Neu Rechnung ändern nicht mehr möglich

Diamant

Aktives Mitglied
26. Juli 2019
14
2
Hallo Zusammen,
mit der neuen Version 1.6.38.1 werden Rechnungen jetzt automatisch festgeschrieben. Das ist ja alles Gut und Schön, aber wir haben bei Amazon etliche Kunden, die im Nachhinein eine Rechnungsänderung anfragen, da Sie ihre Daten nicht korrekt bei Amazon hinterlegt haben. Was mache ich denn jetzt mit denen?
Danke für Eure Unterstützung und einen schönen Tag
 

Marjan1507

Aktives Mitglied
5. Juni 2017
14
3
Du machst eine Rechnungskorrektur… Beziehungsweise ein Storno für die Rechnung mit gleichzeitiger Neuanlage… Das geht ja jetzt… Schau mal bei YouTube, Manuel hatte ein tolles Video dazu gemacht…
viel zu Umständlich , hier hätte sich JTL etwas vernünftigeres einfallen lassen ( zumindest Rechnungsadresse und Email Adresse änderbar) . Für Ebay und Amazon Verkäufer gehört es zur Tagesordnung, die Email bzw. die Rechnungsadresse zu ändern.
 

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
431
63
Bei der Rechnungsadresse setzt JTL ja nur um, was behördlicherseits seit Jahren verlangt wird: Rechnungen dürfen nicht verändert werden. Man braucht einen Stornobeleg und eine neue Rechnungsnummer. Blöd, aber jetzt zumindest in der Wawi weniger umständlich gelöst. Bei der Email-Adresse kapiere ich es aber auch nicht, die könnte man problemlos änderbar machen, weil die ja nicht zur Rechnungsadresse gehört.
 
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ybitl

Aktives Mitglied
9. September 2020
43
9
Wenn Rechnungen Fehler enthalten, dürfen diese in gewissem Umfang ganz offiziell korrigiert werden.
Dazu braucht es keine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer.
Suchmaschine >> "rechnung berichtigen".
Von anderen WaWi kenne ich, daß hier bestimmten Benutzern die Berechtigung zur Rechnungskorrektur gegeben werden kann.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.068
Bei der Rechnungsadresse setzt JTL ja nur um, was behördlicherseits seit Jahren verlangt wird: Rechnungen dürfen nicht verändert werden. Man braucht einen Stornobeleg und eine neue Rechnungsnummer. Blöd, aber jetzt zumindest in der Wawi weniger umständlich gelöst. Bei der Email-Adresse kapiere ich es aber auch nicht, die könnte man problemlos änderbar machen, weil die ja nicht zur Rechnungsadresse gehört.
Änderung der Email Adresse . wäre ein Guter Schritt , würde auch einiges ersparen.

Und wenn die Rechnung per e-Mail versendet wird?

Wenn Rechnungen Fehler enthalten, dürfen diese in gewissem Umfang ganz offiziell korrigiert werden.
Dazu braucht es keine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer.
Suchmaschine >> "rechnung berichtigen".
Von anderen WaWi kenne ich, daß hier bestimmten Benutzern die Berechtigung zur Rechnungskorrektur gegeben werden kann.

Jein, warum den komplizierten unsicheren Weg gehen, wenn es nun den unkomplizierten, sicheren Weg gibt?

Wenn die Rechnung einmal in digitaler Form beim Kunden ist, ist es meiner Meinung nach ganz schwierig, diese rechtskonform zu "korrigieren", weil im Zweifelsfall dann immer das Risiko besteht, dass 2 unterschiedliche "Originale" existieren.

Es wird halt alles protokolliert und dokumentiert und damit dem FA weniger Angriffsfläche bei Prüfungen geboten. Es wird mit ziemlicher Sicherheit meiner Meinung nach auch so sein, dass in Zukunft die Prüfungen immer detaillierter / automatisierter werden und damit alles Manuelle auch eher zu Problemen in einer Prüfung führt.

Die Zeiten, wo man als Unternehmer gewisse Gestaltungsmöglichkeiten hatte, sind weitestgehend vorbei und es wird immer genauer hingeguckt und standardisiert.
 
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baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
431
63
Und wenn die Rechnung per e-Mail versendet wird?
Steht die Mailadresse ja trotzdem nicht unbedingt auf der Rechnung. Wir drucken sie nicht mit drauf. Gehört auch m. W. nicht zu den verpflichtenden Angaben auf der Rechnung. Also hat die Änderung der Adresse auf das vorliegende Dokument, auf das dann evtl. das Finanzamt oder wer auch immer Bezug nimmt, ja keinen Einfluss.
Wenn die Rechnung einmal in digitaler Form beim Kunden ist, ist es meiner Meinung nach ganz schwierig, diese rechtskonform zu "korrigieren", weil im Zweifelsfall dann immer das Risiko besteht, dass 2 unterschiedliche "Originale" existieren.

Es wird halt alles protokolliert und dokumentiert und damit dem FA weniger Angriffsfläche bei Prüfungen geboten. Es wird mit ziemlicher Sicherheit meiner Meinung nach auch so sein, dass in Zukunft die Prüfungen immer detaillierter / automatisierter werden und damit alles Manuelle auch eher zu Problemen in einer Prüfung führt.

