Hallo
im Interesse der Nachvollziehbarkeit sollten Artikel, die jemals in einem Angebot/Auftrag enthalten sind, unter keinen Umständen aus der Datenbank entfernt werden können. Als Warnhinweis etwa so: "Artikel ist in Vorgängen enthalten und kann nicht gelöscht werden".
Dies muß auch für den Artikelimport von Lieferantenartikeln mit der
Ameise gelten.