Nachträgliches ändern der Rechnung?!!!?

sefre

Aktives Mitglied
5. Februar 2008
37
0
NRW
Hallo in die Runde.

Mir ist aufgefallen, das man eine Rechnung nachträglich bearbeiten kann, was ich nicht nachvollziehen kann, da das meines Wissens nach verboten ist. Demnach sollte doch auch die Wawi Änderungsversuche verhindern.

Mir ist das aufgefallen, da ich einen Fehler bei den Versandkosten habe.
Wenn die Wawi den Auftrag aus XTC importiert, dann steht dort als Posten die Versandkosten drin, wie der Kunde sie im shop ausgewählt hat.

Wenn ich nun in der Wawi im Auftrag den Versand einstelle und anschließend die Rechnung erstelle, dann ist der Posten der Versandkosten weg und somit stimmt der Betrag der Rechnung nicht mehr.
Wenn ich dann in den Auftrag zurückgehe, kann ich dort ja keine rechnung mehr erstellen,weil das schon geschehen ist. Wenn ich aber den Auftrag manuell ändere, sprich einen Artikel dazuschreibe oder eben den Posten der Versandkosten manuell nachtrage, dann passt sich die Rechnung mit an. Ich kann sie also neu ausdrucken und im System ist die Änderung garnicht nachvollziehbar, bei Prüfungen z.B.

Ich nutze die neuste Version der Wawi (099610) mit SQL 2005 unter Win XP pro (phänomen tritt sowohl am Server als auch am Client auf.

Gruß Tobias
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass die momentane Vorgehensweise nicht wirklich "korrekt" ist.

Das Hauptproblem liegt derzeit vermutlich darin, dass es noch keine Storno-Funktion gibt. Ich sehe es ähnlich wie du: korrekter wäre es vermutlich so:

- Rechnungen selbst dürfen nicht geändert werden (so ist es auch derzeit)
- Änderungen sollten nur über den dazugehörigen Auftrag erfolgen (auch das ist derzeit so)
- die neue "aktualisierte" Rechnung sollte nun aber eigentlich auch eine neue Rechnungsnummer erhalten (derzeit nicht der Fall)
- im gleichen Moment muss aber natürlich mit der "alten" bereits vorhandenen Rechnung etwas passieren. Von daher sollte es in diesem Fall vielleicht eine Wahlmöglichkeit geben. "Was soll mit der bereits vorhandenen Rechnung zu diesem Auftrag geschehen? Storno oder Gutschrift?"

Das sollte doch eigentlich in die richtige Richtung gehen, oder?
Was meinen die anderen zu der Sache?
 

RD1963

Aktives Mitglied
2. November 2006
148
1
Hallo,

Grundsätzlich stimme ich Marcel zu.
Ich persönlich finde die Sache, so wie sie ist super, was am Ende auch weniger Zeit in Anspruch nimmt einen neuen Auftrag zu generieren und eine Rechnung zuschreiben. Die "Alte" muss dann storniert oder eine Gutschrift erstellt werden, usw.....

Das ganze wäre aber noch viel besser, wenn sich eine Adresse ändert bzw. ein bereits bestehender Auftrag auf eine andere Adresse umgeschrieben werden muss, eine Möglichkeit zu haben diese im Auftrag durch Neuauswahl eines angelegten Kunden zu ändern. Hieraus ergibt sich dann auch automatisch eine Änderung der Rechnung mit gleicher RE-Nummer wie die "Alte".

Wäre eine super Arbeitserleichterung

schöne Grüsse

Rüdiger :wink:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Im Grunde spielt es keine Rolle, ob ein Artikel, ein Preis oder die Anschrift geändert wird. Sobald es eine Änderung in der Rechnung gibt, muss sie eigentlich auch eine neue Rechnungsnummer erhalten, darf also auch nicht die Rechnungsnummer behalten, wenn "nur" die Anschrift geändert wird. Ansonsten ist das nur eine halbherzige Sache.
 

