@MichaelH - Wenn Du in der Kundenmaske neben der Ust-IdNr.: auf den Button "Prüfen" klickst, solltest Du im nächsten Fenster genau in der Mitte die Checkbox für "amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern" sehen.
@JTL/Rico: Die amtliche Bestätigung anzufordern macht nach meiner leider umfassenden Erfahrung mit "großen Umsatzsteuerprüfungen"
nur dann Sinn, wenn alle Prüfbestandteile auch mit der EU Datenbank übereinstimmen, denn ansonsten ist die Bestätigung wertlos, weil sie nicht eindeutig dem "wirtschaftlich Verantwortlichen" bei der angefragten Organisation zuzuordnen ist und *genau das* ist die Anforderung für die Gewährung von USt-Privilegien.
Die Information dazu, ob die Bestandteile der Abfrage mit der EU Datenbank übereinstimmen, findet man in Eurer leider schrecklich ungeparsten Ausgabe in den Zeilen Erg_Name, Erg_Ort_Erg_PLZ und Erg_Str. Steht dort ein "A", dann stimmt die jeweilige Angabe mit der EU Datenbank überein, steht dort ein "B", dann nicht. Das ist einzig bei der Straße unkritisch, die aus Abfragesicht optional ist. Da ihr aber immer exakt die im Kundendatensatz angegebenen Werte übertragt, hängt das "A" davon ab, ob ich (oder mein Kunde) relativ blind gestochert genau die richtige Schreibweise und Information angegeben haben.
Schon bei etwas größeren Firmen stimmt die Anschrift des Endkunden aber eigentlich nie mit der in der EU Datenbank registrierten USt-Anschrift der Firma überein. Das ist aber eine andere Baustelle, die ihr nur heilen könntet, wenn ihr noch eine separate Anschrift für USt-Prüfungen bereitstellen würdet oder die Information in der Abfragebox editierbar machen würdet. Beides wäre eine große Nummer und nicht zielführend, so dass ich das gar nicht erst vorschlagen möchte.
Ihr könntet uns aber mit relativ wenig Aufwand und nur durch Aufbereitung der sowieso schon übertragenen und angezeigten Informationen sehr dabei helfen, rechtlich saubere UStId-Abfragen zu bekommen. Deshalb meine Bitte: Zerlegt doch bitte die Rückantwort vom BZSt sinnvoll und bietet die Information so an, dass man etwas damit anfangen kann auf dem Weg zur Entscheidung, ob es sich lohnt eine qualifizierte Bestätigung anzufordern.
1. Sinnlose Informationen wie "ErrorCode: 200", was schlicht "erfolgreich" heißt oder "Druck: nein" ausblenden, ebenso das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, ebenso auch die UStId Nummer selbst, weil redundant.
2. Übrig sollten eigentlich nur die vier relevanten Zeilen Name, Ort, PLZ und Straße bleiben.
3. Hinter jeden Eintrag gehört dann der Rückgabestatus zur Zeile, also "A" für passt, "B" für passt nicht, "C" wurde nicht angefragt und "D" wurde vom EU Land nicht mitgeteilt.
Damit kann ich dann auf einen Blick anhand der "A's" und "B's" sehen, ob sich der Klick auf "amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern" lohnt oder ob ich noch einmal Rücksprache mit meinem Kunden halten oder die amtliche Bestätigung bei kompletter Nicht-Übereinstimmung extern machen muss, denn die Abfragen amtliche Bestätigung wird ja genau dann gebraucht, wenn einer prüfen kommt und wenn es dann auf den meisten Bestätigungsmitteilungen nur so von "B's" wimmelt, ist die Stimmung schnell im Keller. Denn dann entscheidet der Prüfer, dass der Pflicht zur Prüfung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug und/oder zur Inanspruchnahme einer steuerfreien IgL-Lieferung nicht genüge getan wurde und die Umsatzsteuer wird dann von MIR nachgefordert! - Und ja, das wird sie, macht Euch da keine falschen Vorstellungen!!!!!
Viele Grüße,
Ingmar