Neu Rechnungsdatum anpassen nicht mehr möglich?

DF2016

Aktives Mitglied
4. November 2016
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Hallo Zusammen,

wir hatten es bisher immer so gehandhabt, daß wir für Aufträge, die z.B. im September ausgeliefert wurden, das Rechnungsdatum auf den 30.09.2022 geändert hatten,
wenn die Rechnung erst im Oktober erstellt wurde. Aufträge des Oktobers wurden dann erst in Rechnung gestellt, wenn der September "abgearbeitet" ist.

So ist dann in der FiBu immer der Rechnungs-Umsatz gleich dem Auftrags-Umsatz und die Nummern kontinuierlich.

Ist es durch die neuen Restriktionen nun gar nicht mehr möglich, das Rechnungsdatum zu ändern?

Vielen Dank schon mal und beste Grüße,

Stefan
 

DF2016

Aktives Mitglied
4. November 2016
38
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Hat sich erledigt, habe rausgefunden, daß es über das Menü "Rechnung erstellen mit Vorschau" noch möglich ist, das Rechnungsdatum selbst zu bestimmen.

Insgesamt machen einem die Änderungen in Version 1.6 das Leben nur unnötig schwer. Schade.
 
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Arne Janson

Offizieller Service Partner
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17. Juni 2019
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Bitte einmal eine Beschwerde an die Personen richten, die sich mit Buchhaltung etc. hier lange mit beschäftigt haben: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_Buchführung dieses erfüllt JTL das erste Mal mit den Änderungen, die nun in der 1.6 gemacht wurden.
Als deutscher Händler hätten die Prozesse teilweise seit Jahren so schon sein müssen!
 

DF2016

Aktives Mitglied
4. November 2016
38
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Bitte einmal eine Beschwerde an die Personen richten, die sich mit Buchhaltung etc. hier lange mit beschäftigt haben: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_Buchführung dieses erfüllt JTL das erste Mal mit den Änderungen, die nun in der 1.6 gemacht wurden.
Als deutscher Händler hätten die Prozesse teilweise seit Jahren so schon sein müssen!
Erstens spricht aus o.g. Sicht nichts dagegen, eine Rechnung zu korrigieren, die man noch nicht versendet hat. Und zweitens geht es ja doch, wie ich oben beschrieben habe. Also bitte erst mal mit der Materie vertraut machen, bevor man peinliche Kommentare schreibt.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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Erstens spricht aus o.g. Sicht nichts dagegen, eine Rechnung zu korrigieren, die man noch nicht versendet hat. Und zweitens geht es ja doch, wie ich oben beschrieben habe. Also bitte erst mal mit der Materie vertraut machen, bevor man peinliche Kommentare schreibt.

Nicht die 1.6 macht Dir das Leben besonders schwer, sondern die staatliche Regulierung, die allerdings in der 1.6 jetzt weitestgehend umgesetzt wird und gleichzeitig noch weitergehende Lösungen bietet.

Es ist nämlich lediglich eine kleine Anpassung Eures Prozesses erforderlich, da Ihr ja die Rechnungsstellung für den Folgemonat erst nach Abschluss der Rechnungsstellung für den Vormonat durchführt.

Ansonsten kannst Du ja aber auch mit dem Leistungsdatum arbeiten.

Siehe auch:
https://guide.jtl-software.de/jtl-wawi/verkauf/rechnungsdetails/

Ansonsten kannst Du auch hier schauen:
https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-47796
 
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