Neu Silvester 00:00 Uhr

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Der Nutzen und Zweck jeder Abmahnung durch diese "Fachanwälte" oder Vereine ist doch immer der selbe: KOHLE abzocken.
Anders sieht es natürlich bei Mitbewerben aus. Diese werden dich im Normalfall deswegen nicht abmahnen.
Ein Fachanwalt kann dich nicht abmahnen, höchstens ein Mitbewerber welcher das an einen Anwalt übergibt, wobei der Mitbewerber der Abmahner bzw. Kläger ist. Ein Verein mahnt dich bestimmt nur ab, wenn es genügend Beschwerden von Endverbrauchern gibt, welches sicherlich nicht gegeben ist.

Welches Problem besteht hier eigentlich?
Wir stellen auch nicht alle am 18.12.20 um, sondern nur ein Händler.
In der Regel werden die Paketdienste am 31.12.20 nicht mehr abholen, dementsprechend am 30.12.20 letzte Abholung. Somit ist es doch problemlos möglich am 30.12.20 die vorbereiteten CSV-Dateien nach Versandschluss in die Wawi einzuspielen und an die einzelnen Vertriebsplattformen zu übertragen.
Es ist auch kein Betrieb in der Lage, die MwSt-Umstellung innerhalb von Minuten zu vollziehen.
Fakt ist nunmal, dass das Versanddatum für die Berechnung der MwSt. ausschlaggebend ist.
 

DH2016

Aktives Mitglied
20. März 2016
16
0
Der Zweck des Online-Shops ist es, dass Kunden ein verbindliches Angebot abgeben können. Ein rechtlicher Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebotes unsererseits zustande. Eine Bestellbestätigung gilt nicht als Annahme. Erst mit Versendung oder persönlicher Übergabe der Ware gilt der Vertrag als abgeschlossen.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Warum sollte man eine Abmahnung bekommen? Im Shop steht ja kein exakter Mehrwertsteuersatz. Das ist nicht notwendig. Bei den Preisen steht "inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versand" und gut. Was sollte da abgemahnt werden?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Webseite kein Steuersatz beim Artikel ok, aber:

Bestellabschluss.php?
Bestellbestätigungsmail?
Da gilt das gleiche? Zitat von Trustedshops:
"Gesamtpreisangabe und Mehrwertsteuerhinweis müssen bei allen Angeboten erfolgen. Im Online- Shop betrifft das vor allem Produktseiten, Warenkorb und Bestellseite. Überprüfen Sie, ob Sie dort die Mehrwertsteuer in konkreter Höhe ausweisen, denn das müssen Sie nicht. In den AGB muss übrigens gar kein Hinweis enthalten sein, ob Preise die Mehrwertsteuer enthalten. "
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
592
189
Da gilt das gleiche? Zitat von Trustedshops:
"Gesamtpreisangabe und Mehrwertsteuerhinweis müssen bei allen Angeboten erfolgen. Im Online- Shop betrifft das vor allem Produktseiten, Warenkorb und Bestellseite. Überprüfen Sie, ob Sie dort die Mehrwertsteuer in konkreter Höhe ausweisen, denn das müssen Sie nicht. In den AGB muss übrigens gar kein Hinweis enthalten sein, ob Preise die Mehrwertsteuer enthalten. "
Wir möchten doch alle dem Kunden keine "Wundertüte" verkaufen...

Durch fehlende Angaben oder Unsicherheit bricht der ein oder andere Kunde die Kaufabsicht mit Sicherheit ab.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Wir möchten doch alle dem Kunden keine "Wundertüte" verkaufen...

