ag-websolutions.de
Sehr aktives Mitglied
AW: verspätete Rücksendung nach Widerruf
wo nimmst du die 30 Tage her ... und wo die Voraussetzung, dass die Ware zurück sein muss?
das auf jeden Fall!
sehe ich anders...du hättest ihn dann nach Fristablauf mahnen müssen und wenn er dann immer noch nicht reagiert hätte die ganze Maßnahmenpalette, so als wenn er nicht zahlen würde.
Aber als das sagt dann immer noch nichts darüber aus, wann du daß Geld zurück zahlen musst.
Die Erstattung ist erst dann innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen, wenn die Ware tatsächlich zurückgeschickt wurde, nicht, wenn der Kunde "nur" schriftlich den Widerruf erklärt.
wo nimmst du die 30 Tage her ... und wo die Voraussetzung, dass die Ware zurück sein muss?
Für die Zukunft ist es dann sinnvoll, jeden schriftlichen Widerruf mit Fristsetzung für die Rücksendung zu bestätigen.
das auf jeden Fall!
Sendet er dann, wie in meinem Fall, erst nach 7 Wochen die Ware zurück, ist das Thema durch.
sehe ich anders...du hättest ihn dann nach Fristablauf mahnen müssen und wenn er dann immer noch nicht reagiert hätte die ganze Maßnahmenpalette, so als wenn er nicht zahlen würde.
Aber als das sagt dann immer noch nichts darüber aus, wann du daß Geld zurück zahlen musst.