AW: JTL-Wawi Upgrade von MS SQL Express auf MS SQL Full Version
Die Verwendung von Action Pack Lizenzen zu produktiven Zwecken (also auch in einem IT Betrieb) sind nicht erlaubt!
Sehr pauschal gesagt - Microsoft selbst sagt es ein wenig anders.
Unter anderem heißt es:
"Die Lizenzen werden nur zur Verwendung am Hauptgeschäftsstandort der Gesellschaft bereitgestellt und dürfen nur für
interne Geschäftszwecke, Anwendungsentwicklung und Tests der Gesellschaft verwendet werden. Die Lizenzen sind NICHT für die persönliche Heimverwendung durch Mitarbeiter, für das Hosten von Anwendungen
der Kunden oder für die Installation am Standort
eines Kunden bestimmt und dürfen NICHT weiterverkauft, übertragen oder an Dritte abgetreten werden."
Mit "Kunden" sind in diesem Zusammenhang aber Kunden des MS-Partners gemeint - was natürlich auch völlig nachvollziehbar ist, dass z. B. ein Dienstleister diese Lizenzen nicht für den Einsatz bei seinen Kunden verwenden darf.
So gesehen könnte man allenfalls noch darüber reden, was genau "interne Geschäftszwecke sind". Hierzu heißt es an anderer Stelle:
"Dies schließt auch Bewertungen, Demonstrationen, Tests, Trainings und Ausbildung mit ein. Nicht zulässig ist dagegen der Einsatz in einer Produktionsumgebung, etwa zur Bereitstellung einer kommerziellen Website.".
Und weiter:
"So dürfen Sie die Action Pack-Software beispielsweise für die Bereitstellung Ihres firmeneigenen Intranets einsetzen, nicht aber für die Bereitstellung einer kommerziellen Website."
Das firmeneigene Intranet zählt lt. Ansicht von MS folglich also nicht zu einer "Produktionsumgebung". Gaaaanz so einfach zu durchschauen ist das auf den ersten Blick also nicht.
Zumal man sich ja auch fragen könnte, warum z. B. Beispiel bei den Serverprodukten (Small Business Server usw.) jeweils auch 10 (!) Zugriffslizenzen im Paket enthalten sind. Aus einer Nutzung von 10 CALs folgt ja gewissermaßen fast zwangsläufig eine "produktive" Verwendung...
Aber wer das wirklich ganz genau wissen will, bekommt sicher entsprechende Auskunft bei seinem zuständigen Partnerbetreuer