Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
Folgende Story, und hier interessiert mich eure Meinung:

Habe bei Pearl einen Kopfhöhrer bestellt der für Voip Telefonie am PC angepriesen und per bluetooth angeschlossen wird. Das Ding ist ein rauschendes Fest, im wahrsten Sinne des Wortes. Also für meinen Geschmack für den von mir vorgesehenen Zweck nicht zu gebrauchen. Also schreibe ich an Pearl: Ich möchte zurückgeben, Widerrufsrecht, fertigwerden! und denke noch dabei, die werden ja nicht so dreist sein, und nun mit der Arie kommen, dass WR gelte nur für Verbaucher. Mit Amazon habe ich z.B. in der Hinsicht noch nie Probleme gehabt.

Aber nicht so bei Pearl. Heute morgen bekomme ich folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie einen Artikel an uns
zurückgeben möchten.

Bitte beachten Sie, dass das von uns gewährte Widerrufsrecht wegen
Nichtgefallens nur Verbrauchern zu steht. Einem gewerblichen Kunden
steht dieses Recht nicht zu.

Bei einem Defekt (Sachmangel) wird der Artikel selbstverständlich
innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos ausgetauscht
beziehungsweise ersetzt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Mit anderen Worten "Du bist Gewerbetreibender, also behalte den Schrott den wir verschicken!"

Natürlich weiß ich, und wusste auch vor der Bestellung, dass das WR nur für Verbraucher gilt. Allerdings hatte ich nicht wirklich erwartet, dass hier ein Händler auf diese Rechtsauslegung abstellt. Im Prinzip muss ich jetzt wegen eine 20€ Artikel einen Rechtsstreit beginnen, weil zugesagte Eigenschaften ("optimale Verbindung") nicht zutreffen und ich über die Leistung des Produktes getäuscht wurde.

Ich meine, ist das der Sinn dieser Regelung?

Ich verkaufe selber auch an Gewerbetreibende und Endverbraucher. Wenn einer dann bei mir X x Artikel A, und Y x Artikel B, und Z x Artikel C bestellt und mir anschließend mit Widerrufrecht käme würde ich dem auch was husten. Aber ich denke es ist schon ein Unterschied. So wie Pearl das hier handhaben will, richtet es ein identisches Angebot an Verbraucher und Gewerbetreibende, und benachteiligt Gewerbetreibende.

Wie seht Ihr das?
Handhabt Ihr das genauso gnadenlos wie Pearl? Einfach die Arschkarte raus geben? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, oder gibt es eventuell dazu auch schon Urteile?

Würde mich über ein Feedback freuen..
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Für Dich nimmst Du aber in Anspruch, genauso wie Pearl zu reagieren.

B2B ( §14 BGB ): Nachbesserung -> Minderung -> Wandlung
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...sende den artikel zurück mit der begründung, dass er nicht richtig funktioniert. du erhältst sicher einen austauschartikel. wenn dieser auch nicht funktionieren sollte, schreib' sie nochmals an. ansonsten gilt unter gewerbetreibenden "gekauft ist gekauft".
ich (ich nehme an alle anderen hier auch) halte im übrigen die entscheidung von pearl für richtig. wir mögen doch alle die kunden auch nicht, die "privat" kaufen aber dann eine rechnung an eine firma wollen, oder?
ich nehme mal an du wolltest den artikel für dich geschäftlich nutzen und hast deshalb als firma bestellt? dann wirst du auch (ausser du kannst nachweisen, dass der artikel auch nach mehrmaligen tausch nicht funktioniert) in den sauren apfel beissen müssen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

schon klar.

Die Gesetzeslage ist so. Für Pearl ist es aber doch doof, zu sagen "Du kannst nicht zurückgeben", um dann vom mir folgendes zu lesen:

"Die Angaben in der Beschreibung sind falsch und der Kaufvertrag ist nichtig, da die ausgehandelten und durch beiderseitige Willenserklärung vereinbarten Modalitäten nicht real sind und die tatsächlichen Modalitäten nicht beiden Parteien bekannt waren. (Denn: "optimale Verbindung" ist ein einziges Rauschen, so dass der andere Teilnehmer fragt ob man irgendwo im Sturm stehen würde, Distanz von 10m ein absoluter Witz)"

Also, ich frage mich warum die wegen so etwas so ein Bohei machen. Es ist doch letztendlich für Pearl auch einfacher den nicht vorhandenen Widerruf abzuwickeln als sich auf eine Streiterei darüber einzulassen ob die Ware und die Beschreibung nach objektiven Maßstäben zusammenpassen.