RD1963

Aktives Mitglied
2. November 2006
148
1
Hallo Marcel,

dass die derzeitige Lösung nicht ganz sauber ist, wissen wir ja alle, aber warum nicht die Vorteile daraus ziehen ?

Ist es denn korrekt , wenn Angebotsdatum gleich dem Auftragsdatum entspricht ?? Mit Sicherheit nicht, wenn das Angebot im März erstellt wurde und ich den Zuschlag für den Auftrag hierfür im April erhalten habe.

Der Fiskus sieht am Ende nur das was in der Ablage ist und verbucht wurde.

Ausserdem sollte es eine Anregung sein, dass sich auch mal Adressen, selbst wenn keine RE geschrieben wurde, sich in finalen Aufträgen anhand der angelegten Kundenanschriften ändern lassen.
Gerade bei Vereinen ist das schon öfter passiert, dass ich ein Auftrag erhalten habe, aber die RE-Anschrift nachträglich geändert werden musste !

Was soll denn der unnötige Papierkram -> Auftrag ändern, RE rauslassen und fertig.

mfg
Rüdiger :wink:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von RD1963:
dass die derzeitige Lösung nicht ganz sauber ist, wissen wir ja alle, aber warum nicht die Vorteile daraus ziehen ?
Vielleicht einfach schon aus dem Grund, weil JTL keine Software anbieten möchte, bei der man die Hintertür zum Tricksen gleich mitliefert? :wink:

Es ist doch nunmal so, dass wir keinerlei Kontrolle darüber haben, in welchen Unternehmen (auch nicht in welchen Unternehmens-Größenordnungen) die Wawi heute und in Zukunft eingesetzt wird. Ziel ist es aber natürlich, dass sich die Wawi weiter verbreitet und noch mehr Anklang findet, als sie es heute schon tut. Wir sehen schon jetzt, dass sich nach und nach auch größere Unternehmen für die Wawi interessieren. Ursprünglich war die Wawi schliesslich nur für wirkliche kleine Unternehmen konzipiert. Unter diesem Gesichtspunkt muss man das Ganze eben auch mal sehen. Von daher halte ich es schlicht und ergreifend für nicht wirklich "seriös" wenn man so ein "Hintertürchen" drin lässt, dass den ein oder anderen vielleicht dazu verleitet, Rechnungen nicht so zu behandeln, wie es sich aus kaufmännischer Sicht eigentlich gehört.
 

RD1963

Aktives Mitglied
2. November 2006
148
1
Hallo Marcel,

Rechnungen sind aus kaufmännischer Sicht rein sachlich gesehen, chronologisch, also nach fortlaufeneden Rechnungsnummern zu sortieren, egal ob es sich um eine Ich-AG oder einen mittelständischen Betrieb handelt.
Was ist daran unseriös, wenn Rechnungen, die an sich nicht verändert, sondern nur im Auftrag aktualisiert werden können und noch nicht dem Kunden vorliegt, da dieser aber nachträglich eine andere Rechnungsanschrift benötigt und hierbei die gleiche RE-Nummer rauskommt, geändert werden kann ??

Das ist keine "Trickserei" sondern spart am Ende Zeit und Geld.

mfg Rüdiger :wink:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Von dem Fall, wenn die Rechnung dem Kunden noch nicht vorliegt, war bisher aber gar nicht die Rede :wink:
In welchem Fall bzw. welchen Fällen liegt sie denn dem Kunden noch nicht vor?
Wenn die Rechnung noch nicht gedruckt wurde, stellt sich das Problem ja schliesslich gar nicht.

Im Grunde geb ich dir schon recht. Man sollte es natürlich nicht komplizierter machen, als es ist. Aber dann könnte man im Grunde auch alles einfach so lassen, wie es ist. Das scheint ja aber auch nicht das Wahre zu sein.

