Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.344
391
Folgender Sachverhalt:

Kunde (Endverbraucher) bestellt und bekommt per DHL-Paket die Ware geliefert.
Da ein Ablagevertrag zwischen dem Kunden und DHL besteht, wird -laut DHL- das Paket am Wunschort hinterlegt.
Der Zustellungsscan von DHL liegt vor. Der Kunde behauptet nun weder das Paket noch eine
Benachrichtigungskarte erhalten zu haben und weist darauf hin, dass er zur Zustellzeit
zu Hause war und die Klingel nicht betätigt wurde.

Also sagt entweder
A: der Kunde
oder
B: der Zusteller
nicht die Wahrheit
zudem gibt es noch Möglichkeit
C: die Ware wurde vom Ablageort weggeklaut

Nun will der Kunde von uns kostenlosen Ersatz.

Generell ist es ja so, dass im B2C-Bereich der Händler bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher
auch für Verlust haftet. Aber wie stellt sich das rein rechtlich bei Ablageverträgen dar?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen:
Bei Nutzung des sog. Garagenvertrags geht im Moment der Lieferung des Pakets die Gefahr des Untergangs auf den Kunden über,
da sich das Paket ab Zustellung in seinen Machtbereich befindet.

Es haben doch bestimmt schon mehrere von Euch so einen Fall gehabt.
Wie seid ihr vorgegangen? Hat jemand zuverlässige Angaben zu Rechtsprechung?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Ich geb mal einen Tip ab ... 7 Rückmeldungen ... 8 Meinungen .. und wenn du dann noch mal 3 RA befragst, bekommst du ebenfalls 5 verschiedene Rückantworten
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
462
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Na... der Kunde mache einen Ablagevertrag mit dem Logistiker und der Händler soll für die Sicherheit des Pakets auf dem Grundstück des Kundens haften, also quasi eine kostenlose Nachlieferung senden....gehts noch?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Rechte dem Kunden eingeräumt werden, nichtmal hier in Deutschland.^^
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
462
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt


Kenne ich schon und wenn ein Anwalt schriftlich von sich gibt, dass mit der "Zustellung der Sendung" (Ablage am Wunschort) dieselbe "in den Gefahrenbereich des Empfängers übergeht", sind bei mir keine Fragen mehr offen.

Ich habe auch kein einziges Gerichtsurteil gefunden, wo der Versender nach der Zustellung bei einem Garagenvertrag (Ablagevertrag) weiterhin die Haftung hatte, bzw. die Sendung ersetzen musste.
...aber vllt. kann ich auch nicht richtig suchen.^^
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.586
1.042
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Meine Sicht der Dinge:

Der Kunde bevollmächtigt mit dem Garagenvertrag den Paketdienst für den Empfang der Sendung. Der Paketdienst hat Dir gegenüber den Empfang quittiert (im Tracking vermerkt, dass eine Ablage gemäß Garangenvertrag erfolgt ist).

Damit wurde das Paket an den Empfänger bzw. einen Empfangsbevollmächtigten zugestellt und Du hast Deine Pflicht erfüllt.

Behauptet der Kunde nun, keinen Garagenvertrag mit dem Paketdienst zu haben, kannst Du diesen ja immer noch beim Paketdienst abfordern und Dir vorlegen lassen.

Ansonsten würde ich behaupten, ist es das Problem des Kunden, wenn sein Bevollmächtigter Mist baut oder das Paket zwischendrin geklaut wird und er muss sich im Zweifelsfall an den Empfangsbevollmächtigten halten und wenden.
 

alwi

Gut bekanntes Mitglied
20. Oktober 2015
129
12
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Ich hatte genau diesen Fall aus Kundensicht. Päckchen laut Tracking zugestellt, hatte allerdings kein Päckchen da und auch keine Karte. Zusteller war eine Urlaubsvertretung der Stammzustellerin.

Ende vom Lied war, dass sich Händler auf ebendiesen Ablagevertrag berief und DHL folgte und keinen Ersatz leistete. Fand ich als Kunde sehr schade; insbesondere vom Händler, da es sich nur um ein 13€-Artikel handelte, den er einfach aus Kulanz nochmal neu hätte schicken können anstatt auf irgendwelche Formalien zu pochen.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Sorry, geht's noch? Welche Kulanz erhoffst du dir wenn man als handler eine unterschriebene übernahme hat?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Nur nochmal kurz zusammengefasst:
* Kunde hat dem Versandunternehmen eine Vollmacht [egal ob Einzelvollmacht oder "Garagenvertrag"] erteilt
* Kunde behauptet, Waren nicht erhalten zu haben
* Versandunternehmen legt Vollmacht/Garagenvertrag PLUS Scan vor
Damit hat das Versandunternehmen gemäß der Anordnung des Kunden gehandelt und das Paket ist damit in den Einflussbereich des Kunden gelangt.
Damit ist das Versandunternehmen (z.B. DHL) raus, da es die Sendung gemäß Anordnung des Kunden ordnungsgemäß zugestellt hat.
Und genau dieser Fakt gilt auch im B2C-Handel: Die erfolgreiche Zustellung an den Kunden -oder- an einen von ihm explizit bevollmächtigten Dritten [hier der Versandunternehmer, welcher die Sendung am vereinbarten Ort ablegt/abgibt!] führt zum Gefahrenübergang. Damit fangen aber auch alle Fristen (Widerruf, Gewährleistung) an zu laufen...

