Ich hoffe ich trete damit keinem auf den Schlips und es soll auch KEINERLEI Rechtsberatung sein, aber ich denke mir, das könnte für den einen oder anderen interessant sein:
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Beschluss vom 23.3.2007 entschieden, dass:
bei eBay für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme kein Wertersatz verlangt werden kann....
Gerade bei Verbrauchsgütern ist das ganze heftig und noch nicht final geklärt...
Das ändert ein wenig die Vorraussetzung bei der Widerrufsbelehrung, in der nämlich eine Wertersatzpflicht mit angegeben ist. Da das ganze etwas umfangreicher ist, möchte ich jeden bitten (den das überhaupt interessiert) sich da selbst schlau zu machen, ich wurde nur heute darauf hingewiesen und wollte euch nicht ins Messer rennen lassen.
Es fehlt da auch noch die letzte Instanz wohl, die das ganze dann auch noch endgültig fixiert.
Ich sags einfach mal so: Das ist Deutschland.... *Kotz! ...sry, aber das musste sein...
Und ich BETONE hier nochmals: dies ist KEINE RECHTSBERATUNG!
...und ich hoffe ich habe damit nicht gegen irgendwelche Regeln verstossen, falls doch, bitte nicht schlagen und den topic hier löschen.
----------------------
Edit:
...hab noch was vergessen:
Das ganze ist wohl zu umgehen, wenn man versucht eBay dazu zu bewegen sich mit dem Thema zu befassen: Der Verbraucher braucht vor Vertragsabschluss einen Hinweis in Textform über die Rechtsfolgen. Dies ist bei eBay momentan nicht drin, bei einem Onlineshop schon. Daher kommt ja auch der Monat als Frist für den Widerrufszeitraum. eBay wird immer mehr zur Abmahnfalle für Händler dadurch... Nur wie bewegt man eBay dazu, wenn die es leider noch nicht mal für nötig halten die Versandkosten (die ja bekannterweise in Nähe des Preises stehen müssen) mit in die Übersicht zu bringen....
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Beschluss vom 23.3.2007 entschieden, dass:
bei eBay für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme kein Wertersatz verlangt werden kann....
Gerade bei Verbrauchsgütern ist das ganze heftig und noch nicht final geklärt...
Das ändert ein wenig die Vorraussetzung bei der Widerrufsbelehrung, in der nämlich eine Wertersatzpflicht mit angegeben ist. Da das ganze etwas umfangreicher ist, möchte ich jeden bitten (den das überhaupt interessiert) sich da selbst schlau zu machen, ich wurde nur heute darauf hingewiesen und wollte euch nicht ins Messer rennen lassen.
Es fehlt da auch noch die letzte Instanz wohl, die das ganze dann auch noch endgültig fixiert.
Ich sags einfach mal so: Das ist Deutschland.... *Kotz! ...sry, aber das musste sein...
Und ich BETONE hier nochmals: dies ist KEINE RECHTSBERATUNG!
...und ich hoffe ich habe damit nicht gegen irgendwelche Regeln verstossen, falls doch, bitte nicht schlagen und den topic hier löschen.
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Edit:
...hab noch was vergessen:
Das ganze ist wohl zu umgehen, wenn man versucht eBay dazu zu bewegen sich mit dem Thema zu befassen: Der Verbraucher braucht vor Vertragsabschluss einen Hinweis in Textform über die Rechtsfolgen. Dies ist bei eBay momentan nicht drin, bei einem Onlineshop schon. Daher kommt ja auch der Monat als Frist für den Widerrufszeitraum. eBay wird immer mehr zur Abmahnfalle für Händler dadurch... Nur wie bewegt man eBay dazu, wenn die es leider noch nicht mal für nötig halten die Versandkosten (die ja bekannterweise in Nähe des Preises stehen müssen) mit in die Übersicht zu bringen....