Danke. Das führt aber dazu das der Vaterartikel als Bestand die Doppelte Anzahl führt, oder mache ich was falsch?
Ich hab den Artikel testweise Online gestellt. Bestellen kann ich nur die 5 Artikel die tastsächlich da sind. Auch im Mix 2 x Artikel mit 0% und 3 mit 19%
Nur das Bestandsproblem in der Wawi im Vaterartikel ist noch das Problem.
Ist es denn wirklich ein "Problem", dass der Vaterartikel 10 Stück hat? Weil, wie du selbst erkennst, kann man einen Vaterartikel nirgendwo bestellen oder als Position einem Auftrag hinzufügen.
Grundsätzlich hast du aber Recht und das lässt sich - derzeitig - auch nicht anders lösen oder darstellen.
Mir würde lediglich noch einfallen - und das wäre auch korrekt, wenn ich unser deutsches Steuerrecht korrekt verstehe - das vollständig über die komplexen Steuereinstellungen von JTL-Wawi abzubilden.
Also für Solarmodule eigene Steuerklassen, eigene Steuersätze und eigene Steuerschlüssel anzulegen. Die Solarmodule haben ja mit normalen 19%, 7% und 0% Regelungen nichts mehr zutun, sondern sind nun völlig eigenständig zu betrachtendes Wirtschaftsgut ohne feste Steuersatzregelung.
Vielmehr gilt eher eine Art "IGL"-Regelung, weil sich die Steuerhöhe erst nach dem Verkauf anhand der konkreten Rahmenbedingungen des Auftrags, des Kunden, der Art der Lieferung/Kaufvertrags, der Leistungstsärke und und und klärt.
Ich versuche zu wiederholen:
Die Steuerfreiheit ergibt sich ja eigentlich erst nach bzw. durch den Verkauf durch Ermittlung (sehr!) komplexer Rahmenbedingungen. Nämlich "eigentlich" nur auf "alle Komponenten" einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher - aber "nur" wenn die Gesamtleistung unter 30kW liegt - "außer" die Anlage wird erweitert, dann ist es steuerfrei?! (laut Punkt 5 hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)
Außerdem ist das Einspeisen von Strom für PB-Betreiber jetzt steuerfrei eine Anmeldung ist nicht mehr Notwendig (Punkt 3: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)
aber eine Anmeldung ist doch weiterhin notwendig (Punkt 9: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html#)
PS: bezieht sich alles die selbe Webseite unseres Bundesfinanzministeriums.
Unterm Strich fasse ich Zusammen:
* Solarmodule und alles was damit zusammen hängt ist steuerfrei, außer, aber, wenn, zusätzlich gilt, ausgeschlossen ist zudem, und maßgeblich ist die Lieferung, außer es wird installiert, dann, wenn, gilt das Kaufdatum, aber nur bis 30kW, außer die Anlage übersteigt bei Erweiterung nach dem 31.12. die 30kW, dann gilt als wäre kleiner 30kW, und aber, wenn nicht dann - ohne allerdings zu berücksichtigen dass, dann gilt die MwSt. pro Auftrag, außer jedoch, dann pro Modul im Artikel, die Serviceleistung bleibt aber bei 19%, außer man beachtet dass, dann ist diese auch steuerfrei, erfolgt der Verkauf schon im Dezember, berechnet wird aber im Januar, dann bekommt man die USt. zurück, außer der Händler will das nicht, dann gilt die MwSt. Erstattung pro Auftrag, nicht pro Position, also ähnlich einer IGL-Lieferung, außer aber der Kunde sitzt in der Schweiz und die Lieferung erfolgt nach Spanien, der Kunde ist aber Deutscher und der Versand erfolgt vom Fulfiller aus Polen, der Handwerker sitzt aber aus Mallorca, also ist die Lieferung steuerfrei, außer die Teile aus Polen, die müssen dort versteuert werden, außer die kW ist unter 29,999kW dann ist es auch steuerfrei - obwohl, die Polen fördern ja gar keine Module, also ist es doch steuerpflichtig und überhaupt ..
Fazit:
Das ist ein Thema für deinen Steuerberater und Fachanwalt, zur Not sende nach jedem Verkauf deinem Finanzamt eine nette E-Mail und erkundige dich nach den korrekten Steuersätzen. Sende auch nach jedem Verkauf eine entsprechende E-Mail an den Bundesfinanzminister, damit der merkt, was für einen Irrsinn er da wieder fabriziert hat! Förderung funktioniert anders! Unsere Steuergelder durch ein Übermaß an Bürokratie zu verschwenden funktioniert genau so.
Ich lege also fest:
Eine 0-8-15-Standardlösung wird JTL-Wawi nicht bieten können - und auch keine andere Software. Ihr werdet jeden einzelnen Auftrag der durch einen automatischen Verkauf und nicht bspw. durch ein Telefongeschäft erfolgt ist, erst sperren und manuell bearbeiten und freigeben müssen oder im Nachgang MwSt.-Erstattungen oder -Nachzahlungen durchführen müssen.
Weil eigentlich ist der Artikel selbst ja immer und weiterhin steuerpflichtig, wenn diverse Rahmenbedingungen erfüllt sind oder ist er jetzt immer steuerfrei, außer wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind?
Gilt ein Kunde/Käufer als Gewerbetreibender, wenn er seine Solaranlage schon angemeldet hat? Dann ist er ja eh steuerfrei, außer er ist Kleinunternehmer, dann nicht. Ab 2023 braucht er aber gar kein Gewerbe mehr, also ist es steuerfrei, muss der Händler dann Steuern nachzahlen, wenn der Käufer sich nachträglich zur Anmeldung eines Kleingewerbes entscheidet? Weil dann wäre der Verkauf ja wieder steuerpflichtig, wenn über 30kW usw usw usw - ich würde mich wiederholen
- hier würde ich zuerst einmal mit einem Rechtsanwalt klären, ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, die Solarzellen mit 0% MwSt. anzubieten - so wie es deine Mitbewerber machen.
Oder ist es optional? Oder verpflichtend mit0% und anbieten mit 19% MwSt. wäre sogar falsch/verboten?
Ich habe darauf leider keine Antwort.. weder technisch noch rechtlich.
Ein MEISTERSTÜCK deutscher Politik- und Finanzwissenschaften.
Die neuen Regelungen haben hoffentlich Azubis entwickelt, die es nicht schaffen ihren Namen zu schreiben .. das würde einiges erklären.
Sowas macht mich ja bekloppt - ihr könnt euch allerdings nach Rechts und Links drehen - ich denke, im Forum werdet ihr keine immer korrekte Lösung & Antwort dazu finden.
Fragt euren Anwalt, euren Steuerberater, die IT-Rechtskanzlei, Händlerbund, IHK, Finanzamt und/oder direkt die politischen Vertreter, die für euch zuständig sind - was nun genau für eure Angebote und euer jeweils unterschiedliches Geschäftsmodell die korrekte Darstellung wäre.