Mein Überlegungen sind auch eher philosophischer Natur. Was mag der Gesetzgeber sich dabei gedacht haben, wenn die Unternehmen im Fernabsatz rechtlich schlechter gestellt werden als einfache Verbraucher? Und seid Ihr Kollegen genauso rigoros wie Pearl?
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Händler = Vollkaufleute , sollten wissen was sie tun, sprich bestellen/kaufen.
Der Endkunde ist besser gestellt, weil viele dubiose Verkäufer den Endkunden an der Haustür, Telefon oder Internet, Dinge verkauft haben, die der Endkunde evtl. so gar nicht wollte.
In den AGB kann man Regeln für den B2B Bereich selber festlegen. Z.B. bei Rückgabe gibt es bestenfalls eine Gutschrift etc..
Wozu diese ganze Widerrufs/Rückgabearie führt hat man ja bei Quelle gesehen. Und Zalando und Amazon machen keine oder im Verhältnis zum Umsatz nur minimale Gewinne.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

@ helmitec

Ich sehe das dann doch etwas anders. Für mich gibt es einen Unterschied zwischen "Gefällt nicht" wie etwa die Farbe sieht im Tageslicht doch anders aus, und der nicht vorhandenene aber zugesicherten Funktion. Warum sollte ich (auch als Gewerbetreibender) einen Scheiß behalten der nicht das tut wozu er mir angeboten wurde.

Und ich bin nicht der Meinung dass das Gerät defekt ist, sondern es ist eben einfach von bescheidener Qualität. Auf deutsch: Es wurde zu viel versprochen. Da ich aber Gewerbetreibender bin, bin ich dann wohl der Dumme, oder muss einen Rechtsstreit anfangen und Pearl vorher nötigen mir ein paar mal Ersatz zu schicken und zusätzliche Kosten zu verursachen, bis die sagen, das Ding funktioniert einwandfrei. Dann einen Anwalt nehmen usw. Was für ein Unsinn!! Nur weil Pearl das Recht hat einen Widerruf abzulehnen??


Zitat von helmitec:
wir mögen doch alle die kunden auch nicht, die "privat" kaufen aber dann eine rechnung an eine firma wollen, oder?

Stört mich überhaupt nicht! Bei mir haben Händler und Verbraucher allerdings auch verschiedene Konditionen. Wer also erst als Privater kauft, hat vermutlich teurer gekauft, und wenn er dann die Rechnung auf wen auch immer ausgestellt haben möchte, dann kann er das haben.

Bei Amazon Notebook gekauft, für 1.3k privat. Dann Änderung der Rechnung auf Firma erbeten, problemlos möglich. Also Amazon stört das wohl auch nicht.

Vermutlich habe ich aber noch etwas altmodische Vorstellungen was so etwas angeht. Ich suche immer die Nähe zur Realität. Aber was heute zählt ist das Gesetz und der Ellenbogen. Dachte immer ein Geschäft sollte nach Möglichkeit für 2 Parteien gut sein. :))
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...ich bin da ehrlich, ja ich bin rigoros.
es hat natürlich auch etwas mit dem auftreten zu tun. kommt einer und schreit direkt was von wr, dann hat er bei mir verloren. sagt er ok, da habe ich daneben gegriffen, können wir den artikel tauschen, bin ich der letzte der nein sagt. allerdings trägt der (gewerbliche) käufer dann auch alle nebenkosten.
auch zurückgenommen ohne austausch habe ich schon, kostet bei mir 15% des kaufbetrages, machen auch einige und kaufen dann trotzdem später erneut. ich habe glücklicherweise scheinbar kunden, die noch verstehen, wenn der fehler bei ihnen lag.

in deinem fall ist eben der knackpunkt dass der artikel nicht wie gewünscht funktioniert. sendest du gegen austausch zurück und es liegt an den geräten bei dir, dass störungen auftreten, wirst du wohl auch die sendekosten tragen müssen. ist die qualität allgemein so schlecht und entspricht nicht den behauptungen, kannst du sicher auch die rückabwicklung durchsetzen.

