Ein Fachanwalt kann dich nicht abmahnen, höchstens ein Mitbewerber welcher das an einen Anwalt übergibt, wobei der Mitbewerber der Abmahner bzw. Kläger ist. Ein Verein mahnt dich bestimmt nur ab, wenn es genügend Beschwerden von Endverbrauchern gibt, welches sicherlich nicht gegeben ist.Der Nutzen und Zweck jeder Abmahnung durch diese "Fachanwälte" oder Vereine ist doch immer der selbe: KOHLE abzocken.
Anders sieht es natürlich bei Mitbewerben aus. Diese werden dich im Normalfall deswegen nicht abmahnen.
Welches Problem besteht hier eigentlich?
Wir stellen auch nicht alle am 18.12.20 um, sondern nur ein Händler.
In der Regel werden die Paketdienste am 31.12.20 nicht mehr abholen, dementsprechend am 30.12.20 letzte Abholung. Somit ist es doch problemlos möglich am 30.12.20 die vorbereiteten CSV-Dateien nach Versandschluss in die Wawi einzuspielen und an die einzelnen Vertriebsplattformen zu übertragen.
Es ist auch kein Betrieb in der Lage, die MwSt-Umstellung innerhalb von Minuten zu vollziehen.
Fakt ist nunmal, dass das Versanddatum für die Berechnung der MwSt. ausschlaggebend ist.