Widerruf und AGB als Email senden

move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
Hallo
ich habe ein Laser Duplexdrucker, der für den Duplexdruck meiner Meinung viel Zeit verbraucht. (eine Seite Vorder und Rückseite 12 sec.)

Zur Zeit drucke ich meine Rechnung und hinten drauf die WRB und AGB.

Da ich ein Sparfuchs bin, kam mir die Idee, das ich die Widerrufsbelehrung und AGB doch per Email senden könnte und somit die nicht extra ausdrucken muss.

Nun bin ich mir über die Rechtslage nicht ganz sicher. Muss der Kunde das unbedingt in Papierform bekommen?

Eine extra zweite Seite drucken würde für mich niciht in Frage kommen, da die Kosten dann wieder seigen würden.
 

pikantum

Guest
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Soviel ich weiss, musst du sicherstellen können, dass unmittelbar nach dem Kauf (Bestellbestätigung) dem Kunden die AGB/WRB zugestellt wird. Hat der Kunde mit einer funktionierenden e-mail das getan, kannst du auch sicher sein, dass er die Bestätigung mit dem Kleingedruckten bekommt.

Keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Meinung mit Händlerbundwissen angereichert... ;)
 

Patrizia

Sehr aktives Mitglied
19. September 2010
502
82
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Wir haben das bei der AB mitgesandt.
Unsere AGB werden von Janolaw erstellt und der Standardprozeß ist, den Text in die AB einzubinden.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Hallo,
habe bei Trusted Shops gelesen dass Widerruf und AGB an alle Kunden geschickt werden müssen.
Ich dachte nur Widerrufsrecht muss seit 13.06.2014 an alle Kunden ausgehändigt werden.
AGB auch , wirklich?
Günther
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Widerruf und AGB als Email senden

WRB müssen dem Kunden in Schriftform zugehen, am sichersten also per Ausdruck (wobei eine E-Mail reichen würde - du müsstest jedoch nachweisen, dass sie dem Kunden zugegangen ist).

Gleiches gilt für die AGB - auch sie müssen dem Kunden in Schriftform zugehen...

Sollte der Kunde keine AGB bekommen, so kann er im Nachhinein immer behaupten, dass deine AGB nicht Bestandteil des Vertrages geworden sind. Dies könnte dann ziemlich schnell ziemlich bitter für dich ausgehen, dass die AGB nicht Vertragsbestandteil geworden sind und du dementsprechend keinerlei Rechte aus den AGB ableiten kannst, die über die Standardregelungen aus dem BGB hinaus gehen. Und die Standardregelungen im BGB sind bei weitem alles andere als "händlerfreundlich".

Ein Beispiel: Rückzahlung bei Widerruf muss -lt. BGB- binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs erfolgen. Als Eingang des Widerrufs reicht aber die Mitteilung des Kunden über den Widerruf (sprich Mail/Fax/Brief/Telefon). Demhingegen KANN davon abweichend in den AGB festgelegt werden, dass die Rückzahlungsfrist bei Widerruf erst nach vollständigem Eingang der Ware beginnt. (vgl. § 357 BGB Abs. 1 - 14-Tages-Frist und Abs. 4, hier die KANN-Bestimmung)
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Hallo,
danke für die Antort aber irgendwie verste ich das mit den AGB`s nicht.
Wo ist dann der große Gag mit dem 13.06.2014 wenn der Kunde so die AGB´s immer bekommen muss.
Egal, aber wenn ich die AGB anhänge dann ist doch das Wiederufsrecht bereits enthalten und ich muss nicht noch das Wiederrufsrecht zusätlich schicken oder?
Günther
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Nun bin ich mir über die Rechtslage nicht ganz sicher. Muss der Kunde das unbedingt in Papierform bekommen?

Ja, muss er, spätestens mit der Sendung, da gibt es kein Drumrum.

Eine extra zweite Seite drucken würde für mich niciht in Frage kommen, da die Kosten dann wieder seigen würden.

Naja, man kann sich auch totsparen. Papier kostet sogut wie nix, es gibt ständig Großpackangebote bei Office-Discount, Otto-Office und Co.., günstigen No-Name Toner gibt es auch für fast jeden Drucker. Ich habe in der Sendung eh einen rotorangenen Hinweiszettel mit der WRB auf der Rückseite und ein Blatt mit den AGB beiliegen. Von beidem drucke ich in einer ruhigen Minute jeweils immer 10 Blatt vor und brauche diese dann einfach nur den Sendungen beizulegen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Hallo,
danke für die Antort aber irgendwie verste ich das mit den AGB`s nicht.
Wo ist dann der große Gag mit dem 13.06.2014 wenn der Kunde so die AGB´s immer bekommen muss.
Egal, aber wenn ich die AGB anhänge dann ist doch das Wiederufsrecht bereits enthalten und ich muss nicht noch das Wiederrufsrecht zusätlich schicken oder?
Günther

Also: Zu den WRB in den AGB:
Es muss SEPARAT auf die WRB hingewiesen werden. Wenn du die WRB komplett in deinen AGB drin hast, müsste meiner Meinung nach auch der Ausdruck der AGB reichen.
Sollte in deinen AGB aber NICHT der komplette Text der WRB einschließlich Muster-Widerrufsformular enthalten sein, so musst du beides in Schriftform beilegen.

