Neu Neulieferung von defekten Artikeln

Peter Meier

Aktives Mitglied
1. August 2021
11
1
Hallo,
Wir liefern Scheiben aus, die manchmal defekt beim Kunden ankommen.
Wenn das der Fall ist, möchten wir unbürokratisch Scheiben nachliefern.
wie mache ich sowas einfach im Jtl?

hab da nix zu gefunden.

viele Grüße
Peter
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839

Ob das zusammenpasst? :)

Einen richtig überschaubaren Weg gibt es dafür in der Wawi nicht, weil Ihr ja vermutlich nicht die defekten Scheiben zurückschicken lasst, sondern direkt neu liefert!?

Kannst ja auch mal hier schauen:
https://forum.jtl-software.de/threa...erfassung-als-zweites-paket-im-versand.81473/
 
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Reaktionen: Peter Meier

ltoeffel

Aktives Mitglied
24. Juni 2020
5
0
Hallo,
Wir liefern Scheiben aus, die manchmal defekt beim Kunden ankommen.
Wenn das der Fall ist, möchten wir unbürokratisch Scheiben nachliefern.
wie mache ich sowas einfach im Jtl?

hab da nix zu gefunden.

viele Grüße
Peter
Wie wäre es mit Auftrag duplizieren -> alles rauslöschen aus dem Auftrag, außer Versand und das benötigte Teil, und dann ausliefern
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
Ich kann eine Retoure erstellen, ohne dass die Ware schon da ist? Und in dem beschriebenen Fall würde ich dann auch einfach den Status Defekt wählen - fertig!

Ja, die Ware kommt ja aber vielleicht nie, weil der Rücktransport keinen Sinn macht, um die Ware zu entsorgen. Wenn ich das richtig sehe, muss dann beim Einsatz von WMS zunächst im Lager jemand die Ware als defekt "einbuchen", um den Umtauschauftrag auszulösen. Ich bin ein Freund davon, wenn Prozesse genau das abbilden, was passiert und man nicht um 5 Ecken denken muss.

Wie wäre es mit Auftrag duplizieren -> alles rauslöschen aus dem Auftrag, außer Versand und das benötigte Teil, und dann ausliefern
Der in diesem (bereits in der 1.6 umgesetzten) Ticket beschriebene Weg klingt eigentlich ganz interessant:
https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-36932

Trotzdem wäre es cool, wenn man Schadenfälle mit dem Ursprungsauftrag verknüpfen könnte und einfach eine "Nachlieferung" starten könnte. Ggf. mit Schadenrechnung bzw. Abschreibebeleg.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.299
1.635
Also ich möchte mal meine 10 Cent auch noch dazu geben:
Auch wenn hier kein wirklicher Wareneingang erfolgt, so kann ich doch einen Sinn darin erkennen, eine passende Retoure mit Wareneingang anzulegen.
In einem solchen Falle kennt man seine Produkte und weiß um die Notwendigkeit, daher mache ich mir da keine großen Gedanken zur Praxis. Der große Vorteil ist schlichtweg: Man hat alles reproduzier- und somit auswertbar vorliegen. Anhand der (nicht physisch vorhandenen aber geführten) Bestände kann man wunderbar auswerten, wieviele Scheiben zu Bruch gegangen sind. Gleichzeitig hat man buchhalterisch korrekt die passenden Aufträge, die die Ersatzscheiben zum Kunden befördern sollen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
Was denn nun? Der im Ticket beschriebene Weg setzt doch auch die Erstellung einer Retoure voraus ...
Der von Dir beschriebene Weg ist aktuell der bestmögliche, den die Wawi bietet. Ob er aber der optimale Weg ist bzw. prozessual gesehen genau das wiederspiegelt, was auch abläuft, sei mal dahingestellt.
Also ich möchte mal meine 10 Cent auch noch dazu geben:
Auch wenn hier kein wirklicher Wareneingang erfolgt, so kann ich doch einen Sinn darin erkennen, eine passende Retoure mit Wareneingang anzulegen.
In einem solchen Falle kennt man seine Produkte und weiß um die Notwendigkeit, daher mache ich mir da keine großen Gedanken zur Praxis. Der große Vorteil ist schlichtweg: Man hat alles reproduzier- und somit auswertbar vorliegen. Anhand der (nicht physisch vorhandenen aber geführten) Bestände kann man wunderbar auswerten, wieviele Scheiben zu Bruch gegangen sind. Gleichzeitig hat man buchhalterisch korrekt die passenden Aufträge, die die Ersatzscheiben zum Kunden befördern sollen.
Dann gebe ich mal meine 50 Cent dazu ;):

Grundsätzlich ist das ja nicht falsch, aber nur ein Workaround.

Tatsächlich gibt es hier ja 2 Szenarien mit Bezug zum Ursprungs-Auftrag:
a) Es gibt einen Schädiger (Kostenträger) = Schadenrechnung (ob diese bezahlt wird, steht auf einem anderen Blatt)
b) Die Ware wird (aus Kulanz) abgeschrieben = Abschreibebeleg (Service-Kosten)*
* zusätzlich gäbe es auch noch Garantie / Gewährleistung und damit eine zusätzliche Waren oder Teile-Lieferung (ebenfalls Service-Kosten)

Es handelt sich in dem hier beschriebenen Fall nicht um eine Retoure des Kunden im eigentlichen Sinne, da der Schaden ja nicht die Schuld des Kunden ist und die Ware auch nicht zurückgesandt wird. In die Auswertung des Verhältnisses Retouren/Bestellung(en) fließt es aber dennoch mit ein und es wird das Bild bzw. die Statistik verzerrt. Des Weiteren wird eine Warenbewegung beschrieben, die nicht stattfindet.

