Ich habe mit dem Plugin auch noch so meine Probleme.
Laut JTL soll man Warnhinweise einfach als Bild beim Artikel einfügen oder Mediendateien hochladen. Das bedeutet aber, man muss konkret nach den Infos suchen oder die sind unten hinter Links versteckt. Klar ist das so einfacher, aber laut Rechtskanzlei ist das auch nicht ausreichend.
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-...ndler-informationspflichten.html#abschnitt_84
Wenn das mit dem Shop schon nicht umgesetzt wird, mache ich mir was die Marktplätze angeht schon ein bisschen Sorgen ehrlich gesagt.
Meiner Meinung gibt es keine praktikable Lösung rechtsicher auf Marktplätzen anzubieten. Außer du öffnest jeden einzelnen Artikel, bspl. bei Amazon und pflegst alles händisch.
Wir bezahlen viel Geld für die Marktplatzanbindungen und das ist im Grunde meine Hauptkritik. Das diese Änderungen kommen steht nicht erst seit gestern fest. Da kann man doch
erwarten, dass zumindest Rechtssicherheit gegeben ist.
Abolut richtig.. Genau mein Reden. Wir arbeiten zwar mit einem Servicedienstleister zusammen (Lemon Monkey Networt) Die versuchen das Ganze passend zu stricken, aber der
Aufwand der da dahinter Steckt ist absolut enorm. Von JTL Seite zu verlangen, dass man jedes Sicherheitsdatenblatt Screenshottet und als Artikelbild anhängt, kann nicht Ihr ernst sein.
Das sind in unserem Fall 1000ende SDBL´s. Die Pflege dieses Bereichs ist sowieso schon der absolute abf--k aber so ist das gelinde gesagt nahezu unmöglich und noch dazu wieder
eine nicht rechtssichere Lösung.
Das kann man so nicht stehen lassen, da es schlicht und ergreifend nicht rechtssicher ist...
Hm, das grundlegende Problem ist doch, dass es keine Rechtssicherheit gibt, alle am rotieren sind und keiner weiß, wie lange eine "Lösung" eigentlich Bestand hat. Rechtssicherheit gibt es bei neuen Gesetzen ja sowieso nicht, weil es keine (höchstrichterlichen) Urteile gibt und man ja auch hier schon eine gewisse Interpretationsvielfalt gibt.
Das Problem ist doch:
Gesetzgeber macht Gesetz <-> Juristen und Fachleute interpretieren das unterschiedlich <-> Händler versuchen es umzusetzen <-> Marktplätze versuchen es umzusetzen <-> JTL versucht es umzusetzen
Danach kommt dann die Rechtsprechung oder anderes Feedback und die Kette geht wieder von vorne los.
Man kann es immer nur so gut machen, wie es halt möglich ist. Im Zweifelsfall wird es einem aber vermutlich keiner negativ auslegen, wenn man die Daten einmal als Bild hinterlegt hat (man hat sich zumindest bemüht, es umzusetzen) und gleichzeitig noch einmal in der Produktbeschreibung beschreibt. Auch ist ein verlinktes Sicherheits-Datenblatt vermutlich besser, als gar keins.
Persönlich habe ich mir vorgenommen, entsprechende Fragestellungen zur Umsetzung dann immer an das verantwortliche Ministerium, örtliche Abgeordnete und die zuständigen Behörden zu stellen. Dann sollen die mir doch Ihre neuen Gesetze und wie ich sie umsetzen soll erklären. In der Regel steht ja in der Folgenabschätzung, dass dies nur einen geringen Aufwand bedeutet.
Wir haben keine Produkte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen. Mir ist es nur wichtig, dass der EU Verordnung mit Angabe der Ansprechpartner genüge getan wird und dass möglichst ohne Aufwand. Wie sinnvoll das generell ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn ich Produkte hätte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen, hätte ich bei jedem dieser Produkte Attribute dafür angelegt. Auch ein Attribut, welches das GHS Zeichen enthält. Wenn die Attribute vorhanden sind, fehlt nur das Mapping auf die Kategoriefelder der Marktplätze. bei eBay habe ich gesehen, dass es da schon was gibt. Bei den anderen fehlt das noch und hier sollte JTL schleunigst die entsprechenden Felder unter Plattformen->WeitereMarktplätze->Kategoriefelder bereit stellen. Ich fürchte das es bei otto, Kaufland usw. die Felder geben wird, bei Amazon mit dem alten Lister eher nicht, sprich bei Amazon wird man das im SC erledigen müssen 🙁 oder auf den Lister 2.0 warten....
Für mich persönlich habe ich beschlossen, das Ganze (GPSR) nicht überzuinterpretieren. Der Hintergrund ist doch, dass der "vernünftige Menschenverstand" hier in ein Gesetz gegossen wird, weil es halt ganz viele gibt, die sich an die grundlegenden Regeln nicht halten können oder wollen.
Wir geben rein vorsorglich bei (fast) allen unseren Produkten zunächst einmal uns selber als "Verantwortlichen" an, damit hat der Kunde dann einen Ansprechpartner. Von Herstellern / Lieferanten (innerhalb der EU) lassen wir uns zusichern, dass wir deren Artikel auch unter Eigenmarke verkaufen dürfen und welche Pflichten sie erfüllen bzw. (zu erfüllen haben). Wenn dann auf dem Artikel selber, den der Kunde geliefert bekommt, der Hersteller / Verantwortliche angegeben ist, sollten doch eigentlich alle Pflichten erfüllt sein, da der Kunde damit jederzeit einen passenden Ansprechpartner hat. Das Ganze würde ich dann nochmal juristisch abnicken lassen und mit der Betriebs-/Produkt-Haftpflicht besprechen. Im Zweifelsfall sind wir sowieso der erste Ansprechpartner für den Kunden und alles nachgelagerte müssen dann im Fall der Fälle die jeweiligen Versicherungen des Herstellers und die eigene miteinander klären, wer am Ende welche Verantwortung für ein aus dem Produkt resultierendes Problem trägt. Im Zweifelsfall würde dann ja die eigene Versicherung den Hersteller bzw. dessen Versicherung in Regress nehmen.
Es ist ja so oder so so, dass man quasi dazu verpflichtet ist, die Vorstufe zu "überwachen" und im Zweifelsfall mithaftet.
Außerdem gibt es ja auch wieder Fälle, wo die Angaben nicht möglich sind, weil man z.B. mit unterschiedlichen Lieferanten arbeitet, die das gleiche Produkt liefern und zum Teil vermischt werden,...
Wenn man sowieso mit Markenprodukten handelt, ist es ja auch schon aus Marketingsicht ganz günstig, den Hersteller mit anzugeben, da findet der Kunde dann sowieso ganz leicht auch alternative Lieferanten.
Bei Artikeln, die unter die GHS/CLP-VO fallen, ist es ja noch einmal etwas anderes, da dort dann auch das Sicherheitsdatenblatt und ein sach- und fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, das würde ich hier also erstmal ausklammern, da die Verpflichtungen ja an sich auch schon seit langem zu erfüllen sind.
Was soll dieser Text nun hier?
Die traurige und praktische Realität beschreiben!?
Wir beschäftigen uns mit Bürokratie (...abbau), während der Kunde einfach direkt billig in China bestellt und damit den ganzen Firlefanz und Warnhinweise (Verbraucherschutz) in der Artikelbeschreibung selber vermeidet, während sich hier alle ellenlang mit dem Einpflegen beschäftigen, anstatt Ihren eigentlichen Job zu machen.