Andreas Grambow
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich rechtlich aus,
1. wenn ein Kunde einem Onlinehändler die Ware innerhalb der Frist die Ware zurückschickt, muss er desem nur den Warenwert, oder auch die Versandkosten zurückerstatten?
2. Kann der Onlinehändler festlegen, das die Rücksendung Frei Haus erfolgt, wenn er diese Kosten übernimmt?
Danke im Voraus
wie sieht es eigentlich rechtlich aus,
1. wenn ein Kunde einem Onlinehändler die Ware innerhalb der Frist die Ware zurückschickt, muss er desem nur den Warenwert, oder auch die Versandkosten zurückerstatten?
2. Kann der Onlinehändler festlegen, das die Rücksendung Frei Haus erfolgt, wenn er diese Kosten übernimmt?
Danke im Voraus