warum ich die Abmahnung ungerechtfertigt finde, und warte ab was die sagen.

Und sollte es in meinem Fall zu einer Verhandlung kommen, sehe ich dieser ab so was von gelassen entgegen, das glaubst du nicht 🙂

MfG
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
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Du vielleichtr aber ich sehe die Sache nicht ganz so gelassen. Nicht das meine Existenz davon abhängt, ist ja nur ein Nebenerwerb aber mich ärgert diese Mentalität, alles und jeden abmahnen zu wollen und das mit so einer Abmahnung gleich das ganze Jahresgeschäft für mich im Eimer ist und man die Lust am Handeln und Verkaufen verliert.

Was kann die IHK aber viel machen?
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von 1A-Arbeitshandschuhe:
Nicht das meine Existenz davon abhängt, ist ja nur ein Nebenerwerb aber mich ärgert diese Mentalität, alles und jeden abmahnen zu wollen und das mit so einer Abmahnung gleich das ganze Jahresgeschäft für mich im Eimer ist und man die Lust am Handeln und Verkaufen verliert.

Es kann ja nicht jeder jeden abmahnen. Das ist doch schonmal was 🙂
Dennoch, diesem Raubrittertum sollte Einhalt geboten werden, generell.
Abmahnungen nur durch die Verbraucher bzw. Wettbewerbszentralen. Ende im Gelände.

Und wenn wir schon dabei sind, Stichwort: Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Rückgaberecht. Da weis doch die linke Hand nicht was die rechte tut. Recherchiere diesbezüglich doch einmal im Internet 🙂

Recht hin und her, aber gleich 5 - 50 Trommelstöcke an Streitwert festzusetzen nur damit man seine Auslagen entsprechend einheimsen kann, ich weis nicht. 😳

Kein Wunder das hier jährlich einige dem gelobten Land den Rücken kehren. Verkaufe in D etwas im Internet, und du stehst mit einem Bein im Knast 🙂

Du, es kostet dich einen Anruf, versuchs doch mal. Was hast du zu verlieren?

MfG
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
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Das Problem ist das ich dann erst einmal suchen müßte welche IHK zuständig ist. Ich weiß das ich mal ein Schreiben bekommen hatte, wo mir dann nur mitgeteilt worden war das ich keine Beiträge zahlen muss aber nun frag mal wo ich das Schreiben gelassen habe.

Ich kann ja auch mal den Anwalt direkt anrufen und mit ihm sprechen und sehen ob er nicht etwas von seiner Festsetzung abweichen würde. Ich denke eigentlich das ein direktes Gespräch besser ist als wenn man zu viele Instanzen einschaltet.

Ja die Festsetzung der Gebühren ist echt der Knaller und jeder kann machen was er will und es sind den Leuten keine Grenzen gesetzt. Wie soll es da auch der Wirtschaft besser gehen, wenn man bei jedem Kauf damit rechnen muss das gleich ein Anwalt um die Ecke kommt.
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
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Zitat von 1A-Arbeitshandschuhe:
Das Problem ist das ich dann erst einmal suchen müßte welche IHK zuständig ist.

Kollege, du wirst doch wissen in welchem Bundesland du wohnst? 🙂

Hat sich erst einmal ein Anwalt auf Sie eingeschossen ist es - in aller Regel - zu spät. Dann bleibt Ihnen nur zähneknirschend zu zahlen, wobei Sie nur versuchen können, die Abmahnung über die Einigungsstelle Ihrer IHK auszuhebeln. Denn an einem Einigungsverfahren ist den Anwälten meist nicht gelegen - das bedeutet zu viel Arbeit und Ort der Verhandlung ist dabei der Ort Ihrer IHK und nicht der Sitz des Anwalts. Oft melden sich daher die Anwälte auf eine Ladung zur Einigungsstelle nicht mehr. Also: Erhalten Sie eine Abmahnung kontaktieren Sie sofort die Einigungsstelle Ihrer IHK. Damit ist die Abmahnung zumeist dann vom Tisch, wenn es sich nicht um einen ortsansässigen Anwalt handelt, der die Abmahnung betreibt. Ein ortsansässiger Anwalt lässt sich dadurch natürlich nicht abschrecken.
Quelle: http://www.mittelstandsportal.de/recht/So tricksen Sie Abmahnanwaelte aus.html



Ich kann ja auch mal den Anwalt direkt anrufen und mit ihm sprechen und sehen ob er nicht etwas von seiner Festsetzung abweichen würde

Warum sollte er das tun?
Der RA ist ein Dienstleister und handelt mit Vollmacht seines Auftraggebers. Ich glaube kaum das der von seiner Forderung runtergeht nur weil du ihm deine Situation schilderst.

MfG
 

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