Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

dfluess

Gut bekanntes Mitglied
21. Januar 2007
652
3
Hallo,

es kommt immer wieder vor, dass eine Rechnung zurückgezogen werden muss. Zum Löschen erscheint derzeit nur der Hinweis, dass das Fehlen einer Rechnungsnummer in der fortlaufenden Durchnummerierung Probleme mit dem Finanzamt beschert. Also trotzdem ausdrucken und für den Steuerberater handschriftlich als storniert kennzeichnen.

Hier kommt eine Bitte:
Es wäre sehr praktisch, wenn es ein weiteres Merkmal „storniert“ geben würde. Man würde betreffende Rechnungen dann nicht mehr als „Leichen“ im System haben, die zum einem die Statistik verfälscht und zum anderen nicht ständig als unbezahlt auftaucht. Es könnte dann im Dropdown neben „Offene Rechnungen“ einen weiteren Punkt „Stornierte Rechnungen“ geben. Solche Rechnungen sollten dann im Ausdruck auch als „STORNORECHNUNG„ oder ähnlich ausgegeben werden können und erscheinen auch nicht mehr als unbezahlt. Die Fortlaufende Nummerierung bleibt dann auch bestehen.
Was sagt ihr dazu?
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

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Hallo,

es kommt immer wieder vor, dass eine Rechnung zurückgezogen werden muss. Zum Löschen erscheint derzeit nur der Hinweis, dass das Fehlen einer Rechnungsnummer in der fortlaufenden Durchnummerierung Probleme mit dem Finanzamt beschert. Also trotzdem ausdrucken und für den Steuerberater handschriftlich als storniert kennzeichnen.

Hier kommt eine Bitte:
Es wäre sehr praktisch, wenn es ein weiteres Merkmal „storniert“ geben würde. Man würde betreffende Rechnungen dann nicht mehr als „Leichen“ im System haben, die zum einem die Statistik verfälscht und zum anderen nicht ständig als unbezahlt auftaucht. Es könnte dann im Dropdown neben „Offene Rechnungen“ einen weiteren Punkt „Stornierte Rechnungen“ geben. Solche Rechnungen sollten dann im Ausdruck auch als „STORNORECHNUNG„ oder ähnlich ausgegeben werden können und erscheinen auch nicht mehr als unbezahlt. Die Fortlaufende Nummerierung bleibt dann auch bestehen.
Was sagt ihr dazu?
 

dfluess

Gut bekanntes Mitglied
21. Januar 2007
652
3
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Naja, Danke! 🙂 Unzählige Posts zum Thema STORNO … aber zufriedenstellende Antworten dazu habe ich auch nicht gefunden. Ich untermaure also den allgemein dringenden Wunsch für eine Storno-Funktion.

Die WaWi hat sich in der letzten Zeit wirklich positiv gemausert. Und das ist als Kompliment an die Entwickler gemeint! Aber warum eine grundlegend wichtige und selbstverständliche Funktion, die in jeder renommierten Warenwirtschaft zu finden ist hier nicht existiert. Na gut, warten wir eben ab. So lange bleiben die Rechnungen eben als unbezahlt stehen 🙁
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.797
12
Greifswald
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Eigentlich macht man indem Fall ein Gutschrift zu der Rechnung.
 

dfluess

Gut bekanntes Mitglied
21. Januar 2007
652
3
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Sehe ich nicht so. Eine Rechnung + Gutschrift ist etwas grundlegend anderes als eine stornierte Rechnung!

Mit Gutschrift bleibt die Rechnung als bezahlt und mit Umsatz im System und in der Statistik, suggeriert, dass der Kunde eine berechtigte Gutschrift (aus welchem Grund auch immer) erhalten hat, während eine Stornierung auch dem FA gegenüber eine ungültige Rechnung anzeigt.

Beispiel: Ein Kunde bestellt Ware und bezahlt nicht. Aus Kulanz könnten wir diese Bestellung "vergessen".

Oder eine gestellte Rechnung wird nicht bezahlt und ein Mahnverfahren ist nicht erfolgreich.

In beiden Fällen sollte diese Rechnung gar nicht mehr beachtet werden. Lediglich für das Finanzamt für die fortlaufende Nummer im System als storniert nachvollziehbar bleiben.

Wieso sträubt ihr Euch denn so, dies als Selbstverständlichkeit und auch als notwendig zu sehen? 🙂

Sagen wir mal so; ich habe viele WaWi's verwendet. Keine hat meinen Anforderungen genügt, weil mir verschiedene Funktionalitäten fehlten oder nicht bezahlbar waren. Aber in keiner hatte ich die Stronierung einer Rechnung vermisst 😉

LG
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Mit Sträuben hat das nichts zu tun, sondern vielmehr mit der Reihenfolge der Arbeiten und dem Aufwand. Von daher kann man stark davon ausgehen, dass es auch eine Storno-Funktion geben wird.

Dass ein Storno etwas anderes ist, als eine Rechnung mit einer Gutschrift "auszugleichen" ist uns schon auch klar. 😉
 

dfluess

Gut bekanntes Mitglied
21. Januar 2007
652
3
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Verstanden, also eine Sache der Rangfolge 🙂 Dann bin ich schon gespannt, was noch alles gutes auf uns zu kommt 😉

LG Detlef
 

IN GO Bestickung

Aktives Mitglied
9. Mai 2007
411
0
Buxtehude
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Mit Gutschrift bleibt die Rechnung als bezahlt und mit Umsatz im System und in der Statistik, suggeriert, dass der Kunde eine berechtigte Gutschrift (aus welchem Grund auch immer) erhalten hat, während eine Stornierung auch dem FA gegenüber eine ungültige Rechnung anzeigt.

Diese Diskusion mit dem FA hatte ich auch schon!
Wobei bei einer Stornierung man die Original rechnung vom Kunden zurück bekommen muss und notfals den FA vorlegen kannst. Sag jetzt nicht das du dir die nochmal ausdruckst denn dann kann der Kunde sie immer noch in seiner Buchhaltung haben.
Bei einer Gutschrift muss der Kunde diese auch aufbewaren um die begleichung der Rechnung zu dokumentieren.

Für mich ist die Gutschrift die rechtlich saubere und einfachere Lösung.
 

dfluess

Gut bekanntes Mitglied
21. Januar 2007
652
3
AW: Rechnungen nicht löschen sondern als storniert kennzeichnen.

Nun man kann ja nicht immer mit der Ehrlichkeit eines Kunden rechnen. Und welcher Kunde sendet schon eine Rechnung auf eigene Kosten zurück. Gängig ist doch noch immer die Vernichtung derselben. Außerdem wäre er bei einer Steuerprüfung arm dran, wenn das durch eine Querprüfung herauskommen würde. Die Frage ist doch, wer in der Bringschuld ist! Wenn der Kunde beispielsweise eine Rechnung nicht bezahlt und diese trotzdem in die Buchhaltung gibt, dann ist das vorsätzliche Täuschung. Lt. Meinen Informationen und Aussage des Steuerberaters genügt es, die betreffend stornierte Rechnung, entsprechend gekennzeichnet, in die eigene Buchhaltung zu geben. Und da ist ein Storno allemal einfacher.
 

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