Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

meYedesign

Aktives Mitglied
9. Februar 2011
36
6
Hey,

was haltet ihr davon: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-76971
Bevor ich das intern auf den Tisch bringe hätte ich gern eure Meinung dazu.

Den manuellen Weg über die Workflows würde ich dennoch auf YouTube zeigen, auf jeden Fall als kurzfristige Lösung. Oder wie seht ihr das?

Gruß

Manuel
Ich bevorzuge auf jeden Fall die Lösung bei der die Daten im (erweiterten) Hersteller gepflegt werden, da man so Änderungen seitens des Herstellers schneller für alle betroffenen Artikel ändern kann und hierbei weniger Fehler entstehen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.538
1.025
@Manuel Pietzsch hat sich denn hier bereits was getan?
Ja, wir haben noch etwas Zeit, aber für den ein oder anderen wird das wirklich viel Arbeit.

Über eine zeitnahe Lösung wären die meisten hier sehr dankbar.

Also meinem Kenntnisstand nach (laut Händlerbund), gilt das Ganze ja erst für Artikel, die ab dem 13.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden.

Wie das wieder zu deuten ist, ist dann noch eine andere Frage.
Auf den Plattformen wird das ja vermutlich weitestgehend für alle Artikel erforderlich werden.

@Manuel Pietzsch
Aus meiner Sicht wäre daher noch erforderlich, folgendes mit abbilden zu können:
- Datum des (Erst-)Inverkehrbringens des Artikels, um ermitteln zu können, ob dieser unter die neue Regelung fällt oder noch unter alte Regelungslage
- Warnhinweise (wie sie laut meinem Kenntnisstand vorgegeben werden sollen)
- Bei Hersteller-Eigenschaft ggf. das Hinterlegen und Speichern (für 10 Jahre [nach Vertriebsende?]) einer Risiko-Analyse
 

Odintyr

Sehr aktives Mitglied
24. März 2016
301
111
Habe gestern noch mit der IHK telefoniert
Also meinem Kenntnisstand nach (laut Händlerbund), gilt das Ganze ja erst für Artikel, die ab dem 13.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden.
Aber nur solange du diesen Artikel nicht nachbestellst. Bestellst du ihn nach, muss auch bei diesem Product die Herstellerdaten und Risikoanalyse hinzugefügt werden.
Und übrigens müssen diese Daten nicht nur im Shop bei den Produkten hinterlegt werden, sondern auch auf dem Produkt selber.
 

Odintyr

Sehr aktives Mitglied
24. März 2016
301
111
Die sagte das es wohl so Aussieht das man entweder alle fremd Herstellerdaten bei den Artikeln anbringt, oder selbst als Hersteller unter einer eigenen Marke auftritt. So könnte man wenigstens wohl seine Lieferanten geheim halten, muss aber dann selber dafür sorgen das die Risikoanalysen durchgeführt werden und übernimmt dann auch die volle Verantwortung für diese Produkte. Die IHK sagte auch das die Namen, Anschriften, Kontaktdaten der Hersteller und die Risikoanalyse bei jedem Artikel im Shop und auch auf dem Verkauften Produkt selber, ebenfalls mitabgegeben/angebracht werden muss. Bedeutet also das der Hersteller mit Adresse und Kontaktdaten entweder auf dem Produkt oder auf die Verpackung mit drauf muss. Auch die Risikoanalyse sollte man mit dem Produkt verschicken. Das hinterlegen dieser Daten darf nicht über eine Link oder ein Popupfenster oder sonstiges in dieser Art angebracht werden, sondern muss direkt beim Produkt in Textform angegeben werden. Die für jedes Produkt durchgeführte Risikoanalyse und weitere technische Daten, sowie Namen der Kunden an dem dieses Produkt verkauft wurde, müssen dazu auch noch 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Produkte die vor dem 13ten Dezember 2024 eingekauft und im Shop verkauft werden benötigen diese Daten erstmal nicht. Erst wenn die Ware neu bestellt wird, dann müssen auch diese Artikel angepasst werden.
Kauft man 15 unterschiedliche Artikel bei unterschiedlichen Herstellern ein und Verkauft diese dann als Set oder Bündel, dann müssen auch alle 15 Hersteller beim Bündel/Set Artikel im Shop abgegeben werden.

Diese Verordnung ist der reinste Wahnsinn, was für ein Bürokratiemonster....kotz.
 

blueplanetacoustic

Aktives Mitglied
9. März 2018
17
5
Hallo,
so wie ich es verstanden habe, muss der Hersteller sowie sicherheitsrelevante Informationen beim Produkt stehen.
Am elegantesten wäre eine Lösung für den Shop mit neuem Tab. Also neben Bewertung, Dateien etc.
Dabei sollte in JTL Wawi unterschieden werden zwischen Hersteller und dem Haftenden.
Ich bin in der Haftung, wenn ich viele Produkte aus China importiere oder unter meinem Label verkaufe.
Gefährlich ist die Übergangszeit, in der Abmahnanwälte danach suchen. Danach wird es eine weitere Information sein, die niemanden interessiert...
Kurz:
- weitere Tab im Shop mit den Informationen beim Produkt
- Hersteller und haftende Firma unterscheiden, d.h. jeder Artikel muss dann einen update erhalten ( Ameise)...

Gruss,
Nick
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.106
96
Schwarzach a Main
Gefährlich ist die Übergangszeit, in der Abmahnanwälte danach suchen. Danach wird es eine weitere Information sein, die niemanden interessiert...
Das in Deutschland 2024 das schlimmste es werden Gesetze und Verordnungen gemacht die in defekt keinen Kunden was bringen. Bereits jetzt muss doch auf allen Artikeln eine Firma stehen keine verkauft Artikel ohne irgendetwas?
Es wir aber komplizierte gemacht damit "Abmahnanwälte" wieder Geld schaffen können ich sage es nur mit Worten eines Klassikers " William Shakespeare" der bereist vor Jahren gesagt hat „Das erste, was wir tun, laßt uns alle Anwälte töten!“
 

P0ttwal

Sehr aktives Mitglied
13. Juli 2021
117
32
Das in Deutschland 2024 das schlimmste es werden Gesetze und Verordnungen gemacht die in defekt keinen Kunden was bringen. Bereits jetzt muss doch auf allen Artikeln eine Firma stehen keine verkauft Artikel ohne irgendetwas?

Das Ganze hat ja einen sinnvollen Hintergrund. Schließlich betrifft das auch die Asia Händler die hier ihre Ware unter Umgehung aller Regelungen günstig verkaufen und den Markt kaputt machen.

Über die Umsetzung kann man aber sicher streiten.
 

Odintyr

Sehr aktives Mitglied
24. März 2016
301
111
Das Ganze hat ja einen sinnvollen Hintergrund. Schließlich betrifft das auch die Asia Händler die hier ihre Ware unter Umgehung aller Regelungen günstig verkaufen und den Markt kaputt machen.

Über die Umsetzung kann man aber sicher streiten.
Das diese Verordnung dafür sorgen soll das nur sichere Produkte auf dem Markt verkauft werden sollen, finde ich richtig und gut. Das wir Onlinehändler allerdings öffentlich unsere Hersteller und Lieferanten offen legen sollen und somit einer der wichtigsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse öffentlich preisgeben müssen finde ich extrem geschäftsschädigend. Was soll der Sinn und Zweck dahinter sein, ausser das die Konkurrenz jetzt die Adressen der Lieferanten auf dem Silbertablett serviert bekommt? Und es ist ja nicht nur die Konkurrenz, sondern auch die Kunden selber können direkt bei den Herstellern bestellen.
 
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Odintyr

Sehr aktives Mitglied
24. März 2016
301
111
Oh und fast hätte ich noch vergessen zu erwähnen. Wenn man seine Produkte über den Onlineshop in die ganze EU zum Kauf anbietet, dann ist man auch verpflichtet die Risiko und Sicherheits informationen in allen 24 Sprachen zu verfügung zu stellen.
 
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Cassiopeia

Sehr aktives Mitglied
9. Mai 2017
428
64
Wird es auf der JTL Connect dazu eventuell Vorträge geben ?

Endlich mal wieder ein Schlag gegen den Online Handel und kleine Unternehmen. Danke EU. Würden lokale Ladengeschäfte mal solche Auflagen bekommen die machen können was sie wollen...
Und am Ende können die chinesischen Händler sowieso wieder machen was sie wollen und bekommen keinen Ärger.

Alleine sowas wie (Mail von Amazon):


- Bereiten Sie für jedes Angebot bis zu 6 Bilder vor, die alle Seiten des physischen Produkts oder der Verpackung zeigen, einschließlich der Warn- und Sicherheitsinformationen, die für das Produkt erforderlich sind
- Produkte mit dem Typ, der Chargennummer oder der Seriennummer etikettieren
- Produkthandbücher in der Sprache des Landes

Schönen Dank, da kann ich ja eine Vollzeitkraft für einstellen bei der Anzahl an Produkten die wir haben.

Oder das ist das gleiche wie mit der DSGVO, Riesen Panikmache und am Ende passiert doch wieder nichts.
 

Cassiopeia

Sehr aktives Mitglied
9. Mai 2017
428
64
Also meinem Kenntnisstand nach (laut Händlerbund), gilt das Ganze ja erst für Artikel, die ab dem 13.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden.

Wie das wieder zu deuten ist, ist dann noch eine andere Frage.
Auf den Plattformen wird das ja vermutlich weitestgehend für alle Artikel erforderlich werden.

@Manuel Pietzsch
Aus meiner Sicht wäre daher noch erforderlich, folgendes mit abbilden zu können:
- Datum des (Erst-)Inverkehrbringens des Artikels, um ermitteln zu können, ob dieser unter die neue Regelung fällt oder noch unter alte Regelungslage
- Warnhinweise (wie sie laut meinem Kenntnisstand vorgegeben werden sollen)
- Bei Hersteller-Eigenschaft ggf. das Hinterlegen und Speichern (für 10 Jahre [nach Vertriebsende?]) einer Risiko-Analyse
Dazu fand ich das auch interessant:

"Zukünftige Verkäufe: Auch für Produkte, die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten die neuen GPSR-Anforderungen, wenn Sie diese Produkte nach dem 13.12.2024 in Verkehr bringen (z.B. aus einem Lagerbestand)."

Sprich am Ende betriffts doch alle Artikel, aber wie lange hat man Zeit die XXX Anforderungen zu erfüllen.
 
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