Nicht-EU-Kunden wollen USt.-befreit werden

Dealux-GmbH

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5. März 2007
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Düsseldorf
Wenn Kunden von außerhalb der EU bei uns einkaufen, haben jetzt schon mehrere nachgefragt, wegen Ust-Befreiung.

Wie handhabt ihr so was?
 

D********t

Guest
AW: Nicht-EU-Kunden wollen USt.-befreit werden

Wenn Kunden von außerhalb der EU bei uns einkaufen, haben jetzt schon mehrere nachgefragt, wegen Ust-Befreiung.

Wie handhabt ihr so was?

Ist doch eigentlich Gang und Gäbe:

*An Kunden aus dem Nicht-EU Ausland (Schweiz) erfolgt die Lieferung laut §6 UStG - Ausfuhrlieferung ohne die deutsche Umsatzsteuer. Kunden aus dem Nicht-EU Ausland sehen im Shop Nettopreise, sofern sie eingeloggt sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das für Ihre Lieferung evtl. noch Verzollungsgebühren, Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer des jeweiligen Lieferlandes anfallen, die Sie direkt per Rechnung an Ihr zuständiges Zollamt zahlen. Dorthin wenden Sie sich bitte auch für weitere Informationen, z.B. über die Höhe dieser Abgaben. Bitte beachten Sie, das §6 UStG - Ausfuhrlieferung nur greift, wenn Rechnungsadresse und Lieferadresse im selben Land liegen!
Zumal dies ja eigentlich alles schon automatisch geschieht, im Shop und auf den Formularen wird bei AusserEU Kunden garkeine Umsatzsteuer ausgewiesen. Musst halt bei jedem Artikel TARIC und Herkunftsland hinterlegen und mit Deinem Versender abklären, was er für die Verzollung alles braucht, GLS will z.B. 3 Handelsrechnungen haben, DPD 5, aussen in Dokumententasche am Paket, den Rest macht dann der Versender und der Kunde bekommt dann eine extra Zollforderung, damit hast Du nichts mehr zu tun. Frankatur 20 muss auch noch auf der Rechnung stehen, damit der Kunde alle anfallenden Zollkosten trägt. Ich kriege von Iloxx dann immer Verbleibbelege für jedes einzelne Paket, die musst Du gut aufheben fürs Finanzamt, denn diese Teile bestätigen, das es sich bei den steuerfreien Rechnungen auch wirklich um Ausfuhrlieferungen handelte.
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.797
12
Greifswald
AW: Nicht-EU-Kunden wollen USt.-befreit werden

Dann müssen die Ware erst ausführen, vom Zoll abstempeln lassen dir den Beleg zusenden und dann kannst du die Mwst überweisen....
 

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