boaa-group
Sehr aktives Mitglied
AW: Ablagevertrag / Garagenvertrag und Paket angeblich nicht zugestellt
Wenn man es genau betrachtet müsste der Kunde den Händler klagen und eben dann nachweisen, dass DHL die Ware nicht hinterlegt hat.
Wenn ihm das gelingt bekommt der Kunde recht und der Händler muss dann DHL klagen um den Schaden dort ersetzt zu bekommen.
Im Prinzip haftet am Ende also DHL sofern der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass die Ware nicht hinterlegt wurde.
Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag ist durch das Drücken zufälliger Tasten entstanden.
Wenn man es genau betrachtet müsste der Kunde den Händler klagen und eben dann nachweisen, dass DHL die Ware nicht hinterlegt hat.
Wenn ihm das gelingt bekommt der Kunde recht und der Händler muss dann DHL klagen um den Schaden dort ersetzt zu bekommen.
Im Prinzip haftet am Ende also DHL sofern der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass die Ware nicht hinterlegt wurde.
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