Neu OSS Vorlage JTL 1.6

mutator

Aktives Mitglied
17. März 2021
23
1
OSS Vorlage JTL 1.6

Hallo Community

Habe die 10.000 Euro Schwelle überschritten und müsste dementsprechend die Rechnung anpassen.

Könnte hier jemand Helfen bzw. hat das schon jemand gemacht.

Es sollte nur diese eine Änderung gemacht werden.

Wenn EU – Land ohne Steuernummer bestellt das dort die MwSt. nicht angezeigt wird.

Dieses läuft bei mir leider nicht

https://forum.jtl-software.de/threads/bei-oss-steuersatz-in-rechnung-ausblenden.161482/

Bedanke mich.
 

DaPole88

Gut bekanntes Mitglied
2. September 2015
211
24
Du möchtest bei Kunden aus dem eu ausland ,ohne steuernummer (privatkunde), die mwst nicht auf der Rechnung ausgeben???
 

mutator

Aktives Mitglied
17. März 2021
23
1
Ja , Genau.

z.B.

Zwischensumme : 100 Euro

Verpackung & Versand : 20 Euro

Rechnungsbetrag inkl. MwSt. : 120 Euro
 

mutator

Aktives Mitglied
17. März 2021
23
1
Oder die MwSt. von 19% sollte nur für DE Kunden sein.

Ich kann die Ausgabeoption MwSt. ausweisen entfernen, jedoch werden diese dann auch bei DE Kunden nicht angezeigt.

Danke
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.729
1.997
Du solltest über OSS mehr nachlesen.

OSS sagt, dass du statt 19% für einen österr. Kunden 20% Mwst verrechnen musst.
Diese zahlst du dann nicht in Deutschland sondern in Österreich.
Insofern steuerfrei in Deutschland, aber eben nicht in Österreich.
Die Lieferung ist für den österr. Kunden nicht steuerfrei, wenn er keine UID hat.

Soweit verstanden ?
 
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SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
3.123
1.632
Damit ist Deine Rechnung dann mal entspannt nicht mehr rechtskonform. Ich würde mir das gut überlegen. Die nächste Steuerprüfung kommt bestimmt.
 

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
459
86
Bremen
Hast Du Dich für das OSS-Verfahren registriert? Ansonsten musst Du die Steuern mit jedem Land individuell abrechnen, das kann ich Dir nicht empfehlen (sehr aufwendig). Informiere Dich sehr genau über das neue OSS-Verfahren (seit Juli 2021 gültig), falls Du das nicht bereits gemacht hast (aber dann hättest Du die Frage vermutlich nicht gestellt).

Teilweise werden die Artikel auch in anderen Ländern mit anderen Steuerklassen (nicht Steuersätzen) belegt, was es extrem schwer in der Verwaltung macht. Beispiel: Nichtalkoholische Erfrischungsgetränke (bei uns volle MwSt., in vielen anderen Ländern ermäßigte MwSt., unabhängig vom Pfandproblem). Daher werden wir wohl oder übel die ganzen TARIC-Codes (HS-Codes) zusammensuchen und einpflegen, damit wir in der Wawi & Shop ein OSS-Plugin installieren können. Immerhin funktioniert das mit OSS-Plugin dann auch steuerlich einwandfrei.
 

aadursun

Sehr aktives Mitglied
28. Februar 2017
625
65
Hast Du Dich für das OSS-Verfahren registriert? Ansonsten musst Du die Steuern mit jedem Land individuell abrechnen, das kann ich Dir nicht empfehlen (sehr aufwendig). Informiere Dich sehr genau über das neue OSS-Verfahren (seit Juli 2021 gültig), falls Du das nicht bereits gemacht hast (aber dann hättest Du die Frage vermutlich nicht gestellt).

Teilweise werden die Artikel auch in anderen Ländern mit anderen Steuerklassen (nicht Steuersätzen) belegt, was es extrem schwer in der Verwaltung macht. Beispiel: Nichtalkoholische Erfrischungsgetränke (bei uns volle MwSt., in vielen anderen Ländern ermäßigte MwSt., unabhängig vom Pfandproblem). Daher werden wir wohl oder übel die ganzen TARIC-Codes (HS-Codes) zusammensuchen und einpflegen, damit wir in der Wawi & Shop ein OSS-Plugin installieren können. Immerhin funktioniert das mit OSS-Plugin dann auch steuerlich einwandfrei.

OSS gilt doch nur für den Onlinehandel, wie ist das, wenn ich an meine B2B Kunden im Ausland direkt verkaufe ( also ohne Shop ) und die Waren auch selber liefere.
Dann kommt doch der OSS für mich nicht in Frage oder?
 

mutator

Aktives Mitglied
17. März 2021
23
1
Hast Du Dich für das OSS-Verfahren registriert? Ansonsten musst Du die Steuern mit jedem Land individuell abrechnen, das kann ich Dir nicht empfehlen (sehr aufwendig). Informiere Dich sehr genau über das neue OSS-Verfahren (seit Juli 2021 gültig), falls Du das nicht bereits gemacht hast (aber dann hättest Du die Frage vermutlich nicht gestellt).

Teilweise werden die Artikel auch in anderen Ländern mit anderen Steuerklassen (nicht Steuersätzen) belegt, was es extrem schwer in der Verwaltung macht. Beispiel: Nichtalkoholische Erfrischungsgetränke (bei uns volle MwSt., in vielen anderen Ländern ermäßigte MwSt., unabhängig vom Pfandproblem). Daher werden wir wohl oder übel die ganzen TARIC-Codes (HS-Codes) zusammensuchen und einpflegen, damit wir in der Wawi & Shop ein OSS-Plugin installieren können. Immerhin funktioniert das mit OSS-Plugin dann auch steuerlich einwandfrei.
JEP

Danke
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
3.123
1.632
OSS gilt doch nur für den Onlinehandel, wie ist das, wenn ich an meine B2B Kunden im Ausland direkt verkaufe ( also ohne Shop ) und die Waren auch selber liefere.
Dann kommt doch der OSS für mich nicht in Frage oder?
Der OSS wurde eingeführt um den grenzüberschreitenden Handelsströme steuerlich zu vereinfachen. Dass das hauptsächlich für den online Handel interessant ist liegt daran, dass hier das Thema Fernverkäufe viel relevanter ist als für das übliche Ladengeschäft. Unabhängig davon ersetzt der OSS die bisherige Lieferschwellenregelung - mir wäre nicht bekannt, dass diese Neuregelung nur für den Onlinehandel gültig wäre. Waren die alten Lieferschwellen ja auch nicht.

Wie immer: Meinung, keine Rechtsberatung. Ich würde da an Deiner Stelle aber mal zeitnah mit dem Steuerberater reden.

Edith sagt: Überlesen: Bei Dir gehts ja um B2B. B2B läuft nicht über den OSS, da hat sich meines Wissens nicht viel geändert. Online/Offline egal, B2C/B2B nicht egal 🙂
 

schnabeltasse

Aktives Mitglied
14. Juni 2020
29
18
Du solltest über OSS mehr nachlesen.

OSS sagt, dass du statt 19% für einen österr. Kunden 20% Mwst verrechnen musst.
Diese zahlst du dann nicht in Deutschland sondern in Österreich.
Insofern steuerfrei in Deutschland, aber eben nicht in Österreich.
Die Lieferung ist für den österr. Kunden nicht steuerfrei, wenn er keine UID hat.

Soweit verstanden ?
Mut zur Lücke in allen Ehren, aber "steuerfrei in Deutschland" finde ich mutig 🙂
 

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