Wir werden uns da also wohl noch Gedanken machen müssen.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von Marcel:
Wenn die Rechnung noch nicht gedruckt wurde, stellt sich das Problem ja schliesslich gar nicht.
Da "Rechnung erstellen" und Rechnung drucken" aber 2 unterschiedliche Paar Stiefel sind, stellt sich das Problem sehr wohl.

Ich finde die Möglichkeit, wie sie momentan ist, absolut in Ordnung. Natürlich ist es illegal, die Rechnungen zu "editieren", aber letztendlich muss man doch sagen: Es ist doch der USER, der dafür VERANTWORTLICH ist, dass er sich auf rechtlich einwandfreiem Boden befindet.

Oder anders gesagt: Als ich angefangen hab, hab ich meine Rechnungen in Excel geschrieben - das war auch völlig LEGAL, OBWOHL ich daran etwas ändern KÖNNTE.... solange ich es eben nicht mache.

(vergleichsbeispiel: In jedem Land (außer D) kann man Autos kaufen, mit denen man schneller fahren KÖNNTE als man DARF. Trotzdem kann man sie kaufen, ohne dass man "bevormundet" wird).

Letztendlich finde ich, dass jeder Geschäftsmann wissen sollte, was er macht, wenn er anfängt zu betrügen und was es für Konsequenzen hat, WENN er das tut.

Insofern: Belasst die Verantwortlichkeit beim User, denn das lässt dem Anwender zumindest die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren.

Viele Grüsse
Matze

P.S.: Viel schlimmer finde ich es, dass sich die Rechnungen die Artikel über die Artikelnummern "ziehen"... das heisst, wenn ich eine Artikelbezeichnung ändere und dann eine Rechnung nochmals drucken will (sei es als Nachdrück für den Kunden, der nach einem Jahr seine Rechnung für den Garantiefall nicht mehr findet), dann ist die Rechnung automatisch verändert... DAS ist etwas, was VIEL SCHWERWIEGENDER ist, denn es ist UNKONTROLLIERBAR. Gleiches gilt sogar für Artikelbezeichnungen, die man bei der Auftragserstellung manuell geändert hat.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Wie gesagt, im Grunde sehe ich das nicht viel anders und gebe somit auch dir Recht. Andererseits kann ich ein Stück weit natürlich auch den Threadersteller verstehen.

Wir werden die Sache intern noch diskutieren.

Auch bei den Hinweisen unter deinem "PS" stimme ich dir zu.

Ich kann von meiner Seite hier aber im Moment nicht abschätzen, welchen Aufwand es programmiertechnisch bedeutet, dies entsprechend zu ändern. Denn wenn Rechnungen nach Erstellung oder Druck sozusagen komplett "gesperrt" werden (um sie bspw. vor Änderungen an Artikeln zu schützen), dann wäre es ja auch nicht mehr so ohne weiteres möglich, z. B. die Anschrift zu ändern. Man müsste hier also in irgendeiner Weise differenzieren. Da muss Janusch aber was dazu sagen, was hier machbar ist.
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
Bei dieser Diskussion ist mir dann gleich noch was aufgefallen:
Eigentlich ist die Wawi ja dann so oder so nur für Vorkasse- oder Barrechnungen geeignet.
Wenn man z.B. die Rechnung an den Kunden schickt (oder ihm mitgibt) um den Betrag überweisen zu lassen, dann darf man strenggenommen gar keinen Zahlungseingang hinterlegen. Dann wird auf der Rechnung ja der Zahlungseingang vermerkt und damit nachträglich verändert, oder seh ich das falsch :?: :?: :?:
 

willi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2007
188
0
Aschaffenburg
hallo gemeinde,

eine rechnung erstellen bedeutet letztendlich, einen kaufmännischen vorgang zu beenden, dem ein auftrag vorausgegangen ist. diese rechnung wird z.b. auch bei der umsatzsteuervoranmeldung erfasst. sie ist ein dokument!
diese rechnung ist in ihrer urform zu dokumentieren.

