Neu Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.-31.12.2020 (Offizieller Diskussionthread) - Video

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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
Puh, ein tolles Konjunkturpaket, besonders für Steuerberater, Rechtsanwälte und Buchhalter. :)

Ein wirkliches Konjunkturpaket wäre doch gewesen, wenn man einfach allen USt-Zahlern erlaubt hätte 3%-Punkte auf den 19er Satz vereinnahmeter USt. und 2%-Punkte auf den 7er Satz vereinahmter USt. bei der USt-Erklärung abzuziehen und einzubehalten. Das hätte zu weniger Bürokratie auf allen Seiten geführt und wäre tatsächlich ein vollwertiges Konjunkturprogramm, da gleichzeitig auch Unternehmensinvestitionen angeregt würden. Das Ergebnis wäre effektiv für den Verbraucher das Gleiche, der eine Anbieter gibt den "Rabatt" weiter, der andere behält ihn für sich und die Unternehmen könnten 19% Vorsteuer geltend machen, müssten aber nur 16% vereinnahmte USt. abführen.

Ok, vermutlich würde das auch wieder Möglichkeiten im USt.-Karussel eröffnen, aber so ist es auf jeden Fall kompliziert und fehleranfällig, insbesondere, wenn man sich dann exakt den Jahreswechsel fürs Zurückschwenken aussucht.

Aber im Prinzip wird uns jetzt viel Zeit "geklaut", am Ende gibt es sowieso wieder viele Kunden, die sich über noch nicht genug Rabatt beschweren und vielmehr davon haben, als Arbeit wird man als Händler wahrscheinlich auch nicht.

Das einzig positive daran ist, dass der psychologische Effekt des "Sparens" dazu führt, dass die Leute vielleicht tatsächlich kaufbereiter sind. Wenn man sich mal ausrechnet, wieviel Geld man ausgeben muss, um da wirklich einen erwähnenswerten Spar-Effekt zu merken, würde das bei klarem Nachdenken vermutlich so gut wie niemanden großartig beeinflussen.

Und um noch etwas zum eigentlichen Thema beizutragen:
- Cool wäre wirklich, wenn die Abläufe mehr oder weniger vollautomatisch in der Wawi umgesetzt werden könnten (der Ansatz von @itratosTeam gefällt mir da ganz gut)
- Noch ist das ganze ja nicht endgültig beschlossen, sondern soll erst am 29.06.2020 auch tatsächlich abschließend beschlossen werden

Hier nochmal ein Link zu einem interessanten Text zu dem Thema:
https://haug-hoefer.de/mehrwertsteuersenkung-2020-corona-hilfen/
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.017
Hückelhoven
Wenn ich die Senkung weitergeben will (und dann nur den MwSt Satz ändere), was passiert mit den UVPs? Wir pflegen anfangs immer VK brutto und UVP ein, damit Sonderangebote am Ende der Saison im Onlineshop sichtbar sind. Nur kann ich ja nicht mit geringerem VK gegenüber UVP werben, wenn ich die Steuer runtersetze.

Hi,

danke für den Hinweis.

Habe bei den Fragen und Antworten ergänzt:

Frage: Ich arbeite mit UVPs, was muss ich hier beachten?
Antwort: Die UVPs können über die Ameise exportiert und nach Anpassung wieder importiert werden. Hier eine Anleitung wie ich es machen würde:
Anleitung: https://forum.jtl-software.de/attachments/anleitung-uvp-aendern-pdf.40961/
Excel Datei aus der Anleitung: https://forum.jtl-software.de/attachments/jtl-export-artikeldaten-24062020-zip.40964/

Gruß

Manuel
 
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pdjdetailmate

Aktives Mitglied
22. November 2018
3
3
Hallo Zusammen,

in unseren Betrieb werden die Rechnungen nach Erstellungen des Lieferscheins per Workflow am selben Abend erstellt. Wäre es in diesem Fall nicht möglich einen Workflow zu erstellen, der bei "Lieferschein erstellt" triggert und dabei die MwSt auf 16% setzt? Dieser Workflow würde dann bis zum 31.12. laufen und zB auch Aufträge abfangen von Kunden die beispielsweise im Mai bestellt haben, aber erst im Juli oder später bezahlen.
Dieser Workflow würde auch funktionieren für
a) Aufträge die am 30.06. in die Wawi liefen, aber nicht mehr raus gingen und am 01.07. erst versendet werden und
b) Aufträge die am 30.06. nicht mehr in die Wawi liefen, aber am 01.07. dann in die Wawi kommen und versendet werden.
Wir weisen in unseren Auftragsbestätigungen nur darauf hin, dass der Auftrag nach aktuell geltender MwSt berechnet wird anstatt eine konkrete Zahl anzugeben. Dies sollte also auch keine Probleme verursachen.
Denkt Ihr die Vorgehensweise wäre in Ordnung oder gibt es vielleicht noch Fehler in dieser Logik, die mir entgangen sind.

