MasterChief
Gut bekanntes Mitglied
Hallo,
kann jemand persönliche Erfahrungen beitragen wie das FA die "Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten" für Lieferungen (Post Einschreiben) in ein Drittland / USt.frei behandelt ?
Ich hatte vor kurzem mit unserer Steuerberaterin ein Gespräch, nach ihren Erfahrungen wird es wohl aufgrund der Gesamtsituation in Deutschland immer sinnvoller wenn man keine USt.freien Lieferungen mehr in Drittländer deklariert. Also Ware senden schon, aber die Rechnung nicht mehr USt.frei ausstellen.
Die Probleme bei Steuerprüfungen ergäben sich vor allem aus den "Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten" die kaum sauber geführt werden können. Eine Steuerpflicht entstehe IMMER, und wenn der Empfänger der Ware uns die Versteuerung in seinem Land nicht zukommen lässt dann liegt diese Steuerlast bei uns - so die Aussage der StBeraterin.
Bei uns stellt sich folgende Situation:
wir verkaufen unsere Waren auch in Drittländer, Norwegen, Schweiz, Israel, USA, Brasilien, Saudi Arabien.
Kunde bestellt also im Onlineshop. Auftrag wird erstellt.
Zahlt den Gesamtbetrag. Warenwert meist 15 - 100 EUR
Wir liefern und in meinem Fall nehme ich hier nun die Lieferung per "Deutsche Post Einschreiben Brief international" und daher auch mit verfolgbarer Sendungsnummer.
Der Auftrag bleibt solange bei uns "ohne Rechnung", bis wir die Sendungsnummer entsprechend dem Onlinetracking sehen können und die Sendung auch zugestellt worden ist.
Teilweise ist Deutsche Post nicht an manche Länder angeknüpft. Da prüfen wir dann bei der entsprechenden Post-Homepage des jeweiligen Landes direkt ob und wann zugestellt wurde.
Diesen elektronischen Zustellbeleg drucken wir aus.
Erst dann erstellen wir die USt.freie Rechnung mit den üblichen Angaben wie sonst auch und packen den Zustellbeleg dazu.
Mehr Infos gibts hier, allerdings auch nicht exakte Infos wegen den belegmäßigem Nachweis:
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) : UStDV - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
http://www.ihk-berlin.de/linkablebl...17644/.17./data/Warenhandel_Nicht_EU-data.pdf
Checkliste für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen - IHK Frankfurt am Main
Wir versenden hier doch praktisch alle mit Deutscher Post, DHL, DPD wie auch immer.... in der Regel ist das ja das gleiche. Lieferungen mit Spedition lasse ich hier bitte mal aussen vor, da man hierbei andere Dokumente erhalten kann!!
Hat jemand echte Erfahrungen, z.B. im Rahmen einer Steuerprüfung, wie das gehandhabt wird?
Wir waren mit unserer StBeraterin immer sehr gut zufrieden, aber seit dieser Aussage mache ich mir Gedanken, zumindet über diese Aussage, oder sie lag einfach falsch / bringt was durcheinander, was ja menschlich ist. Allerdings ist ihre Aussage, daß eine Steuerpflicht immer anfällt, ja grundsätzlich richtig, und wenn wir nicht nachweisen können daß der Kunde die Ware in seinem Land versteuert hat sind wir die Gelackmeierten und dürfen hier deutsche USt. abführen.
danke !
kann jemand persönliche Erfahrungen beitragen wie das FA die "Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten" für Lieferungen (Post Einschreiben) in ein Drittland / USt.frei behandelt ?
Ich hatte vor kurzem mit unserer Steuerberaterin ein Gespräch, nach ihren Erfahrungen wird es wohl aufgrund der Gesamtsituation in Deutschland immer sinnvoller wenn man keine USt.freien Lieferungen mehr in Drittländer deklariert. Also Ware senden schon, aber die Rechnung nicht mehr USt.frei ausstellen.
Die Probleme bei Steuerprüfungen ergäben sich vor allem aus den "Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten" die kaum sauber geführt werden können. Eine Steuerpflicht entstehe IMMER, und wenn der Empfänger der Ware uns die Versteuerung in seinem Land nicht zukommen lässt dann liegt diese Steuerlast bei uns - so die Aussage der StBeraterin.
Bei uns stellt sich folgende Situation:
wir verkaufen unsere Waren auch in Drittländer, Norwegen, Schweiz, Israel, USA, Brasilien, Saudi Arabien.
Kunde bestellt also im Onlineshop. Auftrag wird erstellt.
Zahlt den Gesamtbetrag. Warenwert meist 15 - 100 EUR
Wir liefern und in meinem Fall nehme ich hier nun die Lieferung per "Deutsche Post Einschreiben Brief international" und daher auch mit verfolgbarer Sendungsnummer.
Der Auftrag bleibt solange bei uns "ohne Rechnung", bis wir die Sendungsnummer entsprechend dem Onlinetracking sehen können und die Sendung auch zugestellt worden ist.
Teilweise ist Deutsche Post nicht an manche Länder angeknüpft. Da prüfen wir dann bei der entsprechenden Post-Homepage des jeweiligen Landes direkt ob und wann zugestellt wurde.
Diesen elektronischen Zustellbeleg drucken wir aus.
Erst dann erstellen wir die USt.freie Rechnung mit den üblichen Angaben wie sonst auch und packen den Zustellbeleg dazu.
Mehr Infos gibts hier, allerdings auch nicht exakte Infos wegen den belegmäßigem Nachweis:
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) : UStDV - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
http://www.ihk-berlin.de/linkablebl...17644/.17./data/Warenhandel_Nicht_EU-data.pdf
Checkliste für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen - IHK Frankfurt am Main
Wir versenden hier doch praktisch alle mit Deutscher Post, DHL, DPD wie auch immer.... in der Regel ist das ja das gleiche. Lieferungen mit Spedition lasse ich hier bitte mal aussen vor, da man hierbei andere Dokumente erhalten kann!!
Hat jemand echte Erfahrungen, z.B. im Rahmen einer Steuerprüfung, wie das gehandhabt wird?
Wir waren mit unserer StBeraterin immer sehr gut zufrieden, aber seit dieser Aussage mache ich mir Gedanken, zumindet über diese Aussage, oder sie lag einfach falsch / bringt was durcheinander, was ja menschlich ist. Allerdings ist ihre Aussage, daß eine Steuerpflicht immer anfällt, ja grundsätzlich richtig, und wenn wir nicht nachweisen können daß der Kunde die Ware in seinem Land versteuert hat sind wir die Gelackmeierten und dürfen hier deutsche USt. abführen.
danke !