Inzwischen hat sich der Steuerberater gemeldet: Die Aufteilung geht gar nicht, d. h. wenn das komplette Abo vorab bezahlt wird, muss es (auch bei Rechnungsdatum 2020) mit 19 % versteuert werden, weil das Enddatum der Leistung zählt. Nur bei Teillieferungen, die einzeln berechnet werden, wären die aus 2020 mit 16 % zu versteuern. Das nur als Ergänzung - und nochmals vielen Dank für die Vorschläge.
Frieder
Frieder