Warum sind manche Kunden nur so dumm...

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Naja, ist doch nicht so tragisch.
Ziehst die 12 Euro vom Erstattungswert ab und gut ist.
Da Sie die Rücksendekosten zu tragen hat (< 40Euro) - bekommt Sie halt nur 17 statt 29 Euro zurück.

Das ist ja gut und schön, nur herrscht bei mir kein Barverkehr, somit müsste ich hier immer Kohle für unfreie Rücksendungen liegen haben, das sehe ich nicht ein.

Alternativ könnte man den Zusteller bitten, das Paket auf der Filiale zu Lagern, ich hole es dort ab und zahle mit Karte. Dies wäre jedoch ein extra Weg, den ich meiner Meinung nach auch extra in Rechnung stellen müsste/könnte.

Dumm ist sowas wenn der Warenwert noch unterhalb von 12Euro liegt

Genau, kommt vielleicht nen 5€ Artikel zurück (was durchaus vorkommt, warum habe ich nie verstanden), dann hast Du nämlich nen Problem und den feinen Herrn Gesetzgeber interessiert das nicht...

Zudem bedeuten unfreie Rücksendungen ja nicht nur das Strafporto, sondern auch folgende zusätzliche Umstände:

- ich kann vor Annahme und Zahlung der 12€ nicht überprüfen, von wem das Paket ist und ob es sich um eine berechtigte Rücksendung handelt

- ich kann vor Annahme und Zahlung der 12€ nicht überprüfen, was sich im Paket befindet, es könnte beispielsweise ein Packen Altpapier enthalten sein und ein Kunde behauptet, er hätte Ware zurückgeschickt (ist z.B. in der Elektronikbranche Gang und Gäbe), der Händler ist jedoch immer in der Nachweispflicht

- ich kann nicht wissen, ob es sich vielleicht nur um einen UMTAUSCH handelt, in diesem Falle trägt der Kunde immer das Rückporto, da der Händler ja auch nochmal erneute Hinsendekosten hat

Normalerweise müsste man die Post/DHL für die unfreie Rücksendemöglichkeit verklagen. Ich stelle mir gerade vor, Kunde ruft per R-Gespräch an und Händler wäre verpflichtet, dieses anzunehmen. Ist irgendwie ähnlich...
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Alternativ könnte man den Zusteller bitten, das Paket auf der Filiale zu Lagern, ich hole es dort ab und zahle mit Karte. Dies wäre jedoch ein extra Weg, den ich meiner Meinung nach auch extra in Rechnung stellen müsste/könnte.

Wir würden nie zur Post laufen. Bei uns weis der Fahrer bei unfrei das er es am 1. Tag gar nicht abliefert. Es wird im Lager nur Name des Absenders geprüft und er nimmt es wieder mit.
Wir prüfen dann den Kunden Vorgang. Ist es unberichtigt, hat der Kunde die wahl ob wir es annehmen und er die 12 Euro trägt oder wir es nicht annehmen und es zu ihm zurückgeht.
Ist es berechtigt, teilen wir mit das wir annehmen und das Strafporto aufgrund der Schadenminderungspflicht in Rechnung stellen bzw. vom Gutschriftsbetrag abziehen. Die Rücksendekosten von 6,90 übernehmen wir dabei natürlich.


Der DHL Fahrer bringt es solange wieder mit, bis wir entschieden haben ob es angenommen wird oder nicht.

Klappt ohne Probleme, zumindest bisher. (klar, vom Aufwand sprechen wir nicht, aber blind oder pauschal nehmen wir gar nichts an)
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Wir würden nie zur Post laufen. Bei uns weis der Fahrer bei unfrei das er es am 1. Tag gar nicht abliefert. Es wird im Lager nur Name des Absenders geprüft und er nimmt es wieder mit.
Wir prüfen dann den Kunden Vorgang. Ist es unberichtigt, hat der Kunde die wahl ob wir es annehmen und er die 12 Euro trägt oder wir es nicht annehmen und es zu ihm zurückgeht.
Ist es berechtigt, teilen wir mit das wir annehmen und das Strafporto aufgrund der Schadenminderungspflicht in Rechnung stellen bzw. vom Gutschriftsbetrag abziehen. Die Rücksendekosten von 6,90 übernehmen wir dabei natürlich.


Der DHL Fahrer bringt es solange wieder mit, bis wir entschieden haben ob es angenommen wird oder nicht.

