Verkäuferlein
Sehr aktives Mitglied
Sorry, wir wissen nicht woher diese Infos stammen, wir finden dazu keine Info.
JTL, StB und Anwalt hat uns das bestätigt, es ist lediglich der Empfang vorgeschrieben?!
Es kann also niemand vorschreiben als AEB, wir haben hierzu auch keine einzige Email erhalten von Kunden.
Da und in Punkt 2 und Punkt 4 steht aber eben genau das.
Knapp zusammengefasst:
- Ab 01.01.2025 E-Rechnungspflicht bei B2B über 250 Euro (Ausnahme: Papierrechnung möglich oder individuelle Vereinbarung).
- Ab 01.01.2025 PDF-Rechnung = Sonstige(s) Rechnung(sformat), keine elektronische Rechnung mehr, nur gültig bei Zustimmung des Empfängers.
Steht in den bisherigen Einkaufsbedingungen eines B2B-Kunden, dass die elektronische Rechnungsstellung (per e-Mail) vereinbart ist und Papierrechnungen abgelehnt werden, hat die Rechnungsstellung aus meiner Sicht somit als E-Rechnung (X-Rechnung oder ZUGFeRD) zu erfolgen oder es muss eine individuelle Vereinbarung über das Format getroffen werden.
Das Gleiche Prinzip sollte gelten, wenn man selber in den AGB/Verträgen/Liefervereinbarungen die elektronische Rechnungsstellung an seine Kunden vereinbart hat, dann ist eine einfache PDF-Datei ab 01.01.2025 meiner Interpretation nach (im B2B-Bereich ab 250 Euro) nicht mehr ausreichend.
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