Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
Hallo,
was macht Ihr mit Kunden seit dem neuen Widerrufsrecht die das Paket nicht annehmen oder es einfach zurück schicken ohne jede Mitteilung?
Günther
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.727
813
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Angabe von Gründen ist freiwillig und keine Pflicht!

Anders sieht es aus, wenn er schreibt, ich habe aus Versehen falsche Größe bestellt, da überlegen wir ob wir unsere Versandkosten auch erstatten.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Gutschrift (auch für das Hinsendeporto) abzüglich Kosten für die Retoure.

Was soll ich denn auf mein Recht eines ordnungsgemäßen Widerrufs pochen - macht doch nur zusätzliche Arbeit und produziert wieder Kosten. Der Kunde erhält die Gutschrift und meldet sich schon, wenn er die Ware doch noch haben möchten. Hatte ich erst gestern. Kunde hatte die Sendung nicht abgeholt, hat sich nach Erhalt der Gutschrift gemeldet, dass er nicht abholen konnte (trotz Infomail mit Paketnummer, trotz Benachrichtigung). Jetzt muss er neu bestellen, da der erste Vorgang mit der Gutschriftserstellung abgeschlossen war.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Hallo,
in unser AGB's steht
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E -Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Also kein Wiederuf dann eigenlich auch keine Rückzahlung ,oder.
Zumindest die Transportkosten und die Rücksendungskosten würde ich momentan einbehalten.
Günther
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.727
813
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Das Gesetz sieht das aber anders, da liegst du leider falsch, würden wir uns AUCH wünschen, um es etwas schwieriger zu machen.

Widerrufsrecht ? Wikipedia
Neues Verbraucherrecht: Widerruf bedarf weiterhin keiner Begründung - shopbetreiber-blog.de


@Kathi

Na wenn bei uns was zurück kommt, wird Kunde erst mal informiert und gefragt was los ist. Wenn Ware nicht abgeholt wurde, ist das nicht unser Verschulden, Kunde muss dann Versand nochmals bezahlen, da gibts bei uns auch keine Kulanz.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Damit es hinterher kein Kuddelmuddel und evtl. auch Erklärungsbedarf bezüglich der Portokosten gibt, wird der erste Vorgang komplett mit Gutschrift abgeschlossen (Kunden zahlen bei uns grundsätzlich per Vorkasse) und der Kunde muss neu bestellen. Punkt.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Hallo,
irgendwie versehe ich was falsch.
in dem Text steht:
Weiter bedeutet dies, dass die bloße Rücksendung der Ware ohne weitere Erklärungen künftig nicht mehr als Ausübung des Widerrufsrechts ausreichend ist. Daher wird auch das Rückgaberecht, welches Händler heute noch alternativ zum Widerrufsrecht anbieten können, wegfallen.
Die bloße Annahmeverweigerung beim Paketzusteller gilt künftig auch nicht mehr als Ausübung des Widerrufsrechtes.

Kein Widerruf also auch keine Vertragsauflösung also eigentlich keine Rückzahlung oder zumindest nur Rückzahlung der Warenkosten minus meiner Kosten von Kommissionierung und Verpackung.

Wie seht Ihr das?

Günther
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.138
1.055
Berlin
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Wenn der Kunde das Paket in seinem Gewahrsam hatte, also ihm die Ware bereits zugegangen ist und er das Paket dann kommentarlos zurückschickt und dann noch 14 Tage vergehen lässt, ohne seinen Widerruf zu erklären (und damit ist nicht Begründen, warum an widerruft sondern lediglich die Abgabe der Willenserklärung "Ich will widerrufen" gemeint), hat der Kunde sein Recht auf Widerruf streng genommen sogar komplett verwirkt.

Laut Gesetzestext MUSS er eine Widerrufs-Willenserklärung geeignet abgeben. Unterlässt er die innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, ist die Widerrufsfrist abgelaufen.

Das reine Zurückkommen eine Pakets wird laut mir bekannter Rechtsmeinung bisher nicht als qualifizierte Willenserklärung betrachtet, weil die Retoure auch andere Gründe haben können.

