Wir haben mit den meisten Lieferanten vereinbart, daß wir Retourware mit einer (Rück-)Rechnung zurück schicken und den Betrag dann gleich bei der nächsten Überweisung abziehen.
Aber das ist sicher ein Sonderfall, daß geht nur wenn Lieferant dem Kunden 120%ig vertraut, daß der auch wirklich nur berechtigt reklamierte Ware zurück schickt.
Sonst: Lieferschein an Lieferanten und unten drauf schreiben bei den Anmerkungen: "Bitte um Gutschrift".
lg
Gerhard