AW: Bedienungsanleitung JTL-Shop Pflichtinformation nach Art. 246 EGBGB
@ buergi-ks
was Du meinst steht bei mir in den AGB
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Produktdarstellungen des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online - Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab.
Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt entweder durch Bestätigung in Textform (z.B. Email), in welcher dem Kunden die Bearbeitung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird oder durch Zusendung der Ware. Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(4) Anfragen des Kunden zum Kauf von Ware außerhalb des Online - Warenkorbsystems, die z.B. telefonisch, per Email, per Fax oder schriftlich an den Anbieter übermittelt werden, sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per Email), welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per Email zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte Emailadresse zutreffend ist, der Empfang der Emails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
und der Inhalt klärt meines Erachtens darüber auf
246 EGBGB
§ 3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Du übertreibst eventuell etwas mit dem Ruf nach einer "Bedienungsanleitung" ? Oder woher nimmst Du diese Einschätzung das so wie vorstehend nicht die Informationspflichten erfüllt wären?
entsprechende AGB gibt es ja von den verschiedenen Anbietern.