Die Zeiten, wo man als Unternehmer gewisse Gestaltungsmöglichkeiten hatte, sind weitestgehend vorbei und es wird immer genauer hingeguckt und standardisiert.
Das war auch mein Eindruck. Ich kannte das auch immer so, wenn irgendetwas nicht stimmt, wird es eben geändert und die Rechnung nochmal rausgeschickt. Aber das ist eben nicht mehr und dann ist die aktuelle Lösung schon sauber und rechtssicher und macht jetzt auch keinen großen Aufwand. Mich nervt halt mehr, dass man keine Sachen ändern kann, die auf der Rechnung normalerweise gar nicht auftauchen. Stücklistenkomponenten kann man ja neuerdings auch ändern - aber nicht, wenn die Rechnung geschrieben wurde.
 
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Marjan1507

Aktives Mitglied
5. Juni 2017
14
3
Und wenn die Rechnung per e-Mail versendet wird?



Jein, warum den komplizierten unsicheren Weg gehen, wenn es nun den unkomplizierten, sicheren Weg gibt?

Wenn die Rechnung einmal in digitaler Form beim Kunden ist, ist es meiner Meinung nach ganz schwierig, diese rechtskonform zu "korrigieren", weil im Zweifelsfall dann immer das Risiko besteht, dass 2 unterschiedliche "Originale" existieren.

Es wird halt alles protokolliert und dokumentiert und damit dem FA weniger Angriffsfläche bei Prüfungen geboten. Es wird mit ziemlicher Sicherheit meiner Meinung nach auch so sein, dass in Zukunft die Prüfungen immer detaillierter / automatisierter werden und damit alles Manuelle auch eher zu Problemen in einer Prüfung führt.

Die Zeiten, wo man als Unternehmer gewisse Gestaltungsmöglichkeiten hatte, sind weitestgehend vorbei und es wird immer genauer hingeguckt und standardisiert.
Und wenn die Rechnung per e-Mail versendet wird?

noch aufwändiger, zumindest kenne ich nur die Vorgehensweise- Rechnung exportieren - speichern - Desktop- Outlook- Anhang - senden( früher war es Copy Paste - Email - starten) oder gibts eine andere Variante per Email zu senden , nicht mehr als drei Klicks bitte.:)
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.068
Steht die Mailadresse ja trotzdem nicht unbedingt auf der Rechnung. Wir drucken sie nicht mit drauf. Gehört auch m. W. nicht zu den verpflichtenden Angaben auf der Rechnung. Also hat die Änderung der Adresse auf das vorliegende Dokument, auf das dann evtl. das Finanzamt oder wer auch immer Bezug nimmt, ja keinen Einfluss.

Häufig ist es leider so, dass es den richtigen und den einfachen Weg gibt. Persönlich wäre ich mir da auch unsicher, aber theoretisch ist das ja der Rechnungsempfänger (die e-Mail-Adresse), wenn ich diese jetzt einfach undokumentiert ändere ist theoretisch der Weg der Rechnung nicht mehr nachvollziehbar.

noch aufwändiger, zumindest kenne ich nur die Vorgehensweise- Rechnung exportieren - speichern - Desktop- Outlook- Anhang - senden( früher war es Copy Paste - Email - starten) oder gibts eine andere Variante per Email zu senden , nicht mehr als drei Klicks bitte.:)

Die Frage war zwar anders gemeint (s.o.), aber von wo möchtest Du die Rechnung denn Mailen? Unter "F6 Verkauf" kannst Du doch einfach den Auftrag markieren und dann auf Ausgabe -> Rechnung -> Mailen oder Du löst das Ganze per Workflow oder automatischer Ausgabe beim Versand aus.
 

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
431
63
Häufig ist es leider so, dass es den richtigen und den einfachen Weg gibt. Persönlich wäre ich mir da auch unsicher, aber theoretisch ist das ja der Rechnungsempfänger (die e-Mail-Adresse), wenn ich diese jetzt einfach undokumentiert ändere ist theoretisch der Weg der Rechnung nicht mehr nachvollziehbar.
Da wir die Mails jahrelang aufheben müssen, sollte das jetzt kein Argument sein. Zumal bei postalischer Zustellung ja auch keine Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, wohin die Rechnung gesendet wurden. Finde ich als Argument jetzt mehr so mäßig überzeugend.
Die Frage war zwar anders gemeint (s.o.), aber von wo möchtest Du die Rechnung denn Mailen? Unter "F6 Verkauf" kannst Du doch einfach den Auftrag markieren und dann auf Ausgabe -> Rechnung -> Mailen oder Du löst das Ganze per Workflow oder automatischer Ausgabe beim Versand aus.
Nur solange die Rechnung nicht festgeschrieben wurde. Danach fange ich an, undokumentierterweise die Rechnung zu speichern und per Hand zu mailen...
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.068
Da wir die Mails jahrelang aufheben müssen, sollte das jetzt kein Argument sein. Zumal bei postalischer Zustellung ja auch keine Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, wohin die Rechnung gesendet wurden. Finde ich als Argument jetzt mehr so mäßig überzeugend.