Durch fehlende Angaben oder Unsicherheit bricht der ein oder andere Kunde die Kaufabsicht mit Sicherheit ab.
Geht ja nicht um Wundertüte sondern um die Angst vor Abmahnungen. Das Wirtschaftsministerium hat ja nicht ohne Grund einen Sonderanweisung zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung erlassen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pr...angaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html

Ich sehe hier schlicht keinen Anlass zur Beunruhigung. Und der Kunde, der einen Kauf abbricht weil er Unstimmigkeiten in der Ausweisung der Mehrwertsteuer zu erkennen glaubt ... scheint mir weit hergeholt. ;)
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
68
Es wäre echt schön wenn all die gut gemeinten Belehrungen wegfallen würden und dafür einige sinnvolle Antworten auf das gestellte Problem kommen würden.

Ich habe meine Meinung geäußert warum ich das angesprochen habe. Falsche Informationen = Abmahngefahr. Es gibt sogar Abmahnungen wenn man "richtige Dinge" erwähnt wie z. B. GS-Zertifiziert oder ähnliches. Und nein ich habe das nicht aus der Luft gegriffen, es ist mir passiert!

Wie schon weiter oben geschrieben gibt es ja schon ein Tool zur Ust.-Änderung im Shop. Es müsste nur noch ne Uhr da mit rein.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Weswegen Du die Antwort bekommen hast: Schreib nur das rein was rechtlich vorgegeben ist und es besteht keine Abmahngefahr. Dass Dir die Antwort nicht gefällt steht auf einem anderen Blatt.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Streitet doch nicht ihr 2 :)

@albi123
Ich bin ganz bei dir und möchte auch NIX! mit Abmahnern zu tun haben. Wir haben >10 Jahre überstanden und ich will dies auch noch die nächsten 10 Jahre so beibehalten.

@SebiW
Danke für das Trustedshops Zitat. Ich hab jedoch nix dezitiert davon gefunden, dass ich nicht verpflichtet bin, den % Satz oder den Steuerwert (worauf sich ja der % dann ableiten lässt) in der bestellabschluss.php oder Bestellbestätigungsmail anzufühen.
Ich hab mir jetzt meine letzten 20-30 privaten Bestellungen von diversen Shops durchgesehen, dort steht überall und bei allen - in der Bestellbestätigungsmail - entweder % + Steuerwert oder eben nur der Steuerwert.
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
187
@SebiW
Danke für das Trustedshops Zitat. Ich hab jedoch nix dezitiert davon gefunden, dass ich nicht verpflichtet bin, den % Satz oder den Steuerwert (worauf sich ja der % dann ableiten lässt) in der bestellabschluss.php oder Bestellbestätigungsmail anzufühen.
Ich kann das auch nur aus dem Kopf wiedergeben, aber hab es aus dem Juni auch so im Kopf, dass der Steuersatz als Ziffer nicht angegeben werden muss.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Ich kann das auch nur aus dem Kopf wiedergeben, aber hab es aus dem Juni auch so im Kopf, dass der Steuersatz als Ziffer nicht angegeben werden muss.

Wir reden jetzt hier schon von der bestellabschluss und der bestellbestätigungsmail und nicht von der Kat/Artikeldetailseite etc, ja?

Falls ja:
Wenn ich jetzt am 30.12 schon umstellen würde und der Kunde bestellt am 30.12 und es ist verpflichtend den Steuerbetrag auszugeben (von mir aus ohne Ziffer, nochmal - in der Bestellabschluss.php sowie in der Bestätigungsmail), ist dies, am 30.12 halt einfach falsch und - da schliess ich mich @albi123 vollkommen an - abmahnfähig.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Als Link dazu mal die Infoseite der it Recht Kanzlei: https://www.it-recht-kanzlei.de/preisangabenverordnung.html#abschnitt_110
Auch muss die Bestellbestätigung lediglich den Eingang der Bestellung bestätigen: https://www.it-recht-kanzlei.de/elektronische-bestellbestaetigung-inhalt.html
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des exakten MwSt Betrages im Checkout oder in der Bestellbestätigung wäre mir nicht bekannt. Allerdings kann ich da auch falsch liegen und freue mich über andere Informationen ;)
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Die 2 Links hatte ich auch gestern schon durchgelesen. Ist halt auch "alter" Schinken der schon einige Jahre am Buckel hat und - wie auch im Kommentar erwähnt, etwas "lückenhaft" (PP, Sofort, Kreditkarte etc).

Gerade vom ersten Anwalt die Antwort erhalten, ich fasse es kurz zusammen, ohne Zitat und ohne Quellverweis.
Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass dies NICHT! als Rechtsbelehrung oder Beratung zu verstehen ist:

1.) Frage: Artikeldetailseiten/Kat - inkl. MwSt
A: reicht, Steuersatz nicht erforderlich

Ja, ist ja eh bekannt, habs nur gleich in die Frage reingenommen zur Sicherheit. Ob ich jetzt einen Satz mehr zahle oder nicht, spielt auch schon keine Rolle :D

2.) Frage: Warenkorbübersichtsseite, vor Zahlungspflichtig bestellen, Brutto/Netto/Steuersatz erforderlich
A: Bruttobetrag muss angeführt werden, mit dem Hinweis "inkl. MwSt.", Netto/Steuersatz kann, aber muss nicht.

Ok, überraschend, bin gespannt was der zweite Anwalt sagt.

3.) Frage: wie 2, nur für Bestellbestätigung per Mail
A: wie 2.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: SebiW

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
187
Genau so kenne ich das auch, also dass es nirgendwo im Shop die Pflicht gibt, den MWSt-Satz aufzuführen. Es ist halt gängige Praxis, das zu machen Aber da der Zeitpunkt der Rechnungsstellung/Leistungsstellung entscheidend ist, kann nach der letzten Rechnungserstellung/Auslieferung umgestellt werden. Das dürfte mutmaßlich bei vielen der 30.12. sein, kann aber auch erst am 31.12. passieren.

Der Sachverhalt war ja am 30.06./01.07. schon genau der gleiche. Insofern ändert sich hier ja nichts.


Es kann ja - je nach Dauer des Abgleichs - eh nicht in einer Sekunde um 0 Uhr umgestellt werden, insofern wäre man eh schon immer in einer rechtlichen Grauzone vor oder nach 0 Uhr. Wäre das für Abmahner findig, müsste man ja nur um 0.xx Uhr massenhaft Screenshots machen...

Das eine ist ja, ob ich dann höhere Preise aufführe und evtl. Kunden vergraule (je nach Business), ob es an dem einen Tag überhaupt relevant ist, oder ob ich den VK lasse und weniger netto generiere, wenn ich die Preise noch ne Weile halten will und die erst später umstelle, bspw. am 03.01.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SebiW

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Der Sachverhalt war ja am 30.06./01.07. schon genau der gleiche. Insofern ändert sich hier ja nichts.

Du hast absolut recht. Am 30.6 wars mir - persönlich - jedoch egal die Umstellung halt zu dieser Zeit selbst, händisch, zu machen und diverse Dinge anzupassen.
Diese Lust hab ich vom 31.12-1.1 eher nicht :D

Der zweite Anwalt hat auch bereits geantwortet und obiges, also die Antwort im meinem vorherigen Post, bestätigt.

Einstellung 225 im Shop und fertig - paar Sprachvariablen anpassen und gut is.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 301Moved und SebiW

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Du hast absolut recht. Am 30.6 wars mir - persönlich - jedoch egal die Umstellung halt zu dieser Zeit selbst, händisch, zu machen und diverse Dinge anzupassen.
Diese Lust hab ich vom 31.12-1.1 eher nicht :D

Der zweite Anwalt hat auch bereits geantwortet und obiges auch die Antwort im meinem vorherigen Post bestätigt.

Einstellung 225 im Shop und fertig - paar Sprachvariablen anpassen und gut is.
Pragmatisch, praktisch, gut :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hula1499