Gleiches gilt übrigens auch bei Zustellung an Dritte, wenn diese eine explizite Vollmacht besitzen.
Sollten Dritte (z.B. Nachbarn) die Sendung OHNE explizite Vollmacht annehmen, so haftet der Händler bis zur endgültigen Übergabe an den Kunden und die Fristen fangen erst bei Übergabe an den Kunden an - MIT expliziter Vollmacht hingegen gilt die Sendung bei Übergabe an den Dritten als "in den Einflussbereich des Kunden" gelangt, wodurch alle Fristen zu laufen beginnen und ab wann allein der Kunde für die Waren haftbar ist.
Heißt: Geht die Sendung beim Dritten ohne explizite Vollmacht verloren, ist man als Händler der Gekniffene und muss Ersatz leisten, während ein Verlust beim Dritten mit expliziter Vollmacht dem Empfänger zuzurechnen ist.
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.344
391
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

In dem Fall sind wir als Händler erst einmal dem Kunden gegenüber in der Pflicht und können
uns dann mit DHL auseinander setzten. Das ist schon richtig so, gilt aber nur
für den Fall, dass kein Ablagevertrag vorliegt.
 

alwi

Gut bekanntes Mitglied
20. Oktober 2015
129
12
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Sorry, geht's noch? Welche Kulanz erhoffst du dir wenn man als handler eine unterschriebene übernahme hat?

Genau die beschriebene. Übernahme hin oder her, Paket ist weg. Will ich als Händler nochmal etwas an den Kunden verkaufen, bin ich kulant. Wenn nicht, sehe ich ihn nie wieder. Amazon hat das z.B. begriffen. Der kleinkarierte deutsche Händler jedoch nicht. Der streitet sich wegen jedem Cent.
 

Raumbuchstaben

Gut bekanntes Mitglied
11. März 2012
311
3
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Genau die beschriebene. Übernahme hin oder her, Paket ist weg. Will ich als Händler nochmal etwas an den Kunden verkaufen, bin ich kulant. Wenn nicht, sehe ich ihn nie wieder. Amazon hat das z.B. begriffen. Der kleinkarierte deutsche Händler jedoch nicht. Der streitet sich wegen jedem Cent.

Wenn ich so viel "Gewinn" machen würde wie Amazon, wäre mir das 13€ Teil auch egal.

Aber es gibt hier auch jede menge "kleine".

Die 13€, die ich dem Kunden schenke, muss ich erst mal wieder rein holen.

*Kopfschütteln*
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Wenns eh nur 13 Euro sind dann bestell einfach nochmals. Was machst wenn du in einem Ladengeschäft einen Artikel kaufst und der dir nach der Kasse runterfällt und kaputt ist. Auch auf Kulanz hoffen?
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Das schau ich mir an ob Amazon dir noch mal was schickt wenn eine Übernahmebestätigung vorhanden ist und du dann behauptest kein Paket bekommen zu haben. Und selbst wenn sie das tun ist beim 2x dein konto gesperrt.
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
462
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Genau die beschriebene. Übernahme hin oder her, Paket ist weg. Will ich als Händler nochmal etwas an den Kunden verkaufen, bin ich kulant. Wenn nicht, sehe ich ihn nie wieder. Amazon hat das z.B. begriffen. Der kleinkarierte deutsche Händler jedoch nicht. Der streitet sich wegen jedem Cent.

@alwi:
Ja genau, so kann man Kunden auch erziehen, dass der Schritt in die Kriminalität nur noch ein kleiner ist.
Wir haben schon einiges an Betrügereien seitens der Kunden erlebt. Mit "deiner" Kulanz wird es langfristig noch mehr werden. Ne, da machen wir nicht mit.

Unverschämterweise beschimpfst du uns hier als "kleinkarierte deutsche Händler". Das mag gerne deine Meinung sein, aber damit gehörst du für meinen Geschmack nicht in dieses Forum!
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Ich finde auch das Kulanz Grenzen haben sollte.

Gibt es eine Zustellbestätigung hat der Kunde Pech und kann wenn er möchte gerne rechtliche Schritte einleiten. Ausgenommen davon eBay Kunden, da uns dort die positiven Bewertungen wichtiger sind als der Wert einer durchschnittlichen Bestellung.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt

Ich hatte genau diesen Fall aus Kundensicht. Päckchen laut Tracking zugestellt, hatte allerdings kein Päckchen da und auch keine Karte. Zusteller war eine Urlaubsvertretung der Stammzustellerin.

Ende vom Lied war, dass sich Händler auf ebendiesen Ablagevertrag berief und DHL folgte und keinen Ersatz leistete. Fand ich als Kunde sehr schade; insbesondere vom Händler, da es sich nur um ein 13€-Artikel handelte, den er einfach aus Kulanz nochmal neu hätte schicken können anstatt auf irgendwelche Formalien zu pochen.

Ein Ablagevertrag ist ganz alleine DEIN Ding und somit DEIN Verantwortungsbereich und DEIN Risiko. Aber ganz genau, der Händler ist natürlich Schuld und sowieso absolut böse und unkulant. Es ist wie immer in Deutschland, Schuld sind die anderen, insbesondere die Händler, welche alle ja auch gleich eine Sozialamt-Funktion haben. Typisch kleinkarierter, deutscher Kunde!

Will ich als Händler nochmal etwas an den Kunden verkaufen, bin ich kulant.

Dieser Spruch bringt jeden Händler sofort zum gähnen. Es gibt bei keinem Kunden eine Garantie oder auch nur eine Erwartungshaltung, dass er mehrfach im Shop einkauft oder Stammkunde wird. Von daher links rein, rechts raus...


Der kleinkarierte deutsche Händler jedoch nicht. Der streitet sich wegen jedem Cent.

Der kleinkarierte, deutsche Kunde nicht?
 
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