Also, eigentlich ist das A und O das Gesetz, und es ist ja so wie immer, es gibt nun tausend Seiten im Netz die einem irgendwas verkaufen wollen oder anderweitig Kasse machen wollen.
Wichtig ist ja das hier
https://bfsg-gesetz.de/1-bfsg/
Und da §1, Absatz 2, darum dreht sich doch alles, oder?
Dieses Gesetz gilt für folgende Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmte Betriebssysteme;
- die folgenden Selbstbedienungsterminals:
- Zahlungsterminals und zu diesen gehörige Hardware und Software;
- die folgenden Selbstbedienungsterminals, die zur Erbringung der unter dieses Gesetz fallenden Dienstleistungen bestimmt sind:
- Geldautomaten;
- Fahrausweisautomaten;
- Check-In-Automaten;
- interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen, mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind;
Ich werde das Gefühl nicht los dass hier wieder Kasse gemacht werden soll. Denn das Problem für die Abmahnvereine ist ja, die sind in der Bringschuld. Wenn du in deiner Produktbeschreibung z.B. den Grundpreis nicht nennst, dann ist das klar ersichtlich und die können die abmahnen. Aber wie soll das jetzt gehen? Die müssen die ja beweisen dass du mehr wie 10 Mitarbeiter hast oder dass dein Umsatz über 2 Millionen ist. Bist du z.B. ein eingetragener Kaufmann, gibt es im Netz praktisch keine öffentliche Bilanzen usw von dir. Auch die Mitarbeiterzahl ist nirgendwo öffentlich. Da bekommen die doch dann schon Probleme wenn sie dir sagen wollen dass du unter das BFSG fällst.
Daher meine Frage, wenn du weniger als 10 Mitarbeiter hast, plus weniger als 2 Millionen und man einen normalen B2C Shop z.B. mit Freizeitartikeln hat, also keine Handys oder die oben aufgeführten Produkte, fällt man dann trotzdem unter das BSFG? Diese klare Antwort finde ich nirgendwo.