Genau das - offensichtlich haben die Gesetzgeber zur Abwechslung mal ein wenig Zeit darauf verwendet auch Nicht-Konzerne in ihre Überlegungen einzubeziehen. Kurz: Die Abmahnthematik dürfte erstmal weniger heftig ausfallen als zu befürchten scheint. Bei unseren entsprechenden Projekten haben wir schlicht eine Infoseite zur Barrierefreiheit angelegt in der wir darauf hinweisen, dass die jeweiligen Seiten nach BFSG ausgenommen sind. Muss man zwar nicht, dürfte das Thema aber nochmal vereinfachen weil man bei Nachfragen direkt verweisen kann.
Ich sehe das genauso, so eine Infoseite werde ich allerdings nicht machen weil ich mir immer denke, gib immer nur die Infos raus, zu denen du auch verpflichtet bist. Ich habe in 27 Jahren in denen ich einen Onlineshop betreibe genau 2 Abmahnungen von Abmahnvereinen bekommen. Und beide waren auch berechtigt weil ich bei Produktbeschreibungen Fehler gemacht habe und es schlicht und einfach nicht wusste.
Ein gewisses Restrisiko bleibt ja immer, aber gerade beim BFSG sehe ich das chillig und entspannt. Wenn da was kommen sollte werde ich denen nett sagen dass ich nach Paragraph so und so nicht unter das Gesetz falle und dann Ende aus. Wenn nochmal was kommt werde ich denen sagen dass sie klagen können. Und nur dem Richter werde ich meine Mitarbeiterliste und eine Bilanz zeigen. Aber niemals irgendwelchen Abmahnern. Da bin ich auch gar nicht in der Beweispflicht, sondern die.
Was mich aber wirklich nervt ist was anderes. Es gibt zig WCAG Validatoren, und bei jedem kommt ein anderes Ergebnis raus. Der eine sagt die Seite ist ok, der andere meckert. Und was mich auch nervt sind die Farbvorgaben bzw. die nötigen Farbunterschiede. Die können dir deinen Shop mitunter echt hässlich machen. Da frage ich mich ob die nicht mal wieder übers Ziel geschossen sind.