und hierzu...
"Mein Überlegungen sind auch eher philosophischer Natur. Was mag der Gesetzgeber sich dabei gedacht haben, wenn die Unternehmen im Fernabsatz rechtlich schlechter gestellt werden als einfache Verbraucher?"
da denkt der gesetzgeber scheinbar gewerbetreibende wissen was sie tun und müssen nicht wie die - sorry - komplett unterbelichteten "privatkunden" vor sich selbst geschützt werden :) (ich hoffe die hier mitlesenden privatkunden haben die ironie und den smilie im letzten satz erkannt).
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

@ all ich glaube ihr fahrt ein bisschen am Thema vorbei

Das Widerrufsrecht soll dem Kunden die Möglichkeit bieten sich von der Beschaffenheit der Ware zu überzeugen und somit nicht auf die Beschreibung des Händler angewiesen zu sein, welche ja naturgemäß sagen wir sehr subjektiv sein kann.

Die Arie warum das WR nicht für Kaufleute gilt hat 100% einen anderen Grund. Diesen habe ich mit meiner am Anfang beschriebenen Haltung gegenüber meinen eigenen Gewerbekunden auch umrissen. Aber ich merke schon, ich stoße mit meiner Einstellung hier im Haifischbecken der knallharten Versandhändler auf erheblichen Widerstand.

*Wegduck*
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...hatte deine letzte antwort noch nicht gelesen.
ich gebe dir voll und ganz recht aber man muss ein gesundes mittelmass finden. ich habe es (für mich) gefunden. du magst es glauben oder nicht, ich habe keine unzufriedenen kunden und das obwohl ich handle wie ich handle. vlt. liegt es aber auch an meiner einstellung, ich stamme auch noch aus einer zeit in der man sich die hand gab und es war ein ehrenversprechen.
rechtlich (klopf, klopf, klopf) hatte ich bisher noch nie probleme.

wg. mir brauchst du dich nicht zu ducken und glaube mir, es ist ein himmelweiter unterschied zw. einem "harten geschäftmann" und einem hai.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Mit anderen Worten "Du bist Gewerbetreibender, also behalte den Schrott den wir verschicken!"

Du hättest Dich aber im Vornherein anhand von Bewertungen etc. genau über das Produkt informieren können. So mache ich es immer, wenn ich etwas für die Firma kaufe.

Allerdings hatte ich nicht wirklich erwartet, dass hier ein Händler auf diese Rechtsauslegung abstellt.

Warum nicht? Ich halte es genauso. Bei Dir mag es um einen 20€ Artikel gehen, bei mir kommt es vor, das Bekleidung im Wert von mehreren hundert Euro von Vereinen, Theatern oder Veranstaltungsservices bestellt wird, da wäre ich ruckzuck Pleite, wenn ich das alles zurücknehmen müsste.

Ich meine, ist das der Sinn dieser Regelung?

Der Sinn ist, Privatverbraucher zu schützen. Keine Gewerbetreibenden.

Ich verkaufe selber auch an Gewerbetreibende und Endverbraucher. Wenn einer dann bei mir X x Artikel A, und Y x Artikel B, und Z x Artikel C bestellt und mir anschließend mit Widerrufrecht käme würde ich dem auch was husten. Aber ich denke es ist schon ein Unterschied. So wie Pearl das hier handhaben will, richtet es ein identisches Angebot an Verbraucher und Gewerbetreibende, und benachteiligt Gewerbetreibende.

Siehste, Du handhabst es genauso. Warum sollte Pearl dies nicht dürfen?

Wie seht Ihr das?
Handhabt Ihr das genauso gnadenlos wie Pearl? Einfach die Arschkarte raus geben? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, oder gibt es eventuell dazu auch schon Urteile?

Ich handhabe es etwas kulanter, nicht passende Bekleidung kann innerhalb von 7 Tagen umgetauscht werden, dabei trägt der Gewerbetreibende jedoch alle Portokosten. Ist ein Artikel mal nicht lieferbar, gibts natürlich das Geld zurück.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
545
81
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Ich sehe das dann doch etwas anders. Für mich gibt es einen Unterschied zwischen "Gefällt nicht" wie etwa die Farbe sieht im Tageslicht doch anders aus, und der nicht vorhandenene aber zugesicherten Funktion. Warum sollte ich (auch als Gewerbetreibender) einen Scheiß behalten der nicht das tut wozu er mir angeboten wurde.

