Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

buergi-ks

Gut bekanntes Mitglied
1. November 2006
676
5
Mitten in Deutschland
Weil mir heute ein wenig langweilig ist, möchte ich mal auf folgende Pflichtinformationen hinweisen:

Speicherung Vertragstext
Vertragssprache

und einer Bedienungsanleitung für den Shop:

Bestellen, Ändern und Stornieren einer Bestellung

Diese Informationen müssen dem Kunden zwingend vor dem Kaufabschluss mitgeteilt werden bzw. dem Kunden zugänglich sein - dem geneigten Leser sei das Gesetz zu Lektüre empfohlen.

Für den Part der Bedienungsanleitung, wäre es schön, wenn JTL diese erstellt, da JTL der Lieferant der Software ist, und alle Nutzer diese Informationen zur Verfügung stellen müssen.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.939
121
Wien
AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

Welche Bedienungsanleitung soll jtl da erstellen - der kunde scheibt dir eine mail und ändert/storniert seine bestellung. das wars in der regel.
 

buergi-ks

Gut bekanntes Mitglied
1. November 2006
676
5
Mitten in Deutschland
AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

Wenn es so einfach wäre, wäre es schön - die kompletten Möglichkeiten eine Bestellung aufzugeben, zu bearbeiten, zu stornieren, etc. müssen beschrieben werden.

Es muss quasi der gesamte Bestellablauf bis hin zur Bestellbestätigung / Auftragsbestätigung dargestellt werden. Es muss dem Kunden verständlich dargelegt werden, wie der Shop funktioniert und was nötig ist um eine Willenserklärung abzugeben oder diese eben zu widerrufen.

Und nein - dies hat nichts mit der Widerrufsbelehrung zu tun.

Von der Auswahl / Suche eines Produktes, über die Anzeige und Informationen der Produktdetail-Seite, die gesamten Warenkorb-Funktionen - wie legt der Kunde ein Produkt in den Warenkorb, über die Anzeige des Warenkorbes, die Manipulations-Möglichkeiten bis hin zur Löschung eines Produktes oder des gesamten Warenkorbinhalts.
Die Kundenanmeldung (als Kunde oder Gast) mit den jeweiligen Möglichkeiten oder gesendeten Informationen.
Welche Schritte dann noch notwendig sind, bis letzendlich der Kauf abgeschlossen wurde.

Welche Möglichkeiten sonst noch zur Verfügung stehen, etc.

HINWEIS: Dies ist eine Pflichtinformation - das Fehlen kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

Na dann tu doch mal was für die community und schreib eine für alle Shops gültige - egal welche Template-Änderungen / Einstelungen vorgenommen wurden, egal welche Versand- und Zahlungsarten, egal welche Artikel (mit/ohne Variationen, mit/ohne Freitext-Felder ... oder Pflicht-Freitextfelder) - Beschreibung und stelle sie hier zur Verfügung

Denn wie du ja selber schreibst

 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.939
121
Wien
AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

JTL stellt weder unsere Widerrufsbelehrung, noch die AGB noch sonstwelche rechtlich bedeutsamen Texte zu verfügung. Ich würde da nicht auf JTL warten deinen Shop rechtssicher zu gestalten, gerade in diesem Fall wo man selbst ja die Bestellschritte durch plugins oder andere änderungen im Ablauf ändern kann.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB

@ buergi-ks

was Du meinst steht bei mir in den AGB

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Produktdarstellungen des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.


(2) Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online - Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab.
Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.


(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt entweder durch Bestätigung in Textform (z.B. Email), in welcher dem Kunden die Bearbeitung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird oder durch Zusendung der Ware. Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.


(4) Anfragen des Kunden zum Kauf von Ware außerhalb des Online - Warenkorbsystems, die z.B. telefonisch, per Email, per Fax oder schriftlich an den Anbieter übermittelt werden, sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per Email), welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.


(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per Email zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte Emailadresse zutreffend ist, der Empfang der Emails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

und der Inhalt klärt meines Erachtens darüber auf

246 EGBGB
§ 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Du übertreibst eventuell etwas mit dem Ruf nach einer "Bedienungsanleitung" ? Oder woher nimmst Du diese Einschätzung das so wie vorstehend nicht die Informationspflichten erfüllt wären?

entsprechende AGB gibt es ja von den verschiedenen Anbietern.
 

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