Empfiehlst du daher, den JTL
Shop Benutzern, zu warten, bis die ersten Klagen eintreffen?
Fakt ist, dass die Daten auf Servern in die USA gehen, schon allein das wäre/ist ein Grund, um einen Verstoss gegen die DSGVO zu haben.
Ob hier jetzt ein reiner Eintrag/Hinweis in den Datenschutzbestimmungen reicht, wie von einigen Anwälten kommuniziert, bleibt abzuwarten/stell ich sehr in Frage.