Sollten also deine AGB wie folgend aussehen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen...
§1 Blabla
blablabla
§2 ...
§ X Widerrufsrecht
...Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu...
---BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG---
BlaBlaBla
---ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG---
---MUSTER-WR-FORMULAR---
---ENDE MUSTER-WR-FORMULAR---
Im Falle eines wirksamen Widerrufs...
...
§...
-Ende der AGB-
So könnte es (in meinen Augen) reichen. Ist aber keine Rechtsberatung und sollte im Zweifel von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Und ja, du bist verpflichtet, dem Kunden SÄMTLICHE Vertragsbestandteile auf einem dauerhaften Medium zu überlassen. Theoretisch würde dafür eMail ausreichen, praktisch scheitert's aber an der Zustellbestätigung eben jener Mail. Heißt also, dass die ausgedruckte Rechnung im Paket (am Besten mit den AGB auf der Rückseite und einer zusätzlichen Seite mit der WRB und dem Musterformular) nicht wirklich zu umgehen ist. Denn ohne den Nachweis, dass die Sachen zugegangen sind, kannst du NICHT auf die Gültigkeit eben jener Vertragsbestandteile pochen. Ein reiner Haken im Onlineshop à la "Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden" reicht lt. Gerichtsurteil NICHT aus.

Zusätzlich MUSST du dem Kunden das WR-Formular auf Papier zur Verfügung stellen. Da auf dem Zettel aber nicht viel mehr als "Hiermit widerrufe ich meine Bestellung XXX vom YY.ZZ.AAAA. Gez. XYZ" stehen muss, drucken die meisten Shops auch aus rechtlicher Absicherung dort nochmal die WRB mit drauf. Doppelt hält bekanntlich besser...

By the way: Wir reden hier um sage und schreibe 3 Cent pro Seite, d.h. nicht viel mehr als 9 Cent pro Bestellung (unter der Annahme, dass wirklich 1 Seite AGB, 1 Seite WRB und 1 Seite Muster-WR-Formular in s/w gedruckt werden)!
Zumal: Wie XYZ es schon schrieb: Sowohl AGB als auch WRB und Muster-WR-Formular kannst du doch schon auf Halde drucken. Wenn die Rechnung gedruckt wird, kommt die auf Papier, wo auf der Rückseite bereits die AGB drauf sind. Spart den Vorgang des Duplexdrucks...
Und Muster-WR-Formular wie auch WRB ändern sich doch nicht von Kunde zu Kunde. Muss halt der Kunde mal ein wenig selbst ausfüllen... [immerhin soll der Kunde ja auch dazu erzogen werden, DASS er die Waren behält und nicht zurückschickt.]
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Widerruf und AGB als Email senden

Hallo,
also AGB´s als PDF in der Bestellbestätigung muss doch reichen.
Günther
Wenn du beweisen kannst, dass die Bestellbestätigung dem Kunden zugegangen ist: Ja.
Blöd nur, dass man das i.d.R. nicht beweisen kann.

Und hier kommt wieder: Alles was dem Kunden als Vertragsbestandteil nicht zugeht, gilt nicht.
Heißt also, dass alle AGB-Bestandteile nicht Bestandteil des Vertrages werden, wenn nicht sauber nachgewiesen werden kann, dass die AGB dem Kunden jemals in dauerhafter Form zugestellt wurden.
Und dieses "dauerhaft zugestellt" lässt sich i.d.R. nur bei einem dem Paket beigelegten Blatt Papier (halbwegs schlüssig) beweisen.

Zumal: Wir reden hier von nicht mal mehr 3 Cent pro Seite s/w-Druck! Sollte der Drucker teurer drucken, so solltet ihr den Drucker austauschen.
Wenn ihr schon mit diesen maximal 10 ct pro Bestellung versucht, Gewinn zu machen, will ich nicht wissen, wie knapp ihr kalkuliert. Bevor ich mich in die Nesseln setze und wegen den 10 ct/Bestellung gespart einen Rechtsprozess mit mehreren 1000 Euro Kosten einlasse, drucke ich lieber die 3 Seiten mehr aus und bin auf der sicheren Seite. Diese 10 Cent kannst du -bei "optimiertem" Personaleinsatz- locker reinholen. Bei einem Stundenlohn von 10 Euro/Std., d.h. Kosten von ca. 20 Euro/Std. reden wir hier von einer Arbeitszeit von rund 20 Sekunden, die du einsparen müsstest, um eben jene 10 Cent wieder reinzuholen.

Gedanken, wie du jene 20 Sekunden pro Bestellung sparen kannst, hast du ja hoffentlich schon genug bekommen:
Stichworte sind: Schnellerer Drucker, Parallelisierung, Vordrucke der AGB auf der Rückseite, Vordruck der WRB/WR-Formulare, o.ä.
 
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