soll eine änderung vorgenommen werden, dann muss die original-rechnung storniert werden ( besser gut geschrieben werden= mit gutschrifts-nummer) und eine neue rechnung (mit neuer nummer) erstellt werden.

so verlangt es das finanzamt und prüft es auch entsprechend!

wenn jetzt möglichkeiten bestehen, eine abgeschlossene Rechnung zu manipulieren, so ist dies zwar für manch einen gut, widerspricht aber allen fiskalischen vorschriften.

ich möchte zukünftig nicht mit einem system arbeiten (müssen), über das in einem öffentlichen forum über manipulationsmöglichkeiten diskutiert wird, auch wenn man es selbst nicht so handhabt, weil ich:
1. schon des öfteren vom finanzamt geprüft worden bin und
2. ich davon ausgehe, das auch onkels vom finanzamt solche foren wie
dieses hier besuchen, um steuersünder aufzuspüren.

mein wunsch wäre deshalb, ein sauberes system zu benutzen, das allen vorschriften entspricht, auch wenn sie manchem nicht passt.

seriosität ist angesagt, nicht beschiss.

frohe pfingsten
willi
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Tja...da haben wir's.

Auch diese Meinung von Willi kann ich -wie auch schon bereits gesagt- ebenfalls absolut nachvollziehen.

Ich persönlich habe zwar eine vage Ahnung und Vermutung, wie das Ganze am Ende ausgehen könnte - aber ich werde mich damit zurückhalten, damit hier jeder möglichst "unbeeinflusst" seine Meinung kundtun kann...

Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie sich diese Diskussion hier noch entwickelt bzw. ob sich eine Richtung herauskristallisiert. :wink:
 

DennisM

Aktives Mitglied
21. April 2008
11
0
Also ich finde die Wawi an und für sich sollte das ändern erstmal verhindern. Mann muss es einem ja nicht leichter machen wie es ist ;)

Wer ein bischen Ahnung hat könnte so oder so egal was die WaWi jetzt macht die Änderungen über die Datenbank vornehmen.

Um auch da korrekt zu arbeiten, müßte man ein Passwort für die Datenbank vergeben, welches der Endkunde nicht kennt.

So ist es z. B. bei der WaWi die momentan bei uns eingesetzt wird. Verhindert aber eben auch Änderungen an Artikeln z. B. über die Datenbank.

Ich würde die erstellte Rechnung übrigens komplett seperat speichern, so bleibt diese auch erhalten wenn mal Artikel aus dem Bestand gelöscht werden.
 

derKosta

Aktives Mitglied
3. April 2008
21
0
Ganz einfach: wenn Vorgang abgeschlossen d.h. Bestellung als Versendet markiert, Rechnung gedruckt etc. dann gibts keine Rechnungsänderung mehr.

Alles was davor kommt, kann man noch einfügen. Hab ich es schon erlebt, dass der Kunde nach der Bestellung anruft, und sag, er hätte gern doch den Artikel 2x, in andere Farbe oder den anderen mit dazu.

So machen es auch Lexware und Co.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es bei Lexware irgendwo eine Programmeinstellung wo man anhaken kann, ob Rechnungen nach Erstellung noch bearbeitet werden können / sollen / dürfen.

Ich weiß im Moment nur nicht auswendig, in welchem der Leware-Programme das war.
 

willi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2007
188
0
Aschaffenburg
hi,
wenn es bekannt werden sollte, das jtl-wawi eine "manipulationstaste" hat, dann bin ich gespannt, wann die ersten "steuerfahndunsgkettenhunde" bei den nutzern auftauchen, um ihre große nase in die buchhaltung der anwender zu stecken.

ich bin defintiv gegen die einrichtung solcher möglichkeiten, weil ich die fragen solcher "trüffelsucher" bei geringsten verdachtsmomenten zur genüge kenne.

der gewinn eines unernehmens liegt nicht in der manipulation von belegen, sondern in der "aktiven" gestaltung seines umfeldes.

willi
 
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