Soweit die THEORIE.
In der Praxis fragen wir zumindest aktiv beim Kunden nach, ob ein kommentarlos zurück gekommenes Paket ein Widerruf sein soll und lassen es nicht 14 Tage liegen um dann den Widerruf zu verweigern.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Hallo,
und was ist mit Amazone?
Haben mehrere Paket zurück bekommen weil nicht abgeholt.
Günther
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Ich habe einen eigenen, für den Kunden komfortablen Lieferschein/Rücksendeschein im Paket liegen, auf welchem alle gelieferten Artikel aufgelistet sind, dahinter jeweils eine Checkbox und eine Zeile für die Menge. Über der Artikelliste steht groß "Hiermit widerrufe ich folgende Positionen meiner Bestellung:", unterhalb nur ein paar Zeilen für für freiwillige Angaben ala Rücksendegrund/Falschlieferung/Lob/Kritik und noch ein Text mit Erklärungen zur Rückzahlung, dann Datum/Unterschrift. Alles im Formulardesigner über Lieferschein automatisch zu jeder Bestellung generiert.
Das gesetzliche Musterformular ist zwar bei mir im Shop zu finden (hängt ja am Widerrifsrecht), im Paket liegt jedoch nur das Widerrufsrecht ohne Musterformular, dieses ist ja auch nicht zwingend vorgeschrieben.

Das heißt, die meisten Kunden füllen also meinen Rücksendeschein aus, damit ist der Widerruf erklärt, dann achte ich nur darauf, ob das Paket innerhalb der Widerrufsfrist abgeschickt wurde.

Manche Kunden sind zu faul, jegliches Schriftstück auszufüllen, also den Widerruf zu erklären, dann schaue ich ebenfalls, ob das Paket innerhalb der Widerrufsfrist abgeschickt wurde und erstatte auch ganz normal ggf. Hinsendekosten und den Warenwert.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Genau. Sicherlich haben die Kunden jetzt die Verpflichtung, explizit den Widerruf zu erklären - aber ich poche da nicht drauf. Wäre nur wieder zusätzliche Arbeit. Gutschrift und fertisch.

Wie verhält es sich aber bei UNFREI zurückgeschickten Paketen, bei denen ich KEINEN WIDERRUF erhalten habe? Hatte heute wieder den Fall. Hab's angenommen - aber theoretisch könnte ich doch die Annahme von unfreien Sendungen verweigern, nachdem die Kunden ja die Retoure zu bezahlen haben und mir hier kein Widerruf vorliegt. Oder nicht?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Genau. Sicherlich haben die Kunden jetzt die Verpflichtung, explizit den Widerruf zu erklären - aber ich poche da nicht drauf. Wäre nur wieder zusätzliche Arbeit. Gutschrift und fertisch.

Wie verhält es sich aber bei UNFREI zurückgeschickten Paketen, bei denen ich KEINEN WIDERRUF erhalten habe? Hatte heute wieder den Fall. Hab's angenommen - aber theoretisch könnte ich doch die Annahme von unfreien Sendungen verweigern, nachdem die Kunden ja die Retoure zu bezahlen haben und mir hier kein Widerruf vorliegt. Oder nicht?

Sehe ich auch so. Auch bei unfreien Paketen mit Widerruf, der Kunde (sofern vom Shop vorgesehen), hat ja die Rücksendekosten zu tragen, somit muss der Händler nicht mehr in Vorleistung gehen, also die Unfreikosten zahlen. Und auch wenn ich mich jetzt auf dünnes Eis begebe, ich habe auch vorher nie unfreie Pakete angenommen. Seit ich ein Retourenportal hatte und entsprechende Informationen zu unfreien Rücksendungen auf einen rotorangenen Hinweiszettel mit im Paket, gab es jedoch keinerlei unfreie Rücksendungen mehr. Ich hatte geschrieben, dass der Kunde zwar unfrei zurücksenden darf, dann aber auf die Kosten und andere Umstände hingewiesen.

Das hat sich seit dem 13.06.2014 ja aber zum Glück komplett erledigt :).
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.727
813
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

ACHTUNG!

Ich habe dazu mal gelesen, dass der Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er NICHT unfreie Sendungen annimmt!
Dazu gab es 2010 auch schon Urteile, wäre daher vorsichtig. 4-stellige Abmahnung droht sogar, wenn man diese Klausel mit in die AGB aufnimmt.

Man muss also wohl als Händler bluten, NUR würde ich diese Kosten dem Käufer in Rechnung stellen, WEIL er NICHT den üblichen günstigen Postversand gewählt hat, noch nachgefragt hat.

Ich glaube auch kaum, dass sich das durch die Neuerung im Juni geändert hat.


Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen. Die Annahme unfreier Pakete darf in diesem Fall nicht verweigert werden. Entsprechende AGB-Regelungen sind ebenfalls nicht zulässig!


Wäre aber klasse, wenn das mal jemand wasserdicht prüfen lassen würde, weil das würde sicherlich jeden Interessieren.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

ACHTUNG!

Ich habe dazu mal gelesen, dass der Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er NICHT unfreie Sendungen annimmt!
Dazu gab es 2010 auch schon Urteile, wäre daher vorsichtig. 4-stellige Abmahnung droht sogar, wenn man diese Klausel mit in die AGB aufnimmt.

Man muss also wohl als Händler bluten, NUR würde ich diese Kosten dem Käufer in Rechnung stellen, WEIL er NICHT den üblichen günstigen Postversand gewählt hat, noch nachgefragt hat.

Ich glaube auch kaum, dass sich das durch die Neuerung im Juni geändert hat.

Wäre aber klasse, wenn das mal jemand wasserdicht prüfen lassen würde, weil das würde sicherlich jeden Interessieren.

Das Urteil ist von 2010, hat also eine völlig abweichende Rechtsgrundlage. Wie es nach der neuen VRRL aussieht, damit werden sich wohl wieder erst die Gerichte befassen müssen. Und da in keinem Gesetz explizit steht, das man unfreie Sendungen annehmen muss, muss man dies meines Erachtens auch nicht.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.727
813
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Habe ich ja darum erwähnt ... da du aber als Händler meistens Pflichten hast, wird das auch trotz neuer VRRL wohl so ausfallen.

Einen kleinen Hinweis habe ich gefunden, der evtl. Hoffnung schöpft:

Ob der Händler seit dem 13.06.2014 weiterhin verpflichtet ist, unfreie Rücksendungen anzunehmen, wird neu zu klären sein. In diesem Fall müsste der Händler in vielen Fällen zunächst nicht nur das reguläre Porto, sondern möglicherweise auch noch zusätzliches Strafporto an den Zusteller zahlen. Nun würde also der Kunde den Händler mit einer Vorleistungspflicht belasten, die das Gesetz nicht kennt.

So gesehen spricht manches dafür, dass die bislang unzulässige Klausel “Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” nun zulässig sein könnte.


Ich werde dennoch vorerst nichts riskieren, die Kosten in Rechnung stellen.

P.S. wollte jetzt nichts groß lostreten und nur warnen, viele wussten davon vorher nur nichts, dass eine Annahmepflicht bestand, daher bleibt abzuwarten was nun mit VRRL los ist
 
Zuletzt bearbeitet:

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Warum? Mir liegt doch kein Widerruf des Kunden, der unfrei zurücksendet, vor.
Bisher war es ja noch ok, weil der Kunde durch die einfache Rücksendung der Ware seinen Widerruf ausgesprochen hat. Dass ich dann die unfreien Rücksendungen annehmen musste, ist logisch. Aber jetzt ist die Situation ja eine ganz andere. Der Kunde muss auf jeden Fall die Rücksendekosten selber tragen UND lt. Gesetz seinen Widerruf aussprechen. Nur zurück senden gilt nicht mehr als Widerruf (auch wenn wir es jetzt so handhaben). Also nenne mir doch bitte mal den Grund, warum ich als Händler jetzt (immer noch) der Doofe bin und unfreie RS annehmen muss?
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.068
93
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Unabhängig von den Extrakosten bei unfreier Rücksendung, die Widerrufserklärung könnte doch im Paket liegen. Es wird doch meines Wissens nicht verlangt, dass man den Widerruf explizit vor Rücksendung erklärt, oder?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

wir auch, ich hoffe es kommt bei einer Prüfung durch das Finanzamt nicht ein Prüfer auf die lustige Idee "wird nicht anerkannt ohne gültigen Widerruf"

Ich glaube kaum... Viele Prüfer kennen sich kaum mit anderen rechtlichen Gegebenheiten ausserhalb der Steuerthematik aus. Vielen Prüfern war sogar jahrelang Paypal gänzlich unbekannt.

Und ansonsten kann sich das Finanzamt ja gern mit dem Kunden auseinandersetzen, welcher zurückgesendet hat. Ich meine, kein Händler nimmt ja freiwillig und gern zurückgesendete Ware zurück und zahlt Gelder zurück, ist ja ein notwendiges Muss im Onlinehandel.
 
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