Prozessual müsste es eigentlich wie folgt gehen:
Der Vorgang lässt sich an einem Ort (ohne Beteiligung des Lagers) abschließen. Büro "schreibt den Schaden ab" und löst einen neuen Versand für den Kunden aus. Es gibt somit keine Abweichung vom normalen Retourenprozess und auch nicht vom normalen Versandprozess und damit auch keine daraus resultierenden Unklarheiten / Folgeprobleme.
 
Zuletzt bearbeitet:

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.299
1.635
Na ja - wenn ich einen Staubsauger bestelle und der kommt kaputt bei mir an, dann retourniere ich den auch, auch wenn das nicht meine Schuld ist. Von daher sehe ich da keinen großen Unterschied.

Welcher Weg für den Einzelnen dann am ehesten funktioniert, oder wo jeder seine Prioritäten sieht, ist ja dann erst mal letztlich egal.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
Na ja - wenn ich einen Staubsauger bestelle und der kommt kaputt bei mir an, dann retourniere ich den auch, auch wenn das nicht meine Schuld ist. Von daher sehe ich da keinen großen Unterschied.

Welcher Weg für den Einzelnen dann am ehesten funktioniert, oder wo jeder seine Prioritäten sieht, ist ja dann erst mal letztlich egal.
Hm, vielleicht solltest Du mal den Blickwinkel eines Händlers einnehmen und nicht den des Kunden.

Es geht ja um den Ablauf beim Händler und in der Wawi und nicht darum, ob Du Deinen defekten Staubsauger retournierst, was ja ganz klar eine Retoure ist, die im Retourenprozess landet.

Aber wenn es sich um einen Paketschaden handelt, ist der Weg für den Händler eben ein anderer und noch ein anderer, wenn aus Kulanz direkt neue Ware geliefert wird, ohne das die Ware retourniert wird.

Was meinst Du denn, was der Händler mit Deinem kaputten Staubsauger macht, einfach erstatten und wegschmeißen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.299
1.635
;)
So schnell kann man etwas mißverstehen. Meine Aussage bezog sich auf Deine "...Es handelt sich in dem hier beschriebenen Fall nicht um eine Retoure des Kunden, da der Schaden ja nicht die Schuld des Kunden ist...".
Der kaputte Staubsauger ist auch nicht Schuld des Kunden ;)

Und ich könnte mir schon vorstellen, dass viele Händler gern "Buch führen" über diese kaputten Scheiben und das hätten sie innerhalb der Wawi über diese Krücke der Retoure.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
;)
So schnell kann man etwas mißverstehen. Meine Aussage bezog sich auf Deine "...Es handelt sich in dem hier beschriebenen Fall nicht um eine Retoure des Kunden, da der Schaden ja nicht die Schuld des Kunden ist...".
Der kaputte Staubsauger ist auch nicht Schuld des Kunden ;)

Ach nee, mein Satzbau ist da ja durchaus abenteuerlich, die passen halt nicht ganz zusammen, die beiden Halb-Sätze... :)

Aber gemeint ist natürlich, dass es sich weder um eine Retoure, noch um die Schuld des Kunden handelt und daher ein anderer Prozess erforderlich ist, bei dem die Kosten einem Dritten (also z.B. Paketdienst, Hersteller oder auch der eigenen Service-Abteilung) berechnet werden können und nicht die Kundenstatistik des Kunden verfälscht wird, weil er ja nicht die Retoure "auslöst".

Man könnte Deine Aussage sogar noch ein Stück weiter dehnen und auch sagen, dass auch Deine Form der (Staubsauger-) Retoure statistisch / buchhalterisch anders erfasst werden müsste, da es eben um einen Paketschaden oder Garantie/Gewährleistung (Neudefekt) geht und nicht um eine Widerrufs-Retoure.

Und ich könnte mir schon vorstellen, dass viele Händler gern "Buch führen" über diese kaputten Scheiben und das hätten sie innerhalb der Wawi über diese Krücke der Retoure.

Ja klar, das bestreite ich ja auch gar nicht. Es gehört nur in einen anderen Prozess, in dem dann entsprechend Buch geführt wird (Service-Kosten / Abschreibungen / Garantie und Gewährleistung) und die Retoure ist aktuell nur ein verfügbarer Workaround.
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter Meier

Aktives Mitglied
1. August 2021
11
1
Hallo ihr lieben,
erstmal vielen Dank für eure Hilfe.

Der Fall sieht bei uns folgendermaßen aus.

Scheiben, die wir verschicken, sind erstmal nicht versichert. D.h. wir verschicken sie auf eigenes Risiko. Was wir natürlich wissen und in Kauf nehmen.

Das mit den Retouren ist doch vielleicht ein guter Ansatz.
Ich erfasse die Retoure, aber buche den Wareneingang nicht.
Dann gehe ich auf Umtausch, und wähle Auftrag neu anlegen. Dann verschicke ich den Artikel wieder wie gewohnt. Schreibe aber keine Rechnung.
Dann steht der Auftrag aber immer als nicht abgerechnet, oder?

Viele Grüße
Peter
 
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