Simone_die_Echte
Sehr aktives Mitglied
Folgender Sachverhalt:
Kunde (Endverbraucher) bestellt und bekommt per DHL-Paket die Ware geliefert.
Da ein Ablagevertrag zwischen dem Kunden und DHL besteht, wird -laut DHL- das Paket am Wunschort hinterlegt.
Der Zustellungsscan von DHL liegt vor. Der Kunde behauptet nun weder das Paket noch eine
Benachrichtigungskarte erhalten zu haben und weist darauf hin, dass er zur Zustellzeit
zu Hause war und die Klingel nicht betätigt wurde.
Also sagt entweder
A: der Kunde
oder
B: der Zusteller
nicht die Wahrheit
zudem gibt es noch Möglichkeit
C: die Ware wurde vom Ablageort weggeklaut
Nun will der Kunde von uns kostenlosen Ersatz.
Generell ist es ja so, dass im B2C-Bereich der Händler bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher
auch für Verlust haftet. Aber wie stellt sich das rein rechtlich bei Ablageverträgen dar?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen:
Bei Nutzung des sog. Garagenvertrags geht im Moment der Lieferung des Pakets die Gefahr des Untergangs auf den Kunden über,
da sich das Paket ab Zustellung in seinen Machtbereich befindet.
Es haben doch bestimmt schon mehrere von Euch so einen Fall gehabt.
Wie seid ihr vorgegangen? Hat jemand zuverlässige Angaben zu Rechtsprechung?
Kunde (Endverbraucher) bestellt und bekommt per DHL-Paket die Ware geliefert.
Da ein Ablagevertrag zwischen dem Kunden und DHL besteht, wird -laut DHL- das Paket am Wunschort hinterlegt.
Der Zustellungsscan von DHL liegt vor. Der Kunde behauptet nun weder das Paket noch eine
Benachrichtigungskarte erhalten zu haben und weist darauf hin, dass er zur Zustellzeit
zu Hause war und die Klingel nicht betätigt wurde.
Also sagt entweder
A: der Kunde
oder
B: der Zusteller
nicht die Wahrheit
zudem gibt es noch Möglichkeit
C: die Ware wurde vom Ablageort weggeklaut
Nun will der Kunde von uns kostenlosen Ersatz.
Generell ist es ja so, dass im B2C-Bereich der Händler bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher
auch für Verlust haftet. Aber wie stellt sich das rein rechtlich bei Ablageverträgen dar?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen:
Bei Nutzung des sog. Garagenvertrags geht im Moment der Lieferung des Pakets die Gefahr des Untergangs auf den Kunden über,
da sich das Paket ab Zustellung in seinen Machtbereich befindet.
Es haben doch bestimmt schon mehrere von Euch so einen Fall gehabt.
Wie seid ihr vorgegangen? Hat jemand zuverlässige Angaben zu Rechtsprechung?