Klappt ohne Probleme, zumindest bisher. (klar, vom Aufwand sprechen wir nicht, aber blind oder pauschal nehmen wir gar nichts an)

Das hört sich sehr gut an :).
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Hallo,

Ist es berechtigt, teilen wir mit das wir annehmen und das Strafporto aufgrund der Schadenminderungspflicht in Rechnung stellen bzw. vom Gutschriftsbetrag abziehen.

Sehe ich das richtig.

Bei Sendungen mit mehr als 40€ Warenwert darf der Kunde so zurücksenden wie er will.
Bei unfreien Sendungen stellt Ihr dem Kunden das Strafporto in Rechnung?

Ob das lange gut geht?

Gruss, Frank
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Bei Sendungen mit mehr als 40€ Warenwert darf der Kunde so zurücksenden wie er will.
Bei unfreien Sendungen stellt Ihr dem Kunden das Strafporto in Rechnung?

Ob das lange gut geht?

wieso sollte das nicht lange gut gehen? Wir sind verpflichtet, unfreie Sendungen bei berechtigten Gründen anzunehmen. Genauso ist der Kunde zur Schadensminderung verpflichtet (z.b. durch abholen lassen)
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

So siehts aus. Ansonsten könnte der Kunde ja Beispielsweise ein Paket über Nepal an den Händler zurückschichen oder per Spedition, was natürlich um einiges teurer wäre als der Standard-Paketversand.

Ganz genau, oder z.b. per Express einschicken weil er schnell eine Gutschrift haben will.
Alles schon gehabt...
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Na ja...

Nepal Spedition oder per Express sind dann doch ganz andere Sachen als Unfrei senden.

Ich bin mir recht sicher, dass ein Kunde der in diesem Fall klagen würde wahrscheinlich Recht bekommt. (Kunde sendet unfrei und du ziehst ihm das ab)

Wo genau steht denn das mit der "Schadensminderung".

Gruss, Frank
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Na ja...

Nepal Spedition oder per Express sind dann doch ganz andere Sachen als Unfrei senden.

Ich bin mir recht sicher, dass ein Kunde der in diesem Fall klagen würde wahrscheinlich Recht bekommt. (Kunde sendet unfrei und du ziehst ihm das ab)

Wo genau steht denn das mit der "Schadensminderung".

Gruss, Frank

Die 12€ setzen sich aus 6,90€ Standardpaketversand und 5,10€ Strafporto zusammen. Die Kosten sind hierbei so hoch, da die Post/DHL um die Gefahr weiß, das eine unfreie Sendung nicht angenommen wird und diese evtl. zum Absender zurücktransportiert werden muss. Die 5,10€ Strafporto kannst Du vom Erstattungsbetrag abziegen, ohne wenn und aber...
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Genau, hier gehts nicht darum 12 Euro abzuziehen sondern das Strafporto.

Und ich bin mir recht sicher das ein Kunde nicht recht bekommen würde. Wir haben das von nicht nur einem Anwalt absegnen lassen. Soll ruhig einer klagen, damit haben wir keine Schmerzen.
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Hmm, ich händel das so: Ich berechne dem Kunden für den Hinversand 5,45. Da hat er schon mal einen Anhaltspunkt, was eine DHL-Sendung wirklich kostet. DHL Paket 6,90 oder 5,90 Packstation müssen Ihm da eigentlich schon als Mondpreis vorkommen.

Wenn er also trotzdem meint, dass er ohne Ankündigung unfrei zurücksenden muss (die Kosten von 12 Eur stehen ja auch schon auf dem DHL-Label), ziehe ich ihm von der Gutschrift 6 Eur ab: 12 - 5,45 - 0,55 ( Briefporto für die Zusendung des Retourenaufklebers).

So sehe ich das mit der Schadensminderungspflicht. Am liebsten würde ich soweit gehen, und die 5,45 durch meine tatsächlichen Kosten - kleiner 4 Eur - ersetzen...



