Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

macler

Gut bekanntes Mitglied
19. April 2012
689
19
Hallo zusammen,
ich habe jetzt so viel unterschiedliches gelesen, jetzt wollte ich hier mal wissen wir ihr das macht.
Der Kunde schickt die Ware zurück, warum auch immer. Wer trägt die Hinsendekosten, er oder ich?
Wenn ich dem Kunde einen Paketaufkleber schicke den ich bezahlt habe und er das Paket zurücksendet, zahlt dann er die Hinsendekosten, wie oben?, und die Rücksendekosten?
 

Kaj

Gut bekanntes Mitglied
27. September 2013
820
2
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Da solltest Du deine eigene Widerrufsbelehrung lesen. Dort steht es ja richtig drin: Der Kunde erhält die Hinsendekosten erstattet. Du solltest aufpassen, das mit dem Fett herausheben könnte ein Abmahnproblem werden.

Die Rückendekosten trägt in deinem Fall ja der Kunde. Wenn Du also ihm ein Label sendest, weil Du z.B. bessere Konditionen hast, kannst Du das in Rechnung stellen.

Und wenn Du an einen ganz pingeligen geräts: Du muß den Kunden so stellen, als hätte er nie bei Dir bestellt. Also könnte er von Dir sogar die Überweisungskosten verlangen. Ist zwar irre, aber ist wohl so.

Gruß Kaj
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Da solltest Du deine eigene Widerrufsbelehrung lesen. Dort steht es ja richtig drin: Der Kunde erhält die Hinsendekosten erstattet. Du solltest aufpassen, das mit dem Fett herausheben könnte ein Abmahnproblem werden.

Die Rückendekosten trägt in deinem Fall ja der Kunde. Wenn Du also ihm ein Label sendest, weil Du z.B. bessere Konditionen hast, kannst Du das in Rechnung stellen.

Und wenn Du an einen ganz pingeligen geräts: Du muß den Kunden so stellen, als hätte er nie bei Dir bestellt. Also könnte er von Dir sogar die Überweisungskosten verlangen. Ist zwar irre, aber ist wohl so.

Gruß Kaj

Die Überweisungskosten der Hinüberweisung (also Kunde -> Shop) muss der Shopbetreiber NICHT erstatten. Immerhin kann der Kunde ja auch Zahlungsmittel wählen, die ihn keine Gebühren kosten...
Ähnlich auch bei den Versandkosten: Kosten, die über die "normalen" Lieferkosten hinausgehen, sind vom Kunden zu tragen - dies betrifft insbesondere Zusatzgebühren bei Express- oder Nachnahmeversand.
Dem Kunden dürfen jedoch für die Rücküberweisung (Shop -> Kunde) keine Kosten entstehen, d.h. als Händler bleibst du auf eventuellen Provisionen oder Kosten seitens der Zahlungsanbieter hängen. Weiterhin darf dem Kunden im Falle des Widerrufs auch nicht mehr Porto berechnet werden, als in den WRB drinsteht, sofern der Kunde ein Label des Verkäufers nutzt. Sollte der Kunde jedoch unfrei zurückschicken, so darf man ihm sehr wohl die dadurch entstandenen Zusatzkosten aufdrücken.
 

macler

Gut bekanntes Mitglied
19. April 2012
689
19
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Also Hinsendekosten trage immer ich?
 

bigloopfan

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2010
731
40
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Und wie ist es bei Nachnahme?

Ein Kunde schrieb uns eine Mail, er verweigert die Annahme aufgrund der Extraversandkosten für Nachnahme. Diese wurden aber per Mail bestätigt.

MfG
bigloopfan
 
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bigloopfan

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2010
731
40
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Natürlich ist Nachnahme und nicht Nachname gemeint 😉

Leider kann ich den Beitrag nicht editieren 🙁

---
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.773
830
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Nachname sind Zusatzleistungen die der Kunde gewünscht hat, diese muss man nicht erstatten.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Nachname sind Zusatzleistungen die der Kunde gewünscht hat, diese muss man nicht erstatten.

Bei Nachnahme kannst du gar nichts erstatten, du hast ja noch gar nicht bekommen wenn er die Annahme verweigert.

Die Frage ist ob ihr die entstandenen kosten Nachnahme + Rücksendekosten einfordert
 

bigloopfan

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2010
731
40
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Danke für Eure Antworten. Normalerweise müssten man die Beträge einfordern um einigen Kunden einen Denkzettel zuverpassen. Auf der anderen Seite entstehen einem Unternehmen dadurch mehr Arbeit und Kosten, weil der Kunde diese nicht zahlen wird. Das steht glaub ich nicht im Verhältnis.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Aus eben diesem Grund verschicken wir nichts mehr per Nachnahme. Nur wenn ein Kunde telefonisch bestellt und keine Möglichkeit hat, seine ganz dringend benötigte Ware vorab zu bezahlen und auch kein PP-Konto hat, dann versenden wir ausnahmsweise auch mal per Nachnahme.

Es gibt heutzutage etliche Zahlungsmöglichkeiten, die einen sofortigen Versand zur Folge haben - da muss ich mir den Stress nicht antun. Von 10 Sendungen kamen früher mindestens 3 zurück (Annahme verweigert, nicht abgeholt usw.). Die Kosten haben wir getragen. Und nachdem die Post dann auch noch die Berechnung von 4,00 EUR für verweigerte Annahmen eingeführt hat, wurde Nachnahme von uns nicht mehr angeboten. Punkt.
 

Andreas3004

Gut bekanntes Mitglied
8. August 2007
225
16
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Wie sieht es aus wenn der Kunde einfach die Annahme verweigert. Dann kann ich doch Hin- und Rücksendekosten bei der Erstattung abziehen - Oder?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Wie sieht es aus wenn der Kunde einfach die Annahme verweigert. Dann kann ich doch Hin- und Rücksendekosten bei der Erstattung abziehen - Oder?

Frag einen Anwalt, hier wird Dir jeder etwas anderes zu erzählen. Früher (vor dem 13.06.2014) war es eindeutig, Annahmeverweigerung=Widerruf, also hat man als Händler alle Kosten getragen.

Seit dem 13.06.2014 hat der Kunde den Widerruf explizit und deutlich zu erklären, allerdings beginnt bei Nichtannahme die Widerrufsfrist garnicht zu laufen, da der Kunde die Widerrufsbelehrung ja nicht in finaler Textform erhält, weil er das Paket garnicht öffnet. Ich gehe davon aus, dass auch hier der Händler auf allen Kosten sitzenbleibt.

Wie gesagt, Anwalt befragen!
 

Andreas3004

Gut bekanntes Mitglied
8. August 2007
225
16
AW: Hinsendekosten und Rücksendekosten trägt der Kunde nach neuem Recht?

Hallo XYZ

vielen Dank für Deine Antwort.

Also im Internet habe ich folgendes gefunden (ob es Rechtlich gültig ist bleibt dahingestellt)

"Kann ich nicht einfach die Annahme einer Lieferung verweigern?

Nein, das allein gilt nach den neuen Regeln nicht als Widerruf. „Wer dennoch seine angelieferte Ware dem Paketboten wieder mitgeben möchte, kann etwa auf das Paket „Widerruf“ schreiben oder unver*züglich nach der Nicht-Annahme per Brief, Telefon, E-Mail oder mit dem Muster-Formular des Händ*lers den Widerruf erklären“, sagt Rechts*anwalt Carsten Föhlisch."

Quelle: https://www.test.de/Onlineshopping-und-Versandhandel-Neue-Regeln-fuer-Widerruf-und-Ruecksendungen-4707876-0/"

Vieleicht hilft es ja jemanden
 

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