Wenn etwas nicht funzt, wie es lt. Beschreibung soll, handelt es sich doch nicht um Widerruf, sondern Reklamation entspr. AGB Pearl: "§ 6 Mängelansprüche, Garantiebedingungen, SchadenersatzansprücheDie gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, sind Mängelansprüche zunächst auf Nacherfüllung beschränkt; bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung besteht das Wahlrecht des Kunden zwischen dem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. Soweit für Waren durch den Hersteller eine Garantie gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind."

Also Nacherfüllung, Nacherfüllung, Nacherfüllung ... solange bis die wegen der 20 EUR von selbst aufgeben und die Kohle zurückerstatten ...

Seh ich was falsch?

 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Zitat von XYZ:
Du hättest Dich aber im Vornherein anhand von Bewertungen etc. genau über das Produkt informieren können. So mache ich es immer, wenn ich etwas für die Firma kaufe.

Habe ich gemacht (Amazon überwiegend positiv 5* - aber die meisten nutzen es wohl fürs Handy) , aber trotzdem ist das Ding Schrott. Eben Chinakram für eine Hand voll Euro. Lustig wäre ja, wenn es nun doch nur ein defektes Gerät ist. :))

Zitat von XYZ:
bei mir kommt es vor, das Bekleidung im Wert von mehreren hundert Euro von Vereinen, Theatern oder Veranstaltungsservices bestellt wird, da wäre ich ruckzuck Pleite, wenn ich das alles zurücknehmen müsste.

Kann ich verstehen. Aber was wäre wenn Du eine edle Nappaleder-Weste angeboten hast, und Deinen Kunden minderwertiges Schweineleder lieferst?

Zitat von XYZ:
Der Sinn ist, Privatverbraucher zu schützen. Keine Gewerbetreibenden.

Stimmt nur auf das Objekt (wer) bezogen, nicht auf das Subjekt (wovor) - ich habe den Sinn zuvor erklärt.

Zitat von XYZ:
Siehste, Du handhabst es genauso. Warum sollte Pearl dies nicht dürfen?

tue ich eben nicht, da ich unterschiedliche Angebote habe, und wenn einer als Gewerblicher eine Ware die er im normalen Verbrauchermodus gekauft zurückgeben will, dann würde ich auch das mitmachen, weil mir die Streiterei viel zu anstrengend wäre.

Dennoch finde ich eure Stellungnahmen hier interessant, weil sie doch eine grundsätzlich widerspenstige Haltung zwischen dem Verkäufer und seinem Kunden widerspiegelt.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Wenn etwas nicht funzt, wie es lt. Beschreibung soll, handelt es sich doch nicht um Widerruf, sondern Reklamation entspr. AGB Pearl: "§ 6 Mängelansprüche, Garantiebedingungen, SchadenersatzansprücheDie gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, sind Mängelansprüche zunächst auf Nacherfüllung beschränkt; bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung besteht das Wahlrecht des Kunden zwischen dem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. Soweit für Waren durch den Hersteller eine Garantie gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind."

Also Nacherfüllung, Nacherfüllung, Nacherfüllung ... solange bis die wegen der 20 EUR von selbst aufgeben und die Kohle zurückerstatten ...

Seh ich was falsch?



Genauso ist es!

Aber warum machen die sich dann erst die Mühe sich auf so einen unwirtschaftlichen Weg einzulassen?! Und warum wohl handhabt Amazon das wohl anders?

Das Gesetz ist das eine, die unternehmerische Kultur das andere. Es entwickelt sich aber gerade in Deutschland immer mehr zu einer Gesellschaft der "Rechthaber"!
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...du vergisst dabei einen ganz wichtigen punkt!
ich z.b. schwimme leider noch nicht im geld wie wahrscheinlich viele andere hier auch nicht. pearl hingegen ist ein konzern (der meines wissens als sie auch noch kulanter waren schon einmal vor dem aus stand) und hat umsätze die mich sicherlich zum weinen bringen. rechne nun nur jeden 10. artikel der aus welchem grund auch immer zurückgegeben wird - ich denke da würdest du es auch ein wenig anders sehen.
alles was zurückkommt ist gebraucht - ich weiss nicht ob pearl auch gebrauchte sachen verkauft?

p.s. warte noch ein wenig - ama macht nur das, was auf andere (finanziell) umgelegt werden kann.

edit: warum meinst du wohl ist zwischenzeitlich bei zala... aus der werbung der satz "...oder schick's zurück" verschwunden?
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Ich weiß nicht. Das hat eben auch was mit Unternehmens-Kultur zu tun.