Möchtest Du unbedingt, dass der Prüfer Dein Mail-Archiv durchwühlt?
Und nein, das besteht bei postalischem Versand nicht, aber die Rechnungsadresse und damit der Rechnungsempfänger ist dokumentiert. Nichts anderes als bei der e-Mail-Adresse, da weißt Du auch nicht, ob hinter heinklabautermann32@....de der tatsächliche Adressat der Rechnung steckt, Du kannst aber belegen, dass die Rechnung an diese Adresse gesendet wurde, die vom Besteller angegeben wurde.

Nur solange die Rechnung nicht festgeschrieben wurde. Danach fange ich an, undokumentierterweise die Rechnung zu speichern und per Hand zu mailen...
Das ist aber ein organisatorisches Problem und widerspricht Deiner 1. Aussage. Wenn Du die Mails und Rechnungen archivierst, brauchst Du sie ja lediglich neu zu versenden / weiterzuleiten. Außerdem ist auch das Mailen von festgeschriebenen Rechnungen möglich.
 

Marjan1507

Aktives Mitglied
5. Juni 2017
14
3
Häufig ist es leider so, dass es den richtigen und den einfachen Weg gibt. Persönlich wäre ich mir da auch unsicher, aber theoretisch ist das ja der Rechnungsempfänger (die e-Mail-Adresse), wenn ich diese jetzt einfach undokumentiert ändere ist theoretisch der Weg der Rechnung nicht mehr nachvollziehbar.



Die Frage war zwar anders gemeint (s.o.), aber von wo möchtest Du die Rechnung denn Mailen? Unter "F6 Verkauf" kannst Du doch einfach den Auftrag markieren und dann auf Ausgabe -> Rechnung -> Mailen oder Du löst das Ganze per Workflow oder automatischer Ausgabe beim Versand aus.
langsam verliere ich den Faden oder wir reden einander vorbei.

Ich versuche es nochmal.

Beispiel: Ebay / Amazon Kunde schreibt nach einem Monat , nach Rechnungserstellung- " bitte senden Sie mir die Rechnung an folgender Adresse ...@.... ( weil die hinterlegte Adresse bei EBay / AMzon , übrigens alle verschlüsselt ,nicht mehr aktiv ist ?

Die Rechnung ist in Wawi bereits festgeschrieben , was wiederum bedeutet , eine Änderung der Email Adresse ist nicht mehr möglich. Ich muss hingehen, Rechnung stornieren - Neu aufstellen, und das nur wegen der Email Adresse. Und das soll nicht umständlich sein?
Normalerweise ,wie Sie geschrieben haben , Rechnung markieren - Ausgabe Email- in diesem Fall ist das nicht möglich , weil die hinterlegte Email Adresse nicht mehr aktiv ist, aus welchen Grund auch immer.

Will ich das aber nicht stornieren, muss ich den Weg gehen, wie bereits baumaschinenteile24 erwähnt hat , Rechnung speichern und manuell per Outlook senden.

Wäre es denn so schwer , diesen Part zu lösen, ?da es behördlich überhaupt kein Einfluss der Email Adresse hat.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.068
Oder Du lässt Dir einfach eine Kopie der Rechnungsmail selber zusenden (sofern Du nicht sowieso ein entsprechendes Mail-Archiv hast, dass alle ausgehenden Mails archiviert) und sendest einfach per Weiterleitung die Mail an die dann vom Kunden gewünschte Mail-Adresse.

Die Rechnungsausgangs-Mails kannst Du dann ja per Regel automatisch alle in einen Ordner sortieren lassen und löscht nach einer gewissen Zeit halt alle Mails, die älter als x Monate sind.

Dann kannst Du die Rechnungen einfach neu versenden.

P.s.: Du solltest Dich aber auch mal mit der Thematik e-Mail-Archivierung und DMS beschäftigen. Aktuell scheinst Du ja nichts zu archivieren, sondern nur mit der Wawi zu arbeiten.
 
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baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
431
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Oder Du lässt Dir einfach eine Kopie der Rechnungsmail selber zusenden (sofern Du nicht sowieso ein entsprechendes Mail-Archiv hast, dass alle ausgehenden Mails archiviert) und sendest einfach per Weiterleitung die Mail an die dann vom Kunden gewünschte Mail-Adresse.
Ist schon richtig, man kann die gespeicherte Rechnungsausgangsmail weiterleiten. Manchmal muss man die liebgewonnenen Gewohnheiten eben ablegen.
 

ybitl

Aktives Mitglied
9. September 2020
43
9
Vielleicht kannst Du JTL einfach austrixen.
Bei den Email-Vorlagen lässt sich die Empfängeradresse benutzerefinieren.
Leg beim Kunden ein neues, eigenes Feld an, wo Du bei Bedarf die neue Email-Adresse rein schreibst.
Hol dann per SQL aus diesem Feld die neue Emailadresse, falls dieses Feld nicht leer ist.
Das ist aber nur so eine Idee, hab in dem Bereich von JTL noch nie was gemacht, also keine Garantie für nichts.
 
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