Was spricht hier deiner meinung nach dagegen?
a) Den Kunden um Mithilfe bitten, meinen Datenhaushalt zu bereinigen?? Ernsthaft?
b) DSGVO: Wenn der Kunden will, dass seine Daten gelöscht werden, kann ich ihn mitnichten dazu verpflichten, dies selbst zu tun. Das ist die gesetzliche Pflicht des Datenspeicherers.
c) Es gibt auch Fälle, wo der Kunden sich nicht selbst registriert hat. Zum Beispiel wurde versehentlich der Kunde statt im
Shop A registriert statt in Shop B. Es ist unangenehm und unprofessionell den Kunde um Mithilfe zu bitten, diese Zuordnung wieder zu beseitigen, nur weil man nicht Herr der eigenen Daten ist. Siehe Punkt a).
Ich denke, das sind Gründe genug. Kann gar nicht glauben, dass ich diese Diskussion führen muss.