Ich werde sicher nicht mehr bei Pearl kaufen. Bestellung und Versand gingen ruckzuck. Nur die Rückabwicklung wird einem erschwert, weil man erst an eine Retourenabteilung schreiben muss, dann fragen die nach dem Grund, dann sagen die eben (wie bei mir) geht nicht. Oder eine gebührenpflichtige Hotline anrufen (aber warum soll ich zahlen, wenn man mir Schrott liefert?).

Alles wenig Kundenfreundlich.

Warum kauft Ihr alle so gerne bei Amazon ein?

Weil es wahnsinnig kundenfreundlich ist. Einloggen Rückschein ausdrucken weg zur Post damit?

Was machen die bei Ama dann mit den gebrauchten Artikeln? Die verkaufen die einfach wieder! Als Rückläufer.

Nichts für ungut. Ich hatte mich über die etwas anstregende Haltung von Pearl gewundert, sehe aber hier, dass man das wohl so macht.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...wie gesagt, ist es schrott hast du alle rechte der welt, auch als gewerbetreibender.

zu ama... die sind wahnsinnig kundenfreundlich, weil es sie selbst keinen cent kostet! oh ja, ich habe und werde nie bei ama kaufen, denn so wie dir pearl, geht mir ama mit seinen geschäftsgebahren ggü. händlern dermassen auf den geist, dass ich lieber woanders etwas mehr zahle.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

...glaubst du nicht, das ama entsprechende verträge hat?
ich glaube die machen es mit lieferanten genauso wie mit händlern - ich kaufe, ich versende, passt etwas nicht nimmst du ohne kosten für ama zurück oder du warst lieferant - so und nicht anders.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Ja, stimmt. Klar.

Das wird in bestimmten Bereichen so sein. Ich war mal einige Jahre Lieferant bei QVC, da war es überwiegend definitiv so:

- 60 Tage ZZ
- Alles was Retoure kommt, musst Du als Lieferant zum vollen Preis zurück kaufen, egal wie die Ware aussieht.

Die haben also in der Regel die Kohle bereits im Sack (von deren Kunden) wenn die Dich als Lieferanten auszahlen.

Aber wenn nun ein Artikel besonders gefragt ist, sagen wir mal das neueste Iphone, dann ist auch denkbar das die Verträge in umgekehrter Richtung konzipiert sind, etwa

"Nimmst Du nicht X tausend Iphones im Monat ab, zahlst Du einen Aufschlag auf den Preis usw."

Letztendlich wird das Sortiment von Ama aus einem Mix solcher Bedingungen bestehen. Natürlich werden dabei die Lieferanten nicht immer die beste Schnitte machen. Dennoch steht hier im Außenverhältnis zum Kunden der Servicegedanke im Vordergrund. Und das ist sicher eine Art Unternehmenskultur und sei es nur aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Ein zufriedener Kunde der dieses Mal eben kein Geschäft war, dürfte insgesamt wertvoller sein, als einer den ich 1 x nur (um beim Beispiel zu bleiben ->) auf dem Rechtsweg über den Tresen gezogen habe.

Das hat dann sicher auch was mit der Positionierung zu tun. Wenn Du immer der billigste bist, und eventuell ein einzigartiges Angebot hast (das ist eben ja auch Pearl) dann ist Kontinuität und Zufriedenheit möglicherweise weniger wichtig, solange der Bedarf insgesamt vorhanden ist.

Amazon setzt hier vielleicht mehr auf Nachhaltigkeit.

Letztendlich hat mich auch nur gestört wie man versucht einem die Rücksendung bei Pearl zu erschweren. Weil ich ja weiß, dass ich das Schei**-Headset sowieso am Ende dort wieder absetzen werde. Das finde ich eben sehr unproduktiv. Deswegen hat mich auch die Meinung anderer Gewerbetreibender hier interessiert.

Der Tenor hier ist aber ja wohl auch, grundsätzlich erst mal das "eigene" Recht heranziehen, also erst mal durch die eigene Brille zu schauen, und weniger das Interesse des Kunden im Blick zu haben.

Die Kunden wehren sich dann gegen diese Behandlung mit "negativen Bewertungen", gegen die der Verkäufer dann wieder den Rechtsweg per einstweiliger Verfügung einschlagen kann. Diese Entwicklung meine ich. Und, in meinem Fall reden wir nicht über einen PKW für eine 10K sondern über ein Kleinteil von rund 20€ und es wird gnadenlos durchgezogen, was recht ist.
 
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