Das "Problem" stellt sich doch aber auch bei den Sofort-Zahlungsmethoden via Paypal, Kreditkarte, SOFORT u.s.w.. Laut dem Händlerbund wird der Kaufvertrag mindestens bei einer sofortigen Zahlung bei Bestellabschluss auch als sofort zu den dort genannten Konditionen verbindlich geschlossen. Wenn also zwischen den Feiertagen Bestellungen einlaufen, für die erst im Januar die Leistung/der Versand erbracht werden, müssen diese trotzdem mit dem Steuersatz ab 01.01.2021 berechnet werden.
Wer generell nur Bruttopreise anzeigt und diese beibehalten will, für den ändert sich da nicht viel aber wenn man, wie im B2B-Bereich, mit Nettopreisen rechnet und die MwSt. immer aufschlägt, schon. Selbst wenn man den eigentlichen Prozentsatz nicht anzeigt, kann man zumindest beim Nachrechnen auf unterschiedliche Summen kommen. Andererseits rechnen B2B Käufer eh eher mit Netto- den mit Bruttopreisen, da sollte es weniger Probleme mit den Kunden selber geben. Bedient man aber auch B2C über den gleichen
Shop (wir haben da eine Brutto-/Netto-Ansicht, die die Kunden wählen können), dann sieht es schon wieder anders aus...
Wir hatten es schon, das kurz vor dem Jahresende Bestellungen im 5-stelligen Eurobereich platziert wurden und da machen 3% Unterschied schon etwas aus.