Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

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  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

...finde ich vollkommen korrekt!
erst heute wieder bei ebay, schnäppchen gemacht vom gewerblichen verkäufer. per paypal gezahlt, geld kam zurück - vermerk "die ware ist nicht lieferbar". auf meinen rückruf war der herr sogar noch der meinung "wir haben keinen vertrag" seine einzige verpflichtung sei mir mein geld zurückzuzahlen! wenn überhaupt hätten wir erst einen vertrag, nachdem ich die ware erhalten hätte???
und solche gibt es wirklich wie sand am meer!!!
was wirklich seine pflichten sind, wird er demnächst wahrscheinlich recht teuer in erfahrung bringen.
 

B.N.C

Sehr aktives Mitglied
20. März 2012
739
30
Brandenburg
AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

@helminec

Es ist zwar ärgerlich wenn sowas wie bei Dir vorkommt. Aber das kann jedem passieren, das mal ein Artikel verkauft wird und man den nicht mehr liefern kann. Egal, vielleicht weil das System einen Fehler gemacht hat oder der Lagermitarbeiter beim packen geschlafen hat oder oder oder. Wenn dann die Kunden jetzt gleich zum Anwalt rennen, na dann gute Nacht!
Bei dem Beispiel von Heise handelt es sich natürlich um einen sehr großen Posten der komplett verschwunden ist bzw. nicht mehr lieferbar war. Das sollte man als Verkäufer auch im Auge haben. Aber bei einem einzelnen Artikel, kann immer mal ein Fehler passieren!
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

Das ist typ. Deutschland - aber wenn wie damals ein Otto Ware falsch auspreist und Kunden auf Lieferung pochen, da sagten Gerichte genau das gegenteil und die mussten nicht zu dem Preis liefern. ich habe aber im Kopf, das es heisst, der Verkäufer macht "nur ein Angebot" dem Kunden gegenüber, die Ware kaufen zu können. Wenn der Kunde die Ware haben will, muss der Verkäufer den Vertrag schließen, was er nicht muss. So war bis dato mein Kenntnissstand .. (daher auch bei automatischen Bestätigungen die Zeile, automatische Bestätigung über Eingang blabla, dies stellt noch kein rechtsverbindlichen Vertrag dar .. blablubb.. Die Annahme des Kaufs wird durch eine manuelle Lieferbestätigung, spätestens aber nach Erhalt der Ware).
Es weiß jetzt halt keiner, wie hat der Verkäufer aus dem Urteil seine Ware angepriesen, war seine Bestätigung schon bindend?!?
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

@modus15
Er hatte es bei Ebay angeboten und da wird es bei Höchstgebot oder Sofortkauf ein Kaufvertrag !
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen

...so ist es.
und nicht jeder rennt deshalb zum anwalt oder zu gericht - genau - und deshalb tummeln sich genug bei z.b. ebay die so etwas mit planung machen. die billigste einstellmethode wählen, dann durch pusher den preis anpassen und wenn der schläft ist die ware eben nicht mehr da. ich spreche auch nicht von versehen, sondern von methode. klar kann es passieren (ich bin seit 30 jahren selbständig und mir ist es noch nie passiert) aber bei sachen die geld kosten, wüsste ich schon ob ich liefern kann.
und in dem genannten beispiel bin ich auch sicher, dass mehrere 10.000 hosen nicht mal eben in einem kleinen karton lagern, die hat man oder nicht, alles andere ist quatsch.
 

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