Neu Nicht erfolgte Abholung von DHL - eigene Kosten für Einlieferung in Rechnung stellen?

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
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101
Berlin
Hallo,

hier gibt es bestimmt einige Händler die bereits Probleme hatten, da ihre Sendungen nicht von DHL abgeholt wurden, trotz Regelabholung.

Hat jemand hier die Kosten für die eigene Einlieferung z.b. mittels Taxi oder Mietwagen bei DHL erfolgreich geltend gemacht?

Bei uns kam z.b. zwei Tage in Folge kein Abholer vorbei und wir mussten die Pakete dann in einem Sprinter per Stadtboten ins Depot fahren.
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
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10. Mai 2017
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Hast du mal deinen Kundenbetreuer drauf angesprochen?
Eventuell kann er/sie dazu was sagen ob und in welchem Umfang da Kosten übernommen werden.
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.239
101
Berlin
Wir haben in den letzten Wochen soviele Probleme bei dem Vertrieb reklamieren müssen, dass eine - ich möchte sagen - eisige Stimmung herrscht.

Nicht erfolgte Abholunge und nicht-taggleiche Erfassung von Sendungen im Paketzentrum. Dadurch natürlich Probleme mit Ebay und Amazon.
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
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10. Mai 2017
13.247
1.526
Aber dazu ist der Kundendienst ja da, um euch zu helfen bzw zu unterstützen. Alternativ überlegen an den Regionalleiter zu gehen, wenn euer Betreuer nicht aus dem Ar... kommt.
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.239
101
Berlin
Wir haben die Kosten der eigenen Einlieferung mittels Stadtboten beim Vertrieb eingereicht.
Dieser hat den Beleg an den Kundenservice weitergegeben.

Dieser schickte ein Schreiben an uns:

Sie haben sich die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen mit unserem Service zu schildern -
hierfür vielen Dank.
Wie Sie uns mitteilen, werden Ihre Sendungen noch immer nicht einwandfrei abgeholt, und
das trotz mehrfacher Hinweise Ihrerseits. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Natürlich ist es sehr unangenehm, wenn unsere Services über einen längeren Zeitraum
nur schlecht funktionieren - für uns, aber viel mehr noch für Sie als unseren Kunden. Wir
haben deshalb die betroffene Abteilung nochmals eindringlich gebeten, die Abholung Ihrer
Sendungen wie vereinbart sicherzustellen.
Wir können nachvollziehen, dass Sie nun Schadensersatz fordern. Dieser Forderung können
wir jedoch nicht nachkommen. Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften
wir nur für den Verlust, die Beschädigung oder die Beraubung von bedingungsgerechten
Sendungen. Außervertragliche Schäden, die durch eine Verzögerung (in Ihrem Fall die nicht
erfolgten Abholungen) entstanden sind, werden nicht ersetzt.



Deshalb frage ich ja hier, wie Eure Erfahrungen damit sind.

Ich finde immer Verweise auf AGB in solchen Standardschreiben wenig glaubwürdig, da ich bezweifle dass sich ein Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich durch AGB in jedem Fall ausschließen lässt.
Bevor ich aber wegen 70 ,- EUR den Rechtsberater aktiviere, wollte ich hier mal fragen welche Erfahrungen da gemacht wurden und ich denke schon dass hier ein paar solche Fälle bereits hatten....
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
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10. Mai 2017
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1.526
Daher war ja mein Rat, sich an den Kundenbetreuer zu wenden. Manchmal haben die auch die Möglichkeit da Kulanz zu zeigen.
Da der Kontakt bei euch aber grad scheinbar nicht so rosig ist, ist das dann natürlich schwierig.
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
616
84
Dieser schickte ein Schreiben an uns:

Sie haben sich die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen mit unserem Service zu schildern -
hierfür vielen Dank.
Wie Sie uns mitteilen, werden Ihre Sendungen noch immer nicht einwandfrei abgeholt, und
das trotz mehrfacher Hinweise Ihrerseits. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Natürlich ist es sehr unangenehm, wenn unsere Services über einen längeren Zeitraum
nur schlecht funktionieren - für uns, aber viel mehr noch für Sie als unseren Kunden. Wir
haben deshalb die betroffene Abteilung nochmals eindringlich gebeten, die Abholung Ihrer
Sendungen wie vereinbart sicherzustellen.
Wir können nachvollziehen, dass Sie nun Schadensersatz fordern. Dieser Forderung können
wir jedoch nicht nachkommen. Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften
wir nur für den Verlust, die Beschädigung oder die Beraubung von bedingungsgerechten
Sendungen. Außervertragliche Schäden, die durch eine Verzögerung (in Ihrem Fall die nicht
erfolgten Abholungen) entstanden sind, werden nicht ersetzt.

Ich möcht nicht wissen wie oft alleine heute deutschlandweit dieser Textbaustein verschickt wurde ;-(

Besonders klasse: "...können wir jedoch nicht nachkommen" Freilich können Sie, Sie wollen halt nicht. Weil Sie es nicht nötig haben und eh nicht mit der Arbeit hinterher kommen. Aufregen hilft nix ... such nach pragmatischen Lösungen.
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
463
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Firma
Notun Delend
Schadenersatz fordern ist vllt. wirklich lt. AGB nicht möglich, aber eine Minderung des vereinbarten Preises bestimmt.
Teil der Leistung die du mit DHL vertraglich vereinbart hast, ist doch die Abholung. Wenn die nicht erfolgt, erfüllt DHL nicht den Vertrag!
Keine Ahnung, wie das rechtlich zu machen ist, aber auf der Basis würde ich, wie Rico schon geschrieben hat, versuchen über die Betreuer/Leiter was zu erreichen.
btw:
Wir hatten oft ein Problem mit zu später Abholung. Jedes Mal haben wir dann nach 20min. Zeitüberschreitung den "Eskalationsservice" der DHL angerufen. Es hat ein wenig gedauert, aber mittlerweile können wir die Uhr nach der Abholung stellen. 😉
 

versuchsmal

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2010
1.097
145
Aber schön zu lesen , dass alle den gleichen Text von DHL bekommen.
Genau diesen Text haben wir am Dienstag erhalten.
 

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