Vielen Dank und Gruß
Paul
 

apalusa

Sehr aktives Mitglied
22. Oktober 2018
247
56
Im Video wird ja erklärt, dass die Brutto Preise inklusive aller anderer verwendeten Preise, z.B. Stücklistenpreise, exportiert werden müssen mit der Ameise wenn diese bei behalten werden sollen. Dies schließt meines Wissens auch die Sonderpreise mit ein, auch wenn diese soweit ich weiß nicht explizit erwähnt wurden. Ob die Sonderpreise aber manuell angepasst werden wenn der Steuersatz gesenkt wird weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen also wäre ein Export für eine Massenänderung bestimmt nicht falsch.
 
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garifulin

Sehr aktives Mitglied
10. Januar 2019
343
52
Hallo zusammen, evtl habe ich das verpasst oder übersehen aber nach dem Telefonat mit unserem Steuerberater habe ich das Folgendermaßen Verstanden:
1. ob 16% oder 19% entscheidend ist das Lieferdatum
- Bei uns ist das Rechnungsdatum=Lieferdatum (Somit muss alles was am 01.07.2020 Versendet wird, sprich an DHL und Co übergeben wird, eine Rechnung über 16% bekommen)
- Wie ist es mit Aufträgen die bereits mit 19% geschrieben wurden aber erst ab 01.07.2020 versendet werden? Muss ich alle durchgehen und bei jeder Position die MwSt ändern?
2. für die Umsatzsteuer 16% gibt es bereits ein Buchungskonto von DATEV und zwar das "4340" und für USt.16% IGL ohne UST-IdNr. ist das "4330"
- somit muss ich in der Steuerschlüsselverwaltung diese Beide hinzufügen und zum Stichtag (Sprich nachdem der letzte Versand duch ist) in der Steuerverwaltung und dort nicht nur den Steuersatz ändern sondern auch die Schlüssel (evtl auch die Steuerklassen)

Kurzes resümee: Probleme sollte es nicht geben bei Aufträgen die vor dem 01.07.2020 sowohl geschrieben wurden als auch ausgeliefert wurden. Ebenfalls sollte es auch keine Probleme geben bei Aufträgen die nach dem 01.07.2020 geschrieben und versendet wurden. Durch das "hinzufügen"(wohl eher wiederherstellen) der beiden Steuerschlüssel (später wenn die Vorgabe für die 5% kommt dann eben auch noch diese) und der richtigen Zuordnung in der Steuerverwaltung, haben wir auch beim DATEV Export keine Schwierigkeiten zu erwarten weder vor noch nach dem Stichtag.

Schwierig für den Stichtag wird es wenn: Aufträge vor dem 01.07.2020 geschriben wurden(natürlich mit 19%) aber nicht komplett Ausgeliefert wurden(Teilgeliefert). Hier muss nach Versandschluss jeder offene Auftrag geändert werden auf 16% damit wir richtige Rechnungen bekommen. ( Je nach anzahl der betroffenen Aufträge und der Positionen wird das richtig spaßig)
Zum Glück haben wir bei der Option Teillieferung: Restmenge in neue Aufträge übernehmen hinterlegt.
Das heißt für mich:
Ich benötige nur noch einen Skript der mir bei den Offenen Aufträgen die UST von 19 auf 16 ändert.
In der Ameise Export -> Aufträge kann ich leider keinen Filter setzen um nur die Aufträge ohne Rechnung zu bekommen(schade)
Evtl. kann mir hier wein Workflow helfen da ich nicht unbedingt in der DB SQL-Abfragen starten möchte.

wenn jemand da was Weiß oder es da schon was gibt?

Das Problem mit den bereits Bezahlten übergebe ich liebend gerne der Buchhaltung.
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
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Hückelhoven
Hi Freunde,

Ich benötige nur noch einen Skript der mir bei den Offenen Aufträgen die UST von 19 auf 16 ändert.

Gibt es mittlerweile Neuigkeiten bzw. einen Workflow für Händler, die 100% über Amazon FBA vertreiben?

Wir werden morgen eine Version releasen mit der dies per Workflow möglich ist. Ein Video von mir wird das genauer erklären.
Weiter schreibe ich ein kleines SQL Skript für alle die aufgrund der Unternehmensgröße nicht kurzfristig updaten können.

Gruß

Manuel Pietzsch
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
Hallo Zusammen,

in unseren Betrieb werden die Rechnungen nach Erstellungen des Lieferscheins per Workflow am selben Abend erstellt. Wäre es in diesem Fall nicht möglich einen Workflow zu erstellen, der bei "Lieferschein erstellt" triggert und dabei die MwSt auf 16% setzt? Dieser Workflow würde dann bis zum 31.12. laufen und zB auch Aufträge abfangen von Kunden die beispielsweise im Mai bestellt haben, aber erst im Juli oder später bezahlen.
Dieser Workflow würde auch funktionieren für
a) Aufträge die am 30.06. in die Wawi liefen, aber nicht mehr raus gingen und am 01.07. erst versendet werden und
b) Aufträge die am 30.06. nicht mehr in die Wawi liefen, aber am 01.07. dann in die Wawi kommen und versendet werden.
Wir weisen in unseren Auftragsbestätigungen nur darauf hin, dass der Auftrag nach aktuell geltender MwSt berechnet wird anstatt eine konkrete Zahl anzugeben. Dies sollte also auch keine Probleme verursachen.
Denkt Ihr die Vorgehensweise wäre in Ordnung oder gibt es vielleicht noch Fehler in dieser Logik, die mir entgangen sind.

Vielen Dank und Gruß
Paul

Theoretisch klingt das gut, das Problem ist nur, dass die Wawi wohl mit Netto-Beträgen rechnet. Setzt Du also einfach einen anderen MwSt.-Satz ein, dann ändert sich am Netto-Betrag nichts, am Brutto-Betrag aber schon.

Soll heißen Du hast im Anschluss ganz viele Kunden mit Guthaben auf ihrem Kundenkonto. Du müsstest dem Workflow also auch noch beibügeln, wieder den alten Brutto-Preis einzutragen.

Aber das ist ja das absurde an der ganzen Situation, dass das ohne Ende Hirnschmalz kostet und am Ende doch irgendwie Fehler passieren und man dann wiederum ohne Ende Korrekturaufwand hat.
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
ob 16% oder 19% entscheidend ist das Lieferdatum

Ehrlich gesagt, da ich mir den hier verlinkten Bericht von Taxdoo durchgelesen habe, bin ich da ein bisschen verwirrt.

Bzw. ist auch die Aussage Lieferdatum etwas verkehrt und vermutlich müsste man dazu einen Rechtsgelehrten und Steuerfachmann befragen.

Denn: Ist das Lieferdatum der Tag des Versandes bei Dir oder Eingang beim Kunden?
Und ist somit das Leistungsdatum = Lieferdatum?

Theoretisch ist der Vertrag ja erst erfüllt und damit die Leistung (der Transport gehört auch mit zur Leistung) erbracht, wenn der Kunde die Ware in Händen hält.

Ich will hier ja niemanden verwirren, aber mir ist das gerade so in den Kopf gekommen, wie das theoretisch und praktisch eigentlich tatsächlich zu bewerten ist, weil es ja ein Kaufdatum, ein Zahlungsdatum, ein Versanddatum und ein Lieferdatum gibt. Entscheidend wäre ja eigentlich das Leistungsdatum, aber welches davon ist es und welche Rolle spielt dabei, ob es sich um einen B2B- oder B2C-Kunden handelt (Gefahrübergang / Eigentumsübergang der Ware)?
 
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Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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839
@MichaelH
Wenn Du mich meinst: Ja, jede einzelne Seite und auch die Verlinkungen, die Frage stellt sich mir rein theoretisch trotzdem, da sich auch die verlinkten Texte dort nicht einig sind.

Praktisch würde ich es auch so umsetzen, dass der Tag wo die Ware mein Lager verlässt das Leistungsdatum ist. Das heißt aber nicht, dass dies auch bei den verschiedenen Konstellationen zwangsläufig richtig ist.

Nehmen wir mal das Beispiel Widerrufsrecht:
Den Vertrag widerrufen kann der Kunde erst, wenn er den Artikel in Händen hält und die Frist dafür beginnt erst ab dem Tag nach der Zustellung. Das heißt der Vertrag ist erst erfüllt, wenn die Lieferung beim Kunden eingegangen ist.
 
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ifancy

Aktives Mitglied
15. August 2018
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.824
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Widerruf: Nein, die 14-Tage Frist beginnt erst dann zu laufen, widerrufen kann der Kunde jederzeit und formlos.

Leistungsdatum ist das Lieferdatum ist das Lieferscheindatum und somit üblicherweise die Übergabe an den Zustelldienst, daher wäre es am einfachsten Lieferschein und Rechnung mit dem gleichen Datum auszustellen.
Ansonsten bei Teillieferung Teilauftrag erstellen, damit sich das problemlos trennen lässt.

Einfach gesagt: Was auf der Rechnung steht als Steuer, das muss du auch abliefern beim FA.
Auch wenn du diese am 1.7. noch mit 19% ausstellst, dann musst du auch die 19% abliefern.
Und wenn du mit dem Kunden streiten willst, dann kannst du sagen: Die Mwst-Senkung muss nicht zwinged an die Kunden weitergegeben werden, der Preis darf auch gleich bleiben.
 
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bbe

Aktives Mitglied
25. Juni 2020
1
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Hallo liebe Community,

Unter der Optionalen Methode 2 (Mehrwehrtsteuersenkung im JTL-Shop) werden nach der manuellen Anpassung der Mwst. über QuickSync alle (alten/neuen) Verkaufspreise importiert. Gleichzeitig werden diese per Snippet in der JTL- Shop Datenbank berechnet.

Wenn ich jetzt abgleiche, müssten doch eigentlich auch alle Brutto VK´s an den Shop übertragen werden.

Wofür benötige ich die Snippets ?
 
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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
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Sehr schön, danke.

Schade, daß man das neue Feature der Preisanpassung pro Kategorie so nicht gefahrlos nutzen kann. Da sind (bei den Kunden, die ich habe) immer irgendwelche Produkte in zwei oder mehr Kategorien, z.B. in der Standardkategorie und in SALE oder bei Kleidung sowohl in Damen als auch in Herren.

Vielleicht könnt Ihr diese Funktion bis zur Rückumstellung Ende des Jahres so erweitern, daß man die Umstellung über alle Kategorien laufen lassen kann, auch wenn Artikel in mehreren Kategorien sind.

Auf jeden Fall ein DICKES LOB für die Erweiterung der Ameise und den Workflow der Steueränderung! Danke

John
 
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andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
482
45
Hi Freunde,

wie versprochen ist die Version 1.5.24.0 jetzt raus mit Features, die euch die Umstellung etwas leichter machen sollen. Gönnt euch mein Video:


Gruß

Euer Manuel


Hallo,

sehr interessant aber das mit der Anhebung per Kategorie geht das nicht auch mit vorherigen Versionen?
Oder nur mit 1.5.24.0 z. B 1.5.17.1?
Da gibt es ja auch die Preisanpassung?!

So könnte man das ja entsprechend anpassen wäre recht einfach aber was mir nicht klar ist:
In der Wawi ist der Preis ja gleich wie vorher nur die MwSt auf der Rechnung ändert sich und der Nettobetrag.
Auf der Webseite etc bleibt dann auch alles gleich?
Man muss die Daten nicht alle aktualisieren in der Datenbank oder so?
Theoretisch müsste man auch nichtmal wirklich wenn man nur 2 Kategorien hat den Worker pausieren oder?
 
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Diamant

Aktives Mitglied
26. Juli 2019
14
2
Hallo Miteinander,

vielleicht habe ich es ja in den ganzen Beiträgen überlesen, aber wann muss/kann ich die Einstellungen vornehmen?? Kann ich heute schon die Änderungen eingeben oder muss ich damit bis zum 30.06. 23:59 Uhr warten??
Die Umstellung ist ja auch nicht in null-komma-nix-gemacht......
Danke für eure Rückmeldungen.
 
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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
720
214
@Manuel Pietzsch

OK, Nachtrag für Workaound, wie man das neue Tool der Kategoriepreisanpassung DOCH gefahrlos nutzen kan,ohne Artikel doppelt zu ändern.

Einfach eine temporäre Kategorie in der Wawi anlegen und ALLE Artikel mit der Ameise zusätzlich da rein bringen. Das ist schnell durch. Dann Preisanpassung NUR über die temporäre Kategorie laufen lassen und der Drops ist gelutscht.

Vielleicht mit in die FAQs?

John
 

Garten-Nutzer

Sehr aktives Mitglied
3. Juni 2019
124
45
Hallo Leute,

da wir aktuell in den letzten Vorbereitungen für die tolle 3 % Senkung der Mwst. sind haben wir eine Frage bezüglich des JTL-Shops.

Dieser gibt ja im EVO-Template auf der Artikel-Seite den schönen Text " inkl. 19% USt." an. Wird der Text sich bei der Änderung der Wawi automatisch anpassen oder muss hier auch manuell nachgeholfen werden?

Ich schieße mich der Mehrheit hier im Thema an und sage, dass die Senkung mehr Kosten verursachen wird als nutzen bringt. Aber es freut uns, dass JTL so schnell einige Lösungen anbieten kann, damit es zumindest hier kein Chaos gibt.

Wir würden dann nämlich auch die Methode mit der "Preisanpassung" nutzen, da die Ameise bei uns nur für den Export gedacht ist und nicht für den Import.

Grüße
Der Garten-Nutzer
 
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