AW: Widerruf und AGB als Email senden
Hallo,
danke für die Antort aber irgendwie verste ich das mit den AGB`s nicht.
Wo ist dann der große Gag mit dem 13.06.2014 wenn der Kunde so die AGB´s immer bekommen muss.
Egal, aber wenn ich die AGB anhänge dann ist doch das Wiederufsrecht bereits enthalten und ich muss nicht noch das Wiederrufsrecht zusätlich schicken oder?
Günther
Also: Zu den WRB in den AGB:
Es muss SEPARAT auf die WRB hingewiesen werden. Wenn du die WRB komplett in deinen AGB drin hast, müsste meiner Meinung nach auch der Ausdruck der AGB reichen.
Sollte in deinen AGB aber NICHT der komplette Text der WRB einschließlich Muster-Widerrufsformular enthalten sein, so musst du beides in Schriftform beilegen.
Sollten also deine AGB wie folgend aussehen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen...
§1 Blabla
blablabla
§2 ...
§ X Widerrufsrecht
...Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu...
---BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG---
BlaBlaBla
---ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG---
---MUSTER-WR-FORMULAR---
---ENDE MUSTER-WR-FORMULAR---
Im Falle eines wirksamen Widerrufs...
...
§...
-Ende der AGB-
So könnte es (in meinen Augen) reichen. Ist aber keine Rechtsberatung und sollte im Zweifel von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Und ja, du bist verpflichtet, dem Kunden SÄMTLICHE Vertragsbestandteile auf einem dauerhaften Medium zu überlassen. Theoretisch würde dafür eMail ausreichen, praktisch scheitert's aber an der Zustellbestätigung eben jener Mail. Heißt also, dass die ausgedruckte Rechnung im Paket (am Besten mit den AGB auf der Rückseite und einer zusätzlichen Seite mit der WRB und dem Musterformular) nicht wirklich zu umgehen ist. Denn ohne den Nachweis, dass die Sachen zugegangen sind, kannst du NICHT auf die Gültigkeit eben jener Vertragsbestandteile pochen. Ein reiner Haken im Onlineshop à la "Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden" reicht lt. Gerichtsurteil NICHT aus.
Zusätzlich MUSST du dem Kunden das WR-Formular auf Papier zur Verfügung stellen. Da auf dem Zettel aber nicht viel mehr als "Hiermit widerrufe ich meine Bestellung XXX vom YY.ZZ.AAAA. Gez. XYZ" stehen muss, drucken die meisten Shops auch aus rechtlicher Absicherung dort nochmal die WRB mit drauf. Doppelt hält bekanntlich besser...
By the way: Wir reden hier um sage und schreibe 3 Cent pro Seite, d.h. nicht viel mehr als 9 Cent pro Bestellung (unter der Annahme, dass wirklich 1 Seite AGB, 1 Seite WRB und 1 Seite Muster-WR-Formular in s/w gedruckt werden)!
Zumal: Wie XYZ es schon schrieb: Sowohl AGB als auch WRB und Muster-WR-Formular kannst du doch schon auf Halde drucken. Wenn die Rechnung gedruckt wird, kommt die auf Papier, wo auf der Rückseite bereits die AGB drauf sind. Spart den Vorgang des Duplexdrucks...
Und Muster-WR-Formular wie auch WRB ändern sich doch nicht von Kunde zu Kunde. Muss halt der Kunde mal ein wenig selbst ausfüllen... [immerhin soll der Kunde ja auch dazu erzogen werden, DASS er die Waren behält und nicht zurückschickt.]