Folgende Story, und hier interessiert mich eure Meinung:
Habe bei Pearl einen Kopfhöhrer bestellt der für Voip Telefonie am PC angepriesen und per bluetooth angeschlossen wird. Das Ding ist ein rauschendes Fest, im wahrsten Sinne des Wortes. Also für meinen Geschmack für den von mir vorgesehenen Zweck nicht zu gebrauchen. Also schreibe ich an Pearl: Ich möchte zurückgeben, Widerrufsrecht, fertigwerden! und denke noch dabei, die werden ja nicht so dreist sein, und nun mit der Arie kommen, dass WR gelte nur für Verbaucher. Mit Amazon habe ich z.B. in der Hinsicht noch nie Probleme gehabt.
Aber nicht so bei Pearl. Heute morgen bekomme ich folgende Antwort:
Mit anderen Worten "Du bist Gewerbetreibender, also behalte den Schrott den wir verschicken!"
Natürlich weiß ich, und wusste auch vor der Bestellung, dass das WR nur für Verbraucher gilt. Allerdings hatte ich nicht wirklich erwartet, dass hier ein Händler auf diese Rechtsauslegung abstellt. Im Prinzip muss ich jetzt wegen eine 20€ Artikel einen Rechtsstreit beginnen, weil zugesagte Eigenschaften ("optimale Verbindung") nicht zutreffen und ich über die Leistung des Produktes getäuscht wurde.
Ich meine, ist das der Sinn dieser Regelung?
Ich verkaufe selber auch an Gewerbetreibende und Endverbraucher. Wenn einer dann bei mir X x Artikel A, und Y x Artikel B, und Z x Artikel C bestellt und mir anschließend mit Widerrufrecht käme würde ich dem auch was husten. Aber ich denke es ist schon ein Unterschied. So wie Pearl das hier handhaben will, richtet es ein identisches Angebot an Verbraucher und Gewerbetreibende, und benachteiligt Gewerbetreibende.
Wie seht Ihr das?
Handhabt Ihr das genauso gnadenlos wie Pearl? Einfach die Arschkarte raus geben? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, oder gibt es eventuell dazu auch schon Urteile?
Würde mich über ein Feedback freuen..
Habe bei Pearl einen Kopfhöhrer bestellt der für Voip Telefonie am PC angepriesen und per bluetooth angeschlossen wird. Das Ding ist ein rauschendes Fest, im wahrsten Sinne des Wortes. Also für meinen Geschmack für den von mir vorgesehenen Zweck nicht zu gebrauchen. Also schreibe ich an Pearl: Ich möchte zurückgeben, Widerrufsrecht, fertigwerden! und denke noch dabei, die werden ja nicht so dreist sein, und nun mit der Arie kommen, dass WR gelte nur für Verbaucher. Mit Amazon habe ich z.B. in der Hinsicht noch nie Probleme gehabt.
Aber nicht so bei Pearl. Heute morgen bekomme ich folgende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie einen Artikel an uns
zurückgeben möchten.
Bitte beachten Sie, dass das von uns gewährte Widerrufsrecht wegen
Nichtgefallens nur Verbrauchern zu steht. Einem gewerblichen Kunden
steht dieses Recht nicht zu.
Bei einem Defekt (Sachmangel) wird der Artikel selbstverständlich
innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos ausgetauscht
beziehungsweise ersetzt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit anderen Worten "Du bist Gewerbetreibender, also behalte den Schrott den wir verschicken!"
Natürlich weiß ich, und wusste auch vor der Bestellung, dass das WR nur für Verbraucher gilt. Allerdings hatte ich nicht wirklich erwartet, dass hier ein Händler auf diese Rechtsauslegung abstellt. Im Prinzip muss ich jetzt wegen eine 20€ Artikel einen Rechtsstreit beginnen, weil zugesagte Eigenschaften ("optimale Verbindung") nicht zutreffen und ich über die Leistung des Produktes getäuscht wurde.
Ich meine, ist das der Sinn dieser Regelung?
Ich verkaufe selber auch an Gewerbetreibende und Endverbraucher. Wenn einer dann bei mir X x Artikel A, und Y x Artikel B, und Z x Artikel C bestellt und mir anschließend mit Widerrufrecht käme würde ich dem auch was husten. Aber ich denke es ist schon ein Unterschied. So wie Pearl das hier handhaben will, richtet es ein identisches Angebot an Verbraucher und Gewerbetreibende, und benachteiligt Gewerbetreibende.
Wie seht Ihr das?
Handhabt Ihr das genauso gnadenlos wie Pearl? Einfach die Arschkarte raus geben? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, oder gibt es eventuell dazu auch schon Urteile?
Würde mich über ein Feedback freuen..