Die 12€ setzen sich aus 6,90€ Standardpaketversand und 5,10€ Strafporto zusammen. Die Kosten sind hierbei so hoch, da die Post/DHL um die Gefahr weiß, das eine unfreie Sendung nicht angenommen wird und diese evtl. zum Absender zurücktransportiert werden muss. Die 5,10€ Strafporto kannst Du vom Erstattungsbetrag abziegen, ohne wenn und aber...
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Früher war es üblich das man Pakete beim Nachbarn abgegeben hat,

Die Nachbarschaftszustellung kommt übrigens nicht von ungefähr, für jede augelieferte Sendung erhält der Zusteller eine Provision, für alle Sendungen, die er wieder mit ins Depot nimmt, keine. Zumindest bei DHL ist es so, deshalb sind die Zusteller schon aus Eigeninteresse bemüht, die Sendungen (irgendwo) zuzustellen.
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Ihr handelt beide rechtswidrig, da gibt es schon Vergleichsurteile. Wenn Ihr an den falschen Kunden geratet und der euch verklagen, werdet Ihr vor Gericht verlieren.
Leider darf der Kunde Unfrei zurücksenden, wegen dem Wiederufsrecht gibt es auch kein unberechtigte Rücksendung.

Klar darf er unfrei zurücksenden, nur das eben die Extrakosten in Rechnung gestellt werden. Das ist keineswegs rechtswidrig. Im übrigen gibt es unberechtigte Rücksendungen, wenn z.B. die Widerrugsfrist abgelaufen ist. Und rechtswidrig hin oder her, man muss nicht alles schlucken, was einem vorgesetzt wird... Ist schon schlimm genug, das man gleich als Schwerverbrecher abgestempelt wird, wenn man dem Verbraucher nur ein Haar krümmt oder ein falsches Wort im Shop hat...

Das schlimmste ist jedoch, das der Verbraucher vom Gesetzgeber direkt dazu angehalten wird, unfrei zurückzusenden:

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Wenn man das tut muß man nur wissen das man da was berechnet das man eigentlich nicht darf.

Natürlich darf man die Kosten in Rechnung stellen. Schadensminderungspflicht des Kunden.

...Erstattet werden müssen die „regelmäßig“ anfallenden Kosten...

...ist das übliche Porto der Post als „regelmäßig“ anfallender Kostenbetrag anzusehen. Lediglich erhöhte Kosten durch Einschaltung von Unternehmen mit nicht marktüblich hohen Versandkosten müssen nicht erstattet werden...
Quelle: Erstattung der Rücksendekosten bei Widerruf Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Somit liegen die Kosten für eine unfreie Rücksendung über den regelmäßigen Kostenbetrag für den Paketversand und können dadurch in Rechnung gestellt werden. Keine Rechtsberatung!
 

Kiracat

Gut bekanntes Mitglied
22. Februar 2008
310
0
Werne
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Unterschiede zwischen Online- und stationärem Handel

Der Generalanwalt stellt zur weiteren Begründung noch einmal die Unterschiede zwischen Fernabsatz und klassischem Kaufvertrag im Ladengeschäft heraus:
"Beim „klassischen“ Kaufvertrag hat der Verbraucher a) die Möglichkeit, den Kaufgegenstand zu prüfen, b) entscheidet sich sofort für oder gegen einen Vertragsabschluss und c) kann im Fall des Vertragsabschlusses frei zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten wählen: Er kann entweder selbst die gekaufte Ware mitnehmen und auf diese Weise die Lieferkosten vermeiden oder ein Unternehmen seiner Wahl mit der Lieferung beauftragen und hierbei die Kosten optimieren.
Bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz hingegen entscheidet a) der Lieferer über die Lieferbedingungen und -modalitäten, b) steht der Vertrag unter einem Widerrufsvorbehalt und c) entscheidet der Verbraucher über die Art der Rücksendung der Ware."
Dass die Lieferkosten vom Lieferer zu tragen sind, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, erkläre sich außerdem aus wirtschaftlichen Gründen. Für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz brauche der Lieferer nämlich im Normalfall kein Ladengeschäft oder keinen Geschäftsraum und spare folglich die damit verbundenen Ausgaben, so der Generalanwalt.
Auf diese Weise werd die finanzielle Belastung des Lieferers durch die Auferlegung der Lieferkosten im Fall des Widerrufs – der im Übrigen nicht alle Vertragsabschlüsse betrifft – durch die Einsparungen wettgemacht, die er erziele, weil er keine Ausgaben für die Führung eines Ladengeschäfts habe.
Dass der Onlinehändler im Gegenzug auch sehr viel günstigere Preise als der stationäre Handel bietet und wegen eines transparenten Wettbewerbs auch bieten muss, erwähnt der Generalanwalt nicht.​






Sehr lustig :eek:


also meine Laden/Büroräume bekomme ich auch nicht für umsonst. Heizen muss auch, und sonstige Kosten fallen auch an.


Merkwürdig, der Kunde vermeidet zwar Lieferkosten, muss aber für gewöhnlich zum Geschäft fahren ( ggf. Spritkosten , Parkgebühren ) vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen.
Und wenn ihm doch was nicht gefällt, muss er wieder zum Geschäft zurück, hat trotzdem Kosten. Regt sich keiner auf.
Irgendwie verkehrte Welt.


Ich für meinen Teil kaufe sehr gern online ein, denn jegliche Versandkosten sind für mich preiswerter, als wenn ich selbst zum Laden muss.

 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Hast du dir mal das Datum angesehen auf das deine Aussage beruht?

Jo, war halt der erste Beitrag, den ich auf die Schnelle gefunden habe.

Natürlich muß man Wiederufsrecht und Rücksendungen danach unterscheiden, danach ist es ja Kulanz des Händlers, da darf man berechnen was man will/mit dem Kunden ausgemacht hat. Wären des Wiederufsrechtes darf man aber keine Kosten bei unfreiem zurücksenden berechnen.
OLG Hamburg: "Keine unfreie Ware"-Klausel bei Online-Widerrufsbelehrung rechtswidrig - Kanzlei Dr. Bahr
Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 5 W 15/07

In diesem Beiträgen geht es nur um das generelle Verbot unfreier Rücksendungen durch den Händler, nicht darum, ob man die Strafportokosten in Rechnung darf oder nicht.



Ist bekannt und hat auch nichts mit der Sache zu tun...


Auch der Verbraucher ist unmittelbar durch die von ihm abgeforderte Vorleistung nicht unerheblich finanziell belastet.
Das ist ja wohl der Oberwitz. Wegen 6,90€ bzw. 3,90€. Fett Ware für 500€ bestellen und zurückschicken, aber dann durch das Rückporto erheblich belastet sein. Lächerlich!


1. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
Mörder und Kinderschänder kommen fast auf Bewährung frei, vor allem wenn Alkohol im Spiel war. Ein falsches Wort im Onlineshop und Du landest im Ruin bzw. im Knast. Dieses System ist keinen Deut besser als das oftmals angeprangerte DDR-System.
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Sehr lustig :eek:


also meine Laden/Büroräume bekomme ich auch nicht für umsonst. Heizen muss auch, und sonstige Kosten fallen auch an.


Merkwürdig, der Kunde vermeidet zwar Lieferkosten, muss aber für gewöhnlich zum Geschäft fahren ( ggf. Spritkosten , Parkgebühren ) vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen.
Und wenn ihm doch was nicht gefällt, muss er wieder zum Geschäft zurück, hat trotzdem Kosten. Regt sich keiner auf.
Irgendwie verkehrte Welt.


Ich für meinen Teil kaufe sehr gern online ein, denn jegliche Versandkosten sind für mich preiswerter, als wenn ich selbst zum Laden muss.

[/indent]

Hehe, da fahren wir genau die gleiche Meinung:

EuGH-Generalanwalt: Keine ?Hinsendekosten? für Verbraucher bei Widerruf » Von Dr. Carsten Föhlisch » shopbetreiber-blog.de

Lies mal meinen Kommentar :).
 

D********t

Guest
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

das schöne im Paket liegt das Porto für die erneute Sendung in Bar bei.
:)

Das verlange ich garnicht, ich bin froh, wenn eine Sendung nur zum Umtausch zurückkommt, dabei trägt der Kunde das Rückporto, da ich ja auch nochmal erneutes Hinporto habe, so ist es für bei Seiten fair. Ich hatte es bisher 1x, das der Rücksendung Porto beigelegt war, da freut man sich und glaubt doch noch an das Gute im Kunden :).
 

Bonca

Aktives Mitglied
29. März 2010
2
0
AW: Warum sind manche Kunden nur so dumm...

Ich hab inzwischen auch nur noch den Online- Shop.
Und bei mir zahlt inzwischen keiner mehr auf Rechnung. Zuviele schlechte Erfahrungen...
Heute hat zwar ein Kunde gemeckert, dass er nur bestellt, wenn er auf Rechnung zahlen darf, aber ich bin hart geblieben. Ok, er hat dann seinen Auftrag zurück gezogen, aber das war mir lieber, als wenn hinterher wieder das Geld fehlt...
 
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