x-Rechnung und Zugferd

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.582
1.041
Sorry, wir wissen nicht woher diese Infos stammen, wir finden dazu keine Info.

JTL, StB und Anwalt hat uns das bestätigt, es ist lediglich der Empfang vorgeschrieben?!

Es kann also niemand vorschreiben als AEB, wir haben hierzu auch keine einzige Email erhalten von Kunden.

Da und in Punkt 2 und Punkt 4 steht aber eben genau das.

Knapp zusammengefasst:
- Ab 01.01.2025 E-Rechnungspflicht bei B2B über 250 Euro (Ausnahme: Papierrechnung möglich oder individuelle Vereinbarung).
- Ab 01.01.2025 PDF-Rechnung = Sonstige(s) Rechnung(sformat), keine elektronische Rechnung mehr, nur gültig bei Zustimmung des Empfängers.

Steht in den bisherigen Einkaufsbedingungen eines B2B-Kunden, dass die elektronische Rechnungsstellung (per e-Mail) vereinbart ist und Papierrechnungen abgelehnt werden, hat die Rechnungsstellung aus meiner Sicht somit als E-Rechnung (X-Rechnung oder ZUGFeRD) zu erfolgen oder es muss eine individuelle Vereinbarung über das Format getroffen werden.

Das Gleiche Prinzip sollte gelten, wenn man selber in den AGB/Verträgen/Liefervereinbarungen die elektronische Rechnungsstellung an seine Kunden vereinbart hat, dann ist eine einfache PDF-Datei ab 01.01.2025 meiner Interpretation nach (im B2B-Bereich ab 250 Euro) nicht mehr ausreichend.
 
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css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.582
1.041
Ja aber das sind die Punkte vor Punkt 11 der das ganze, was vorher geschrieben wurde wieder aufweicht.

Da steht auch ganz klar:
Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend.

Diese Aufweichungen habe ich ja auch beschrieben.

Nur zum 01.01.2025 ändert sich - ohne Übergangsfrist - der Status einer PDF-Rechnung (von elektronischer Rechnung(sstellung) zu sonstige Rechnung), wenn man dann mit seinen B2B-Kunden die elektronische Rechnungsstellung (z.B. per Mail) vereinbart hat, bleibt dann nur noch die X-Rechnung oder ZUGFeRD als zulässiges Format. Man hat sich also quasi selber diese Pflicht zum 01.01.2025 (ob gewollt oder ungewollt) auferlegt bzw. auferlegen lassen, wenn man entsprechende Einkaufsbedingungen akzeptiert hat.

Ab dem 1. Januar 2025 liegt eine ERechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Beispielsweise ein einfaches PDFDokument fällt dann nicht mehr unter diese Definition, da es kein strukturiertes Format hat.


Rechnungen, die die Voraussetzungen für eine ERechnung nicht erfüllen, fallen ab dem 1. Januar 2025 unter die Bezeichnung „sonstige Rechnung“. Insbesondere Rechnungen auf Papier oder in einem unstrukturierten elektronischen Format (z. B. einfaches PDFDokument) stellen eine sonstige Rechnung dar.
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
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6. Juli 2011
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Diese Aufweichungen habe ich ja auch beschrieben.

Nur zum 01.01.2025 ändert sich - ohne Übergangsfrist - der Status einer PDF-Rechnung (von elektronischer Rechnung(sstellung) zu sonstige Rechnung), wenn man dann mit seinen B2B-Kunden die elektronische Rechnungsstellung (z.B. per Mail) vereinbart hat, bleibt dann nur noch die X-Rechnung oder ZUGFeRD als zulässiges Format. Man hat sich also quasi selber diese Pflicht zum 01.01.2025 (ob gewollt oder ungewollt) auferlegt bzw. auferlegen lassen, wenn man entsprechende Einkaufsbedingungen akzeptiert hat.
Ja genau, ein PDF ist keine E-Rechnung, das ist eine sonstige Rechnung und was sagt Punkt 11?

Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine ERechnung (z. B. E-Mail mit einer PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Hintergrund ist, dass dem Empfänger nicht zugemutet werden kann, ein ihm gänzlich unbekanntes elektronisches Format zu akzeptieren.

Wenn der Kunde also sagt er weiß nicht was ein PDF ist, dann schicke ich ihm die Rechnung in Papierform zu.
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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Eine gesetzliche Pflicht gibt es noch nicht, ich denke darüber sind wir uns im klaren.

Wenn man sich natürlich "verpflichten" lässt per AEB, dann muss man eben dafür gerade stehen.
Nochmal, uns ist kein einziger Kunde (einige 100k) oder einer von 70 Lieferanten bekannt, die das vorschreiben ... wir sind daher froh drüber.

Man sollte daher für den Fall der Fälle etwas parat legen und eine XRechnung auf Wunsch senden, ansonsten abwarten bis JTL alles fertig und sauber hat.
 

B2B-IT

Gut bekanntes Mitglied
15. Januar 2016
109
6
Nein, es ist eine JTL Implementierung, die erst greift wenn ein neuer Vorlagensatz erstellt wurde, ansonsten wird das alte LL (List&Label) Format angezogen.
JTL ist noch nicht fertig, so dass die Community noch keinen Zugriff auf den internen Prozess bekommt.

Alte Vorlage exportieren, neue erstellen und alte importieren sollte daher klappen, dann wurde der Kern erneuert.
"Alte Vorlage exportieren, neue erstellen und alte importieren sollte daher klappen, dann wurde der Kern erneuert." Wie genau soll das gehen? Wenn ich die vorhandene Vorlage importiere, wird diese als neue Vorlage angelegt, aber nicht in die zuvor neu erstelle importiert?
Steh da gerade auf dem Schlauch...
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.270
687
"Alte Vorlage exportieren, neue erstellen und alte importieren sollte daher klappen, dann wurde der Kern erneuert." Wie genau soll das gehen? Wenn ich die vorhandene Vorlage importiere, wird diese als neue Vorlage angelegt, aber nicht in die zuvor neu erstelle importiert?
Steh da gerade auf dem Schlauch...
Man muss dazu noch etwas in die Trickkiste greifen.

Die Vorlage nach dem Exportieren in ZIP umbenennen, in das ZIP muss das neu erzeugte List&Label File (*.lst) für den XML-Teil eingefügt werden.
Das ZIP wirde in VLG umbenennen und importieren, dann wie im Guide den Anhang ergänzen.

Im Grunde funktioniert es dann mit allen Vorlagen, auch den alten mit Ausgabe 1.0 ... muss betonen, ich spreche hier von XRechnung und nicht ZUGFeRD.
 

ergowebshop

Sehr aktives Mitglied
14. Januar 2022
179
48
Die Vorlage nach dem Exportieren in ZIP umbenennen, in das ZIP muss das neu erzeugte List&Label File (*.lst) für den XML-Teil eingefügt werden.
Das ZIP wirde in VLG umbenennen und importieren, dann wie im Guide den Anhang ergänzen.

Im Grunde funktioniert es dann mit allen Vorlagen, auch den alten mit Ausgabe 1.0 ... muss betonen, ich spreche hier von XRechnung und nicht ZUGFeRD.
Moment Moment, das heißt also dass VLG Dateien die ganzen Jahre über nur umbenannte ZIP Dateien waren und sind?!
Gerade ausprobiert und lego mio das funzt ja wirklich.

Also darin ist ne index.xml mit den Vorlagensets, eine XML mit den Einstellungen der Vorlage, eine XML mit dem Template selbst.
Wir haben darin auch eine .image Datei die nur ne umbenannte .gif ist (für das Logo im Briefkopf) und ne .printerconfig.
Dann enthält es bei uns eine LST für den Footer der in allen Vorlagen gleich ist und eine LST für die Rechnungsvorlage selbst.

Das ist ja alles ganz interessant aber kannst du bitte mal ausführen wie "das neu erzeugte List&Label File (*.lst) für den XML-Teil eingefügt" funktioniert?
Wo kommt jetzt eine LST für den XML Teil her und wie hilft das in XRechnung, wenn das Ding nirgendwo referenziert ist? Und braucht das wieder einen bestimmten Namen+Endung?
Oder packe ich da einfach 1:1 die XML mit rein von Exportieren XRechnung 3.0 CII, zippen und in VLG umbenennen und importieren?
 

B2B-IT

Gut bekanntes Mitglied
15. Januar 2016
109
6
Man muss dazu noch etwas in die Trickkiste greifen.

Die Vorlage nach dem Exportieren in ZIP umbenennen, in das ZIP muss das neu erzeugte List&Label File (*.lst) für den XML-Teil eingefügt werden.
Das ZIP wirde in VLG umbenennen und importieren, dann wie im Guide den Anhang ergänzen.

Im Grunde funktioniert es dann mit allen Vorlagen, auch den alten mit Ausgabe 1.0 ... muss betonen, ich spreche hier von XRechnung und nicht ZUGFeRD.
Ah...interessant. Danke für die Ausführung. Wir haben zwei lst Dateien in der "neuen Vorlage" drin. Ich gehe davon aus, dass beide dann auch in unsere Volage integriert werden müssen. Richtig?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.270
687
... sorry, das ist ja auch irgendwo unser KnowHow 😆 ... eigentlich schon viel zu viel verraten.
... die VLG sind nur ZIP mit Bausteinen darin, EMail HTML Vorlage etc. ... man muss also nicht zwingend immer die Vorlage bearbeiten, sondern kann eine bearbeiten und die Dateien darin austauschen.
... aber man sollte wissen was man tut.
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.582
1.041
Ja genau, ein PDF ist keine E-Rechnung, das ist eine sonstige Rechnung und was sagt Punkt 11?



Wenn der Kunde also sagt er weiß nicht was ein PDF ist, dann schicke ich ihm die Rechnung in Papierform zu.

Schreibe ich denn chinesisch oder so unverständlich?

...
Knapp zusammengefasst:
- Ab 01.01.2025 E-Rechnungspflicht bei B2B über 250 Euro (Ausnahme: Papierrechnung möglich oder individuelle Vereinbarung).
...

Und bevor hier wieder Protest kommt, diese Aussage bezog sich darauf, dass jemand in seinen AGB oder in Lieferantenvereinbarungen/Einkaufsbedingungen den Passus z.B. "Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per e-Mail." stehen hat. Ein B2B-Kunde kann dann eine gültige E-Rechnung einfordern.

In dem Fall dürft Ihr mir gerne erklären, wie Ihr dann eine Papierrechnung elektronisch per Mail übermittelt. Wenn man massenhaft B2B-Kunden hat, die dann die Rechnung zurückweisen, hat man viel manuellen Spaß oder zusätzliche Kosten, weil der Kunde den Bearbeitungsaufwand weiterverrechnet.
Und das passiert im Großhandels- und Konzernumfeld sehr gerne, da wird einfach eine Belastung geschrieben und fertig.

Meine Aussage war nichts anderes, als dass man dann in dem Fall die e-Rechnungspflicht durch die Hintertür bereits hat.
 

Zschopautaler Imker

Sehr aktives Mitglied
25. April 2017
164
25
Frankenberg
Hallo, erstmal alles sehr Interessant.
Ich habe bei mir aktuell in dem Emails X-Rechnung aktiviert und das scheint auch zu Funktionieren. Soweit.
Nun Habe ich auch da Ebay die XML als Anhang ablehnt das Problem das ich im Grunde Zugpferd brauche, dazu kommt das es auch B2B Kunden bei Amazon gibt, und habe dies auch als Beta Aktiviert und leider Funktionier es nicht.
So wie ich hier mit bekommen habe würde es reichen zu exportieren. Aber nicht einfach importieren sondern eine neue Erstelle und die alte einzufügen? Geht auch mit alter Vorlage? Direkt in JTL nicht möglich......?
Ich schau mir das heute mal an aber eventuell hat wer einen Tipp wie es richtig gehen soll. Ich benutze die alten vorlagen ... ich müsste mir mal anschauen was es für Arbeit machen würde eine neue Vorlage zu generieren da ich zwar einiges geändert habe aber eine Weltuntergang wäre es jetzt auch nicht..... naja und das ganze dann 4-5mal da mehrere Geschäftsrichtzungen ....

Ich finde es nur sehr Traurig das wir von JTL allein gelassen werden. Viele meiner Geschäftspartner mit anderen Software können dies schon Lange, selbst mein IT Spezie versteht nicht wo das Problem bei JTL liegt. Ich habe zwar im Grunde kein Stress aber ich habe dinge einfach auch gern erledigt wenn es sein sollte.

Im dem sinne ein Frohes neues Jahr....
 

redheadman

Sehr aktives Mitglied
3. August 2016
179
27
Berlin
Guten Morgen,

also eigentlich hat JTL alles soweit bereitgestellt was man braucht. Die Zugpferd Beta muss aktiviert und eine neue Globale Rechnung Vorlage muss erstellt und bei bedarf natürlich bearbeitet werden.
Die Ausgabe von Zugpferd Rechnungen funktioniert auch nur beim Mailversand (Mailen bearbeiten). Der X-Rechnungsexport funktioniert auch wenn benötigt ohne Probleme.

Zudem könnte man sich dann auch mit den Workflows einen automatischen Mailversand für z.B. verschiedene Plattformen, Kunden oder Kundengruppen erstellen.

Nicht lange nachdenken, einfach machen!

Viel Erfolg!
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
567
72
Guten Morgen,

also eigentlich hat JTL alles soweit bereitgestellt was man braucht. Die Zugpferd Beta muss aktiviert und eine neue Globale Rechnung Vorlage muss erstellt und bei bedarf natürlich bearbeitet werden.
Die Ausgabe von Zugpferd Rechnungen funktioniert auch nur beim Mailversand (Mailen bearbeiten). Der X-Rechnungsexport funktioniert auch wenn benötigt ohne Probleme.

Zudem könnte man sich dann auch mit den Workflows einen automatischen Mailversand für z.B. verschiedene Plattformen, Kunden oder Kundengruppen erstellen.

Nicht lange nachdenken, einfach machen!

Viel Erfolg!
Nur ist damit alleine noch nichts erreicht, im Gegenteil. Die müssen ja auch noch - möglichst zu 100 % - valide sein …

… und dann geht es rechnungskorrekturen etc. weiter
 

Zschopautaler Imker

Sehr aktives Mitglied
25. April 2017
164
25
Frankenberg
Naja einfach machen.... Als erstes steht nirgends bei JTl das ich ein Neues Formular machen muss sondern nur das ich beim Email Versand PDF anhaken soll und ich habe 5 Firmen das heist 5x Neues Rechnungsformular, 5x Rechnungskorrektur,..... mm zumal es ja dann auch wieder so aussehen soll wie es bereits aussieht und da sitzt man auch mal 1-2h pro Formular......
ich weis nicht wo das Problem wäre eine Update Funktion einzubauen oder irgend sowas für die Formulare oder eine detaillierten leidfaden oder ein Video so wie früher.

Schließlich zahle ich 400 Euro im Monat für die Software damit kann man davon ausgehen das sowas drin ist und Funktioniert.
 
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redheadman

Sehr aktives Mitglied
3. August 2016
179
27
Berlin
Ja da stimme ich dir natürlich zu. Wir zahlen etwas mehr als 500€.
Aber es gibt ja keine andere Möglichkeit aktuell, also einfach machen, bleibt ja nichts anderes übrig.

Übrigens wird die Zugpferd Rechnung auch bei speichern ausgegeben, also nicht nur wenn man diese als Mail versendet.
Bei uns gab es übrigens anfangs ein Validierungsfehler, weil in unserem Firmenname ein "&" drin ist. Änderung in "u." hat geholfen.
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
567
72
Ja da stimme ich dir natürlich zu. Wir zahlen etwas mehr als 500€.
Aber es gibt ja keine andere Möglichkeit aktuell, also einfach machen, bleibt ja nichts anderes übrig.

Übrigens wird die Zugpferd Rechnung auch bei speichern ausgegeben, also nicht nur wenn man diese als Mail versendet.
Bei uns gab es übrigens anfangs ein Validierungsfehler, weil in unserem Firmenname ein "&" drin ist. Änderung in "u." hat geholfen.
da gibt es noch weitere Probleme der Validierung... Meines Erachtens ist das Ganze in der Praxis derzeit überhaupt nicht nutzbar.

Aber Übergangsfristen helfen da nicht weiter, sondern schieben den Trouble nur nach hinten. ... wenns vernüftig laufen würde, hat das Ganze aber auf ein paar Benefits...
 

arich001

Sehr aktives Mitglied
21. April 2021
239
30
Man muss dazu noch etwas in die Trickkiste greifen.

Die Vorlage nach dem Exportieren in ZIP umbenennen, in das ZIP muss das neu erzeugte List&Label File (*.lst) für den XML-Teil eingefügt werden.
Das ZIP wirde in VLG umbenennen und importieren, dann wie im Guide den Anhang ergänzen.

Im Grunde funktioniert es dann mit allen Vorlagen, auch den alten mit Ausgabe 1.0 ... muss betonen, ich spreche hier von XRechnung und nicht ZUGFeRD.
also unsere Rechnugsvorlagen enthalten neben der Image, index und Printerconfig immer jeweils 2 xml und 2 lst Dateien.
Soll das normal sein ?
Screenshot 2025-01-09 145802.png
 
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