Also meinem Kenntnisstand nach (laut Händlerbund), gilt das Ganze ja erst für Artikel, die ab dem 13.12.2024 auf dem Markt bereitgestellt werden.
Wie das wieder zu deuten ist, ist dann noch eine andere Frage.
Auf den Plattformen wird das ja vermutlich weitestgehend für alle Artikel erforderlich werden.
@Manuel Pietzsch
Aus meiner Sicht wäre daher noch erforderlich, folgendes mit abbilden zu können:
- Datum des (Erst-)Inverkehrbringens des Artikels, um ermitteln zu können, ob dieser unter die neue Regelung fällt oder noch unter alte Regelungslage
- Warnhinweise (wie sie laut meinem Kenntnisstand vorgegeben werden sollen)
- Bei Hersteller-Eigenschaft ggf. das Hinterlegen und Speichern (für 10 Jahre [nach Vertriebsende